Beihilfeberechtigte Angehörige in PKV oder GKV?

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Gonzo2
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Beihilfeberechtigte Angehörige in PKV oder GKV?

Beitragvon Gonzo2 » 13.10.2008, 10:08

Hallo, eine Frage zu folgender Situation:

Meine Frau und 2Kinder (2003 und 2005 geboren) sind seit 2004 "nur noch" über meine Beihilfe versorgt (Heirat in 2004). Dieser Zustand sollte aus finanziellen Gründen übergangsweise solange andauern, bis die Kids alt genug sind und meine Frau wieder arbeiten gehen kann (also jetzt noch ca. 3Jahre)

Durch die Gesetzesänderung (von der wir erst kürzlich per Zufall erfuhren) sind wir nun gezwungen, eine Krankenversicherung für die 3 abzuschliessen.
Ist es möglich, Frau und Kinder in der GKV freiwillig zu versichern (Frau war bis 2004 in der GKV) oder wäre die PKV die bessere (und preiswertere) Möglichkeit?

Falls überhaupt möglich, würde eine Nachzahlung bei der GKV fällig und wie hoch wären die Beiträge (bei ca. 45000€ zu versteuerndem Brutto)?

Wie sieht es dann aus, wenn meine Frau tatsächlich wieder arbeiten geht?
Könnte ein PKV dann sofort gekündigt werden?
Wo werden dann die Kinder versichert? (bzw. wieviel dürfte ich dann verdienen, damit die Kinder mit in die GKV-Familienversicherung meiner Frau kommen?)

Für meinen Beihilfesatz (im Schnitt ca.65% als Eisenbahnbeamter übers BEV) gibt es einen PKV Spezialtarif bei der EBH-Central, den ich selbst seit Jahren habe, der aber für alle nicht bezahlbar wäre.
Bei diversen Online-Vers.-Vergleichern kann man diese Möglichkeit nicht angeben, um sich einen Vergleich schicken zu lassen - gibt es da noch andere Unternehmen, die einen Tarif für diesen speziellen Beihilfesatz der Eisenbahnbeamten anbieten?

Danke schon mal für einige Auskünfte!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.10.2008, 16:14

Hi Gonzo,
nicht bezahlbar? ein Kind kostet um die 25 Euro
ich sehe das Problem eher in die Versicherbarkeit da so lange unversichert. Und ich staune das die Beihilfe ohne Vorlage einer PKV geleistet hat.
Gruß

dij
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Beitragvon dij » 13.10.2008, 18:18

DKV-Service-Center hat geschrieben:ich sehe das Problem eher in die Versicherbarkeit da so lange unversichert.


Ach, seit 1. 4. 2007 ist die Frau in der alten Krankenkasse pflichtversichert (und wird rückwirkend für die letzten anderthalb Jahre Beiträge zahlen müssen), das sollte als Vorversicherung doch reichen. ;-) Bei den Kindern kommt's drauf an, wie hoch das Einkommen genau war, es ist arg eng an der Grenze. Entweder sind sie familienversichert oder ebenfalls seit 1. 4. 2007 einzeln pflichtversichert, dann wird es natürlich gut teuer.

Da zeigt sich wieder einmal, wie gut die Pflichtversicherung ist – Erwachsene, nun gut, die müssen wissen, was sie tun, aber Kinder ohne Krankenversicherung dastehen zu lassen ...

DKV-Service-Center hat geschrieben:Und ich staune das die Beihilfe ohne Vorlage einer PKV geleistet hat.


Ja, das ist seltsam. Aber bei den "ausgelagerten" Post- und Bahnbeamten läuft einiges anders als sonst, vielleicht auch das.

Gonzo2 hat geschrieben:Wie sieht es dann aus, wenn meine Frau tatsächlich wieder arbeiten geht?
Könnte ein PKV dann sofort gekündigt werden?


Ja, bei Antritt einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Gonzo2 hat geschrieben:Wo werden dann die Kinder versichert? (bzw. wieviel dürfte ich dann verdienen, damit die Kinder mit in die GKV-Familienversicherung meiner Frau kommen?)


Nicht regelmäßig im Monat mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 48150 Euro).

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Beitragvon Gonzo2 » 13.10.2008, 21:56

DKV-Service-Center hat geschrieben:nicht bezahlbar? ein Kind kostet um die 25 Euro


Hallo, wenn das Angebot (angefragt in 2005, als unsere Tochter kam) so günstig gewesen wäre, hätte ich sicher nicht gezögert...

Man wollte damals pro Kind über 50 Euro und vor allem für meine Frau fast 300.
Zusammen mit meiner eigenen hätte das also über 600 € im Monat gemacht.

Mit den durchschnittlich 65% Beihilfe sind wir bisher auch gut klargekommen - war ja auch nur als Übergang gedacht...(jaja ich weiss - wenn da was passiert...so ganz wohl war uns natürlich damit auch nicht)

dij hat geschrieben:Ach, seit 1. 4. 2007 ist die Frau in der alten Krankenkasse pflichtversichert


-wenn dem so wäre, hätte ich keinen Grund gehabt hier nachzufragen...der Ex-GKV meiner Frau hat die Beihilfe als "Privatversicherung" ausgereicht, um eine Wiederaufnahme auf ihren Arbeitsbeginn zu schieben - wenn die was hätten verdienen können, hätten die doch vermutlich zugegriffen!

DKV-Service-Center hat geschrieben:Und ich staune das die Beihilfe ohne Vorlage einer PKV geleistet hat.

- das war bisher eine nie in Frage gestellte Option bei der Beihilfe - nur durch die Gesetzes-Änderungen 2007 (die uns "freundlicherweise" vor dem für uns gültigen Stichtag 01.01.09 mitgeteilt wurden) soll zu diesem Termin die Satzung so geändert werden, daß der Versicherungspflicht genüge getan wird, was ich prinzipiell ja auch unterstütze!

Es sollte eben nur halbwegs bezahlbar bleiben...

Womit müssten wir denn bei diesem Beihilfesatz in der PKV rechnen?
(Frau von 1969, Kinder von 2003 und 2005)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.10.2008, 22:06

Hallo Gonzo,
die tussen bei der Kasse muessen nur aufwachen :-) Versicherungspflicht ab 1,4,07 Nachzahlung von ca 4000 Euro. Mindestens wenn die Kinder keinen Anspruch auf Familienversicherung haben dann nochmal je Kind und Monat 140 Euro seit 1.7.2004.

Wenn Sie in die GKV sollen sagen sie jetz JA.

wenn PKV möglich ist mit Kosten für drei Personen von ca 240 Euro zu rechnen.
Gruß

Gonzo2
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Beitragvon Gonzo2 » 13.10.2008, 23:35

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Gonzo,
die tussen bei der Kasse muessen nur aufwachen :-)

Dann lass ich sie doch lieber mal weiterschlafen...

Komisch nur, daß eine konkrete Anfrage meiner Frau nicht zum "Aufwachen" geführt hat...

DKV-Service-Center hat geschrieben:Wenn Sie in die GKV sollen sagen sie jetz JA.


Nö-lass mal...


DKV-Service-Center hat geschrieben:wenn PKV möglich ist mit Kosten für drei Personen von ca 240 Euro zu rechnen.
Gruß


- Ginge ja noch grad so - mal sehen...


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