Hallo,
bisher konnte ich noch nirgendwo Antwort auf folgende Frage finden:
Ich bin beihlifeberechtigter Beamter (Land Brandenburg) mit 50 % PKV-Tarif.
Im November heirate ich meine Freundin: Sie ist 31 J., EU-Ausländerin mit 400,-- €-Job und gelegentlichen Messejobs. Wenn ich richtig informiert bin, ist sie freiwillig in der GKV versichert. Das Studium dauert noch bis 31.3.09.
Welche Konsequenzen hat die Heirat in versicherungstechnischer Hinsicht für sie?
Da sie in den letzten Jahren deutlich unter 18.000,-- € verdient hat, dürfte es ja kein Problem sein, sie in meiner Beilhilfe "unterzubringen"- MUSS oder KANN sie dann den Rest privat versichern? Oder muss sie in der GKV bleiben?
Falls sie in der GKV bleiben WILL: ändern sich dann ihre Beiträge?
Was ist, wenn sie sich nach der Heirat in der PKV versichert und nach dem Studium eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt? Kann (bzw. MUSS) sie dann ohne Probleme zurück in die GKV?
Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Folgen?
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Re: Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Fol
Mazurek hat geschrieben:Wenn ich richtig informiert bin, ist sie freiwillig in der GKV versichert.
Das müßte man genauer wissen. Ist sie tatsächlich freiwillig versichert, oder unterliegt sie der studentischen Versicherungspflicht? Bei 31 Jahren beides vorstellbar.
Re: Studentin (31 J., GKV) heiratet Beamten (Beihilfe) - Fol
Der Status müßte sich am Monatsbeitrag erkennen lassen, weil nur in der Pflichtversicherung der ermäßigte Beitrag gilt. Der müßte (einschl. Pflegeversicherung) in der Gegend von 65 Euro liegen, der Beitrag für freiwillig Versicherte etwa beim Doppelten.
Als Pflichtversicherte müßte sie in der GKV bleiben, als freiwillig Versicherte kann sie kündigen und muß dann den Rest (30%) privat versichern.
Derzeit noch krankenkassenabhängig in der Satzung geregelt, ab nächstem Jahr zentral. Tendenz: Ja, sie dürften steigen, weil ein Teil des Ehegatteneinkommens hineingerechnet wird.
Ja (muß). Das geht dann aber nur noch bei Versicherungspflicht, also z.B. nicht bei Selbständigkeit.
Mazurek hat geschrieben:... sie in meiner Beilhilfe "unterzubringen"- MUSS oder KANN sie dann den Rest privat versichern? Oder muss sie in der GKV bleiben?
Als Pflichtversicherte müßte sie in der GKV bleiben, als freiwillig Versicherte kann sie kündigen und muß dann den Rest (30%) privat versichern.
Mazurek hat geschrieben:Falls sie in der GKV bleiben WILL: ändern sich dann ihre Beiträge?
Derzeit noch krankenkassenabhängig in der Satzung geregelt, ab nächstem Jahr zentral. Tendenz: Ja, sie dürften steigen, weil ein Teil des Ehegatteneinkommens hineingerechnet wird.
Mazurek hat geschrieben:Was ist, wenn sie sich nach der Heirat in der PKV versichert und nach dem Studium eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt? Kann (bzw. MUSS) sie dann ohne Probleme zurück in die GKV?
Ja (muß). Das geht dann aber nur noch bei Versicherungspflicht, also z.B. nicht bei Selbständigkeit.
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Sorry, dass ich immer wieder mit Folgefragen kommen, aber dies dürfte dann auch die letzte sein:
Wie ist es mit der Kündigungsfrist bei der freiwilligen gesetzlichen KV? Muss diese zwingend eingehalten werden oder wird dies durch die Heirat irgendwie beeinflusst, d.h. kann meine Zukünftige mit Wirkung zum Tag der Heirat raus aus der GKV?
Wie ist es mit der Kündigungsfrist bei der freiwilligen gesetzlichen KV? Muss diese zwingend eingehalten werden oder wird dies durch die Heirat irgendwie beeinflusst, d.h. kann meine Zukünftige mit Wirkung zum Tag der Heirat raus aus der GKV?
Die Kündigungsfristen, muss sie - meines Erachtens - klipp und klar einhalten (Wechsel zur Beihilfe und Restkostenversicherung private Kv).
Ist aber auch teilweise unterschiedlich. Es kommt auf die Satzungsregelungen an.
Aber sie ist definitiv nicht verpflichtet die Bindungsfristen (18 Monate) einzuhalten. Hier würde sie auch früher rauskommen.
Ist aber auch teilweise unterschiedlich. Es kommt auf die Satzungsregelungen an.
Aber sie ist definitiv nicht verpflichtet die Bindungsfristen (18 Monate) einzuhalten. Hier würde sie auch früher rauskommen.
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