Beihilfe Kinder bei höherem Verdienst des Nichtbeamten?

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xtough
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Beihilfe Kinder bei höherem Verdienst des Nichtbeamten?

Beitragvon xtough » 03.11.2008, 17:59

Hallo,

außer bei Wikipedia hab ich bislang noch keine definitive Aussage dazu gefunden, dass die Kinder eines/r Beamte/in nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn er/sie mehr als die/der Partner(in) verdient. D.h. die Kinder müssen immer vom besser verdienenden Partner mitversichert werden.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, als Besserverdiener in die PKV zu gehen und trotzdem die Kinder über die Beihilfe des Partners versichern zu lassen? Ist das bundeslandspezifisch? Wie sieht es z.B. in Baden-Württemberg aus?

Danke
xtough

GS
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Wikipedia ...

Beitragvon GS » 03.11.2008, 23:58

xtough hat geschrieben:Hallo,

außer bei Wikipedia hab ich bislang noch keine definitive Aussage dazu gefunden, dass die Kinder eines/r Beamte/in nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn er/sie mehr als die/der Partner(in) verdient. D.h. die Kinder müssen immer vom besser verdienenden Partner mitversichert werden.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, als Besserverdiener in die PKV zu gehen und trotzdem die Kinder über die Beihilfe des Partners versichern zu lassen? Ist das bundeslandspezifisch? Wie sieht es z.B. in Baden-Württemberg aus?

Danke
xtough

... hin oder her, seit wann ist der besserverdienende Partner immer männlich, während alles andere unter m/w firmiert?

Ok, einigen wir uns darauf.

Also, auch wenn der Beamte nicht der Besserverdienende ist, hat er einen Beihilfeanspruch für die Gören. Das heißt z. B. im Ländle 80 % Beihilfe und nur 20 % Eigenanteil.

Ist der besserverdienende Nichtbeamte gesetzlich versichert, besteht - Beihilfe hin oder her - Familienversicherung in dessen Krakenkasse. Ist er privat versichert, kann er zu dem bescheidenen 20%-Beitrag für das Kind noch Arbeitgeberzsuchuss beantragen. Der Arbeitgeber wiederum freut sich, dass er nur so wenig Zuschuss zahlen muss - wenn überhaupt.

Ist der Besserverdienende der Beamte selbst ... aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Gruß von
Gerhard

xtough
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Re: Wikipedia ...

Beitragvon xtough » 04.11.2008, 10:15

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

GS hat geschrieben:Also, auch wenn der Beamte nicht der Besserverdienende ist, hat er einen Beihilfeanspruch für die Gören. Das heißt z. B. im Ländle 80 % Beihilfe und nur 20 % Eigenanteil.


Das ist natürlich eine frohe Botschaft! :D

Allerdings haben mir bislang alle Kollegen, die in einer ähnlichen Situation sind, bestätigt, dass sie genau aus dem Grund in der GKV geblieben sind: Die Beihilfe ihrer verbeamteten aber schlechter verdienenden Frauen würde die Kinder nicht übernehmen. Der Mann verdient ja genug.

Das würde sich auch mit der Praxis der GKV-Familienversicherung decken: Wenn der besser verdienende Partner in der PKV ist, muss er die Kinder mitversichern. Familienversicherung der Kinder über die GKV des schlechter verdienenden Ehepartners geht nicht.

Was ist denn nun richtig?

GS hat geschrieben:Ist der besserverdienende Nichtbeamte gesetzlich versichert, besteht - Beihilfe hin oder her - Familienversicherung in dessen Krakenkasse. Ist er privat versichert, kann er zu dem bescheidenen 20%-Beitrag für das Kind noch Arbeitgeberzsuchuss beantragen. Der Arbeitgeber wiederum freut sich, dass er nur so wenig Zuschuss zahlen muss - wenn überhaupt.


Das versteh ich jetzt überhaupt nicht. Kann der Nichtbeamte über seine PKV und seinen Arbeitnehmer die restlichen 20% des Kindes mitversichern wenn 80% die Beihilfe des geringer verdienenden Beamten übernimmt? Ich dachte ein Partner muss immer komplett die Kosten eines Kindes übernehmen, sei es über Beihilfe, PKV oder Familienversicherung.

GS hat geschrieben:Ist der Besserverdienende der Beamte selbst ... aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.


...in dem Fall gibt's zwar 80% Beihilfe, der Beamte muss aber die restlichen 20% selbst über seine PKV versichern. GKV Familienversicherung greift nicht. Siehe BVerfG, 1 BvR 624/01 vom 12.2.2003, Absatz-Nr. (1 - 49).

dij
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Re: Wikipedia ...

Beitragvon dij » 04.11.2008, 16:46

xtough hat geschrieben:Allerdings haben mir bislang alle Kollegen, die in einer ähnlichen Situation sind, bestätigt, dass sie genau aus dem Grund in der GKV geblieben sind: Die Beihilfe ihrer verbeamteten aber schlechter verdienenden Frauen würde die Kinder nicht übernehmen.


Können die eine Quelle (Gesetzestext) nennen, oder verbreiten sie nur Gerüchte weiter? Davon solche finanziellen Entscheidungen abhängig zu machen, ist natürlich gefährlich.

Also Baden-Württemberg. Wie schreibt das Landesamt für Besoldung und Versorgung: „Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.“ Und weiter zum Familienzuschlag: „Sie erhalten den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag, wenn Sie das Kindergeld erhalten oder grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird.“ Nichts von Einkommensgrenzen beim Ehegatten.

xtough hat geschrieben:Das würde sich auch mit der Praxis der GKV-Familienversicherung decken: Wenn der besser verdienende Partner in der PKV ist, muss er die Kinder mitversichern. Familienversicherung der Kinder über die GKV des schlechter verdienenden Ehepartners geht nicht.


Nun, die Regelungen sind unabhängig voneinander. Außerdem stimmt Obiges auch für die GKV nur teilweise: Der PKV-Ehegatte muß nicht nur mehr als der andere, sondern zusätzlich mehr als die JAEG verdienen.

xtough hat geschrieben:Ich dachte ein Partner muss immer komplett die Kosten eines Kindes übernehmen, sei es über Beihilfe, PKV oder Familienversicherung.


Nein, das kann grundsätzlich auch geteilt werden. Bei einem älteren Kind kann dieses auch selbst die 20%-Versicherung bezahlen.

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Re: Wikipedia ...

Beitragvon xtough » 04.11.2008, 17:14

dij hat geschrieben:...
Also Baden-Württemberg. Wie schreibt das Landesamt für Besoldung und Versorgung: „Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.“ Und weiter zum Familienzuschlag: „Sie erhalten den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag, wenn Sie das Kindergeld erhalten oder grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird.“ Nichts von Einkommensgrenzen beim Ehegatten.


Super, danke! DAS ist doch mal eine klare Auskunft. Sauber recherchiert! :idea:

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Gehören Kinder zum Besserverdiener?

Beitragvon scarface99 » 01.12.2010, 18:50

Hallo,

ich bekomme ebenfalls überall unterschiedliche Aussagen zu diesem Thema.

Frau: Lehrerin Debeka
Mann: Ingenieur (Besserverdiener), noch GKV
Kinder: geplant 2

Wieviel werden uns die Kinder Kosten? Bekommen wir Beihilfe wenn ich in die PKV wechsle?

Die von der Debeka sagen, dass die Kinder trotzdem 80% Beihilfe bekommen und dann nur ca. 30€/Monat kosten.

Ein unabhänbiger Versicherungsberater, Wikipedia und all meine Kollegen (die z.T. in der selben Situation sind) sagen, dass die Kinder zum Besserverdiener gehören und somit nicht Beihilfeberechtigt sind.

Was stimmt?
Wie kann ich das 100% rechtlich verbindlich erfahren?

Wer von euch ist in dieser Situation?

mfg
sf

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Beitragvon Cassiesmann » 01.12.2010, 19:40

Der Debekaner hat recht, der Beihilfeanspruch besteht weiter. Nebenbei wär es sogar möglich, dass Sie für die Kinder noch den Arbeitgeberzuschuß bekommen (falls die Höchstsätze nicht erreicht sind).

Gruß an den unabhängigen Berater (drei oder vier Buchstaben?).

scarface99
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Beitragvon scarface99 » 03.12.2010, 10:40

Habe gerade bei der Beihilfe angerufen und die selbe Aussage bekommen.
Beihilfeanspruch für die Kinder besteht immer (egal mit wem sie mitversichert sind).
Sie meinte diese Legende könne daher kommen, dass es Länderweite Unterschiede gibt und zusätzlich noch die Bundesbeamten.

Wisst ihr wieso dieser Irrglaube existiert?


mfg
sf

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.12.2010, 12:26

Es ist in allen 17 Beihilfen so, das in dem Fall Beihilfeanspruch besteht. Entweder will der "Versicherungsberater" mehr Geld verdienen oder er hat schlicht und einfach keine Ahnung von Beihilfe. Beides würde mich als Kunden stark stören ;-)

Es gibt in dem Bereich extrem viel Irrglauben, von daher ist es mitunter für den Endkunden sehr schwer sich korrekt zu informieren.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 04.12.2010, 11:04

ich kann die Aussage von Cassiesmann nur bestätigen.

Berücksichtigungsfähige Angehörige sind nach § 3 Abs. 1 BhV

* der Ehegatte
* die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähigen Kinder des Beihilfeberechtigten
* bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes des Beihilfeberechtigten die Mutter des Kindes

Diese Regelung findet sich in allen anderen Beihilfevorschriften der Länder wieder.

Der Beihilfesatz für Kinder beträgt in den meisten Bundesländern wir auch beim Bund 80 %

In einzelnen Bundesländer weichen die Beihilfesätze etwas ab - z.B. Hessen.

freundliche Grüße!
Schlappi

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Beitragvon scarface99 » 04.12.2010, 11:46

Ok, vielen Dank für eure Rückmeldungen. Der Debeka Berater hat das nun sogar explitzit in unseren Vertrag geschrieben (auf die Übersichtsseite).

Vielleicht noch als Ergänzung zum vorigen Beitrag: Ehegatten sind m.E. nur Beihilfefähig wenn sie weniger als 18000€ (oder so ähnlich) im Jahr verdienen.

Das heisst wenn ich irgendwann mal 2 Jahre Kinderpause machen wöllte bin ich zumindest günstig zu versichern :-)

mfg
sf

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 04.12.2010, 12:34

scarface99 - ob ein Ehegatte beihilfeberechtigt ist dafür sind andere Voraussetzungen maßgebend.

In meiner Antwort oben habe ich nur die berücksichtigungsfähigen Angehörigen angegeben.

Ihre Aussage, dass Ehegatten die weniger als 18.000 € im Jahr verdienen Beihilfe erhalten ist falsch.

Hier muß jeder Fall speziell geprüft werden, da je Beihilferecht die Antwort anders aussehen kann.

Auch in den einzelnen Beihilferechte der Länder, des Bundes, der ehemaligen Bundespost, der ehemaligen Bundesbahn, der Bundeswehr gibt es teilweise sogar unterschiedliche Aussagen.

Man beachte dabei, dass in einzelnen Ländern auch noch Angestellte eine Beihilfe erhalten können,
hierbei kommt es auf den Arbeitsbeginn bei der Behörde an.

Also suchen Sie sich hierzu am besten einen Krankenversicherungsspezialisten der sich zusätzlich auch noch im Beihilferecht gut auskennt.

Ich stelle bei Vertragsüberprüfungen sehr häufig fest, dass viel Beihilfeberechtigte völlig falsch versichert sind und schon seit Jahren viel zu hohe Beiträge gezahlt haben.

Gruß Schlappi

scarface99
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Beitragvon scarface99 » 04.12.2010, 14:13

Ok Schlappi ich ergebe mich deines geballten Wissens ;-)

Das mit dem Versicherungsberater bringt wie man an diesem Beispiel sehen kann auch nicht viel. Falschberatung ist ja noch schlimmer als gar keine Ahnung haben! Und dann auch noch ein horentes Honorar verlangen...


mfg
sf


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