Hallo,
ich bin zur Zeit über meinen Vater privat versichert und beziehe Beihilfe. Ich werde in diesem Semester meinen Abschluss machen und bin, wie ich das verstanden habe, somit ab Februar/März nicht mehr beihilfeberechtig.
Ich möchte mich natürlich im nächsten Jahr auf Arbeitssuche begeben und könnte mich so bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden. Allerdings bin ich zwischen Januar und August im Ausland und habe jetzt keine Ahnung was die kostengünstigste und klügste Variante ist, um mich zu versichern.
Gibt es eine Übergangsregelung für Absolventen? Denn ich würde ja als Erwerbsuntätige gelten....Kann ich für die Zeit über meinen Vater versichert bleiben oder muss ich mir eine andere Kasse suchen?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Sandra
Übergangsregelung nach Studium für Beihilfe+Krankenkasse?
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DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Sandra,
Beihilfe gibt es nur solange du im Ortszuschlag deines Vaters erscheinst als Zählkind .
Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Gruß
Kleine Korrektur, da das Kindergeld auf das 25. LJ gekürzt wurde, fällt da der Zuschlag weg. Es gibt aber eine Übergangsregelung für Kinder, die vor den Wintersemester 06/07 eingeschrieben waren und BJ 1984 über jünger sind. Da gilt die alte Regelung bis zum 27. LJ (+ Dienstzeiten).
Aber, mit Ende des Studiums wird die Beihilfefähigkeit enden. Evtl. hilft aber betteln bei der Beihilfestelle, viel Glück (das werden Sie brauchen).
Gruß
CM
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