Beihilfe im Todesfall
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Beihilfe im Todesfall
Gibt es in NRW noch Erstattungen von der Beihilfe für den Todesfall? Ich bin beihilfeberchtigt. Mein Ehemann ist verstorben, war selbst nicht beihilfeberechtigt und hatte ein Einkommen unter 18 000 €.
Re: Beihilfe im Todesfall
Mein Beileid.
Ja, allerdings nur für Überführungskosten und unter bestimmten Umständen befristet für eine Haushaltshilfe (§§ 2, 11 BVO NRW).
Birgit hat geschrieben:Gibt es in NRW noch Erstattungen von der Beihilfe für den Todesfall?
Ja, allerdings nur für Überführungskosten und unter bestimmten Umständen befristet für eine Haushaltshilfe (§§ 2, 11 BVO NRW).
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