Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Folgen?

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Mazurek
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Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Folgen?

Beitragvon Mazurek » 18.10.2008, 10:11

Hallo,

bisher konnte ich noch nirgendwo Antwort auf folgende Frage finden:

Ich bin beihlifeberechtigter Beamter (Land Brandenburg) mit 50 % PKV-Tarif.

Im November heirate ich meine Freundin: Sie ist 31 J., EU-Ausländerin mit 400,-- €-Job und gelegentlichen Messejobs. Wenn ich richtig informiert bin, ist sie freiwillig in der GKV versichert. Das Studium dauert noch bis 31.3.09.

Welche Konsequenzen hat die Heirat in versicherungstechnischer Hinsicht für sie?

Da sie in den letzten Jahren deutlich unter 18.000,-- € verdient hat, dürfte es ja kein Problem sein, sie in meiner Beilhilfe "unterzubringen"- MUSS oder KANN sie dann den Rest privat versichern? Oder muss sie in der GKV bleiben?

Falls sie in der GKV bleiben WILL: ändern sich dann ihre Beiträge?
Was ist, wenn sie sich nach der Heirat in der PKV versichert und nach dem Studium eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt? Kann (bzw. MUSS) sie dann ohne Probleme zurück in die GKV?

dij
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Re: Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Fol

Beitragvon dij » 18.10.2008, 12:50

Mazurek hat geschrieben:Wenn ich richtig informiert bin, ist sie freiwillig in der GKV versichert.


Das müßte man genauer wissen. Ist sie tatsächlich freiwillig versichert, oder unterliegt sie der studentischen Versicherungspflicht? Bei 31 Jahren beides vorstellbar.

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Beitragvon Mazurek » 18.10.2008, 13:06

Sie hat auch mehr als 14 Semester hinter sich. Ausnahmetatbestände liegen meines Wissens nicht vor.

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Re: Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Fol

Beitragvon dij » 18.10.2008, 13:38

Der Status müßte sich am Monatsbeitrag erkennen lassen, weil nur in der Pflichtversicherung der ermäßigte Beitrag gilt. Der müßte (einschl. Pflegeversicherung) in der Gegend von 65 Euro liegen, der Beitrag für freiwillig Versicherte etwa beim Doppelten.

Mazurek hat geschrieben:... sie in meiner Beilhilfe "unterzubringen"- MUSS oder KANN sie dann den Rest privat versichern? Oder muss sie in der GKV bleiben?


Als Pflichtversicherte müßte sie in der GKV bleiben, als freiwillig Versicherte kann sie kündigen und muß dann den Rest (30%) privat versichern.

Mazurek hat geschrieben:Falls sie in der GKV bleiben WILL: ändern sich dann ihre Beiträge?


Derzeit noch krankenkassenabhängig in der Satzung geregelt, ab nächstem Jahr zentral. Tendenz: Ja, sie dürften steigen, weil ein Teil des Ehegatteneinkommens hineingerechnet wird.

Mazurek hat geschrieben:Was ist, wenn sie sich nach der Heirat in der PKV versichert und nach dem Studium eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt? Kann (bzw. MUSS) sie dann ohne Probleme zurück in die GKV?


Ja (muß). Das geht dann aber nur noch bei Versicherungspflicht, also z.B. nicht bei Selbständigkeit.

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Beitragvon Mazurek » 18.10.2008, 13:46

Danke für die ersten Antworten. Habe jetzt herausgefunden, dass sie definitiv freiwillig versichert ist.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.10.2008, 21:25

Hallo Mazurek,
Sie hat als ehefrau dann Beihilfeanspruch.
Jetzt muss entschieden werden ob Sie das gesetzliche System verlassen soll oder nicht.
Eine Rolle dabei spielt der Gesundheitszustand, der Wunsch nach Kindern, und die künftige Einkommensentwicklung.
Gruß

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Beitragvon Mazurek » 19.10.2008, 09:49

Danke.

Du sprichst davon, dass sie das gesetzl. System verlassen würde. Aber ich verstehe doch richtig, dass diese Tür nicht für immer geschlossen sein würde? Wenn sie nach dem Studium eine vers.-pflichtige Arbeit aufnehmen würde, müsste sie doch wieder zurück in die GKV, richtig?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.10.2008, 17:46

richtig

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Beitragvon Mazurek » 19.10.2008, 18:13

Sorry, dass ich immer wieder mit Folgefragen kommen, aber dies dürfte dann auch die letzte sein:

Wie ist es mit der Kündigungsfrist bei der freiwilligen gesetzlichen KV? Muss diese zwingend eingehalten werden oder wird dies durch die Heirat irgendwie beeinflusst, d.h. kann meine Zukünftige mit Wirkung zum Tag der Heirat raus aus der GKV?

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Beitragvon Rossi » 19.10.2008, 21:09

Die Kündigungsfristen, muss sie - meines Erachtens - klipp und klar einhalten (Wechsel zur Beihilfe und Restkostenversicherung private Kv).

Ist aber auch teilweise unterschiedlich. Es kommt auf die Satzungsregelungen an.

Aber sie ist definitiv nicht verpflichtet die Bindungsfristen (18 Monate) einzuhalten. Hier würde sie auch früher rauskommen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.10.2008, 18:42

Hallo Mazurek, ich würde die gesetzliche im Oktober kündigen zum 31.12.2008
dann würde ich mir von mir ein Angebot machen lassen und eine Restkostenversicherung bei der DKV abschließen :-)

Gruß

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Beitragvon Mazurek » 21.10.2008, 20:28

Danke für alle Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.


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