Restkostenabsicherung abgelehnt

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monischaf
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Restkostenabsicherung abgelehnt

Beitragvon monischaf » 29.10.2008, 22:54

Hallo zusammen,

folgendes Problem,

aufgrund einer Gehaltsänderung meines Mannes ist unsere Tochter (17) seit dem 01.09.08 über meinen Mann zu 80% bei der KVB versichert.
Jetzt wollten wir die restlichen 20% zusatzversichern.

Völlig fassungslos haben wir jetzt die Ablehnung erhalten.
Unsere Tochter hatte vor 1,5 Jahren eine Exostose, d.h. einen
gutartigen Knochentumor, der entfernt wurde. Die Sache ist völlig ausgeheilt.

Ich denke mal, dass diese KV keine separate Arztanfrage bezüglich der weiteren Prognose gestellt hat.

Was sollen wir tun? Hat es Zweck, Wiederspruch einzulegen?
Erfahren die anderen Krankenkassen von der Ablehnung?

Es kann doch nicht sein, dass wir in Zukunft auf den restlichen 20% sitzen bleiben.

Bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist das doch nicht zu bezahlen!!

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Monischaf

dij
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Beitragvon dij » 29.10.2008, 23:25

Wo war sie denn bislang versichert?

monischaf
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Beitragvon monischaf » 30.10.2008, 09:01

Hallo,

sie war über mich bei der BKK Barmag-Steinmüller versichert.

Ich bin zwar der geringer Verdienende, da mein Mann aber Beamter und daher immer schon privat versichert ist, bisher aber verdienstmäßig nicht über der Versicherungspflichtgrenze lag, war das möglich.

Jetzt verdient er aber mehr und da hat meine Versicherung meine Tochter rausgeschmissen.

Wie gesagt, die 80% über die KVB sind kein Problem, aber der Rest.

LG Monischaf

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 30.10.2008, 09:47

Hallo,

die Ablehnung war meines Erachtens voraussehbar. Das Risiko ist für eine PKV Ihre Tochter zu versichern, ist schlicht und einfach zu hoch. Die einzige Alternative sehe ich in einer freiwilligen Versicherung in der GKV.

Andere PKV's werden bei diese Diagnose Ihre Tochter wohl auch nicht versichern.

Gruß
CM

Frank
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Beitragvon Frank » 30.10.2008, 11:05

Hallo,

wenn deine Tochter zum ersten Mal beihilfeberechtigt ist, kann sie auch von der "Öffnungsklausel" profitieren.

Mehr Infos hier (weiter unten).

oder noch ausführlicher
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf

dij
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Beitragvon dij » 30.10.2008, 11:49

Wie ich es verstehe (wobei ich die Regelungen der KBV nicht genau kenne), war sie bis jetzt auch schon in der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Dann sind die Voraussetzungen der Anfänger-Öffnungsaktion nicht erfüllt; vielleicht ist aber die andere Öffnungsaktion für GKV-versicherte Beamte einschlägig, wo eine 6-Monats-Frist nach Ende der Familienversicherung gilt (aber gilt das, wenn der Beihilfeberechtigte selbst evtl. die Öffnungsaktion gar nicht genutzt hat?).

Frank
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Beitragvon Frank » 30.10.2008, 12:01

Wenn eine berücksichtigungsfähige Person aus der GKV ausscheidet, dann ja.

monischaf
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Beitragvon monischaf » 01.11.2008, 09:56

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Wir haben jetzt die Möglichkeit unsere Tochter bei meiner ges. Krankenkasse als freiwilliges Mitglied voll zu versichern.

Das würde aber 145 Euro im Monat kosten. Wenn uns die Zusatzversicherung genommen hätte, wären nur 12,95 Euro fällig gewesen.

Da sie ja den 80%-Schutz auf jeden Fall weiter hat und bei Krankenhausaufenthalt den 100%, überlegen wir jetzt, ob wir uns das Geld sparen sollen und die 20% immer selbst tragen.

Wann meine Tochter einmal selber versichert sein wird, aknn man noch nicht sagen. Sie macht 2010 Abitur und viell, studiert sie dann.

Was meint ihr? Oder ist das zu riskant?

So wie ich das verstanden habe, kann sie auch nur innerhalb von 6 Monaten in meine Versicherung zurück.

Gruß Monischaf

dij
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Beitragvon dij » 01.11.2008, 14:42

monischaf hat geschrieben:Was meint ihr? Oder ist das zu riskant?


Abgesehen davon, daß es wegen der Versicherungspflicht glücklicherweise eh nicht geht: Ja, viel zu riskant. (Es sei denn, das vorhandene freie Vermögen ist so groß, daß im ungünstigsten Fall auch Restkosten von mehreren zehntausend Euro pro Jahr kein Problem wären.)

monischaf hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, kann sie auch nur innerhalb von 6 Monaten in meine Versicherung zurück.


Nja, eigentlich drei Monate. Sie dürfte aber ohnehin auffangpflichtversichert sein; irgendwann wird das der Krankenkasse auch auffallen, so daß sie ab September Beiträge verlangen wird.

Ich würde mir jemanden suchen, der sich mit PKV auskennt, und sehen, ob über die Öffnungsaktion etwas möglich ist oder ein anderer Versicherer die Vorgeschichte anders einschätzt.

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Beitragvon monischaf » 01.11.2008, 15:35

Vielen Dank für die Antwort.

Aber dass das wegen der Versicherungspflicht nicht geht, stimmt nicht.

Mittlerweile haben wir von mehreren, ähnlichen Fällen von Kollegen meines Mannes gehört. Der eine hatte die gleiche Geschichte mit seinem Sohn, da hat die priv. Versicherung ohne Grund abgelehnt.

Der nächste hatte das Problem als seine Frau selber nicht mehr berufstätig war. Die bleiben jetzt schon seit Jahren auf den 20% sitzen.

Ich denke, dass wir in den sauren Apfel beißen werden. Ist immer noch das klenere Übel.

monischaf

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Beitragvon Frank » 01.11.2008, 15:51

Nochmal

Wer erstmalig Anspruch auf Beihilfe erwirbt, profitiert von erleichterten Annahmebedingungen innerhalb der PKV (Öffnungsklausel)

* Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
* Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
* Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt.
* Der Versicherungsschutz ist so konzipiert, dass der Beihilfesatz auf bis zu 100 Prozent aufgestockt wird.

Der Versicherer darf max. 30% auf Standardleistungen und auf Wahlleistungen (Privatzimmer, Chefarzt) max. 100 % Risikozuschlag fordern. Das ist der max. Zuschlag, kann gut sein dass es auch mit weniger geht. Der Versicherer darf die Tarife vorgeben.

dij
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Beitragvon dij » 01.11.2008, 16:18

monischaf hat geschrieben:Aber dass das wegen der Versicherungspflicht nicht geht, stimmt nicht. ... Der nächste hatte das Problem als seine Frau selber nicht mehr berufstätig war. Die bleiben jetzt schon seit Jahren auf den 20% sitzen.


Wenn sie zuletzt privat krankenversichert war, geht es noch genau zwei Monate lang. War sie zuletzt gesetzlich versichert, ist sie es seit 1. April 2007 wieder und sitzt auf einer finanziellen Zeitbombe (Beitragsnachforderungen). Immerhin eine mit weniger Sprengkraft als eine unbeschränkte 20%-Selbstbeteiligung auf alles.

monischaf hat geschrieben:Ich denke, dass wir in den sauren Apfel beißen werden.


In welchen jetzt?

Nochmal: Ab zu jemandem, der sich mit sowas auskennt!


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