Beihilfeberechtigt?
Verfasst: 30.10.2008, 14:28
Hallo,
habe heute morgen in einem anderen Thread schon den Rat von Frank eingeholt. Habe jetzt jedoch evtl. ein ganz anderes Problem. Habe soeben auf der Internetseite des LVB NRW gelesen, dass Ehegatten nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn sie in dem Jahr vor Antragstellung ein einkommenssteuerrechtliches Gesamteinkommen von weniger als 18.000 € erzielt haben. Das würde ja bedeuten, dass ich, da ich voll berufstätig war und mein Gesamteinkommen brutto darüber liegt, nicht beihilfeberechtigt bin. Das würde ja auch für einen Ehepartner zutreffen, der nur 1 Jahr berufstätig war und dann wieder zu Hause ist. Sehe ich dies richtig?
Viele Grüße
Noname
habe heute morgen in einem anderen Thread schon den Rat von Frank eingeholt. Habe jetzt jedoch evtl. ein ganz anderes Problem. Habe soeben auf der Internetseite des LVB NRW gelesen, dass Ehegatten nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn sie in dem Jahr vor Antragstellung ein einkommenssteuerrechtliches Gesamteinkommen von weniger als 18.000 € erzielt haben. Das würde ja bedeuten, dass ich, da ich voll berufstätig war und mein Gesamteinkommen brutto darüber liegt, nicht beihilfeberechtigt bin. Das würde ja auch für einen Ehepartner zutreffen, der nur 1 Jahr berufstätig war und dann wieder zu Hause ist. Sehe ich dies richtig?


Viele Grüße
Noname