Beihilfeberechtigt?

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Noname45
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Beihilfeberechtigt?

Beitragvon Noname45 » 30.10.2008, 14:28

Hallo,

habe heute morgen in einem anderen Thread schon den Rat von Frank eingeholt. Habe jetzt jedoch evtl. ein ganz anderes Problem. Habe soeben auf der Internetseite des LVB NRW gelesen, dass Ehegatten nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn sie in dem Jahr vor Antragstellung ein einkommenssteuerrechtliches Gesamteinkommen von weniger als 18.000 € erzielt haben. Das würde ja bedeuten, dass ich, da ich voll berufstätig war und mein Gesamteinkommen brutto darüber liegt, nicht beihilfeberechtigt bin. Das würde ja auch für einen Ehepartner zutreffen, der nur 1 Jahr berufstätig war und dann wieder zu Hause ist. Sehe ich dies richtig?


:shock: :shock:

Viele Grüße
Noname

dij
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Re: Beihilfeberechtigt?

Beitragvon dij » 30.10.2008, 18:06

Noname45 hat geschrieben:Habe soeben auf der Internetseite des LVB NRW gelesen, dass Ehegatten nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn sie in dem Jahr vor Antragstellung ein einkommenssteuerrechtliches Gesamteinkommen von weniger als 18.000 € erzielt haben. Das würde ja bedeuten, dass ich, da ich voll berufstätig war und mein Gesamteinkommen brutto darüber liegt, nicht beihilfeberechtigt bin. Das würde ja auch für einen Ehepartner zutreffen, der nur 1 Jahr berufstätig war und dann wieder zu Hause ist. Sehe ich dies richtig?


Nja, es ist nicht sehr geschickt formuliert in der NRW-Beihilfeverordnung. Gemeint ist: Beihilfe gibt es im Normalfall nur bei einem Einkommen unter 18000 Euro im Vorjahr. D.h. höheres Einkommen bis 2008 => Beihilfeanspruch ab 2010. In der Verwaltungsverordnung zur Beihilfeverordnung, Nr. 4.2, heißt es dann allerdings: „Hat der berücksichtigungsfähige Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner keine Einkünfte mehr und erklärt der Beihilfeberechtigte, dass im laufenden Kalenderjahr der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners 18.000 Euro nicht überschreiten wird, kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs eine Beihilfe gewährt werden.“ Also: Höheres Einkommen bis 2008 => Beihilfeanspruch ab 2009.

Ferner gibt's spezielle Vorschriften, wie Einkünfte aus Leibrenten zu behandeln sind. Ob das künftige Einkommen nach dieser Definition unter 18000 Euro liegen wird, würde ich lieber von einem Steuerberater beantworten lassen.

Noname45
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Beitragvon Noname45 » 30.10.2008, 19:10

Hallo dij,

vielen Dank für die ausführlichere Erläuterung des für mich wichtigen Teils der Beihilfeverordnung. Danach habe ich ja wohl doch einen Beihilfeanspruch. Eine Leibrente - ist damit eine ganz normale Altersrente gemeint? Meine Rente wird nicht sehr hoch sein - soll ich trotzdem einen Steuerberater hinzuziehen? Ich muss mich ja jetzt entscheiden und bei Rentenantragstellung angeben, welche Krankenversicherung ich wähle.

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe und einen erholsamen, gemütlichen Feierabend.

Viele Grüße
Noname :) :) :) :)

dij
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Beitragvon dij » 30.10.2008, 22:22

Noname45 hat geschrieben:Eine Leibrente - ist damit eine ganz normale Altersrente gemeint?


Unter anderem, aber auch private Rentenversicherungen würden darunter fallen.

Wenn ganz eindeutig ist, daß auch der volle Rentenbetrag, plus Zinseinkünfte und was sonst noch so anfällt, unter 18000 Euro im Jahr liegt, braucht es natürlich keinen Experten.


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