Ausreichend abgesichert?

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

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Neugierig
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Beitragvon Neugierig » 02.12.2008, 11:11

Ich habe mich inzwischen nochmal durch die Satzung gekämpft...

Daraus ergibt sich dass ein Teil der fehlenden Erstattung (2%) darauf zurückgeht dass man mit Einführung der letzten Gesundheitsreform damit die "Wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungsempfänger) erreichen wollte.
Die KVB löst das indem immer 2% einbehalten werden, bis die jeweiligen persönlichen Jahreshöchstbeträge für den Eigenbeitrag erreicht werden.

Was die verbleibenden 20% angeht so kann man in den ganzen Unterlagen diesen Fall schlicht nicht finden, was darauf hindeutet dass irgendwas schiefgegangen sein muss als sich der Beihilfesatz meiner Mutter geändert hat.

Dann müssen meine Eltern wohl nochmal mit der KVB Kontakt aufnehmen, bzw. mal klären wieso die Änderung des Beihilfesatzes nie berücksichtigt worden ist, nach Aussage der KVB hatte das ja alles seine Richtigkeit.

Nebenbei hat die Recherche ergeben dass meine Mutter sogar bei der KVB versichert ist, wenn sie in einer GKV wäre... sie hätte dann die Wahlmöglichkeit welche Leistung sie in Anspruch nimmt.

Werde dann weiter berichten... dauert aber etwas, da meine Eltern derzeit im Urlaub sind.

Gruß und vielen dank für die Hilfe bisher.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.12.2008, 09:28

Ihre Mutter wird aber mit Pensionierung wieder auf 70% Beihilfe steigen!

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Beitragvon Neugierig » 03.12.2008, 17:54

Das sind aber noch ca. 4 Jahre...

Solange den Kopf in den Sand stecken könnte risikoreich sein...

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Beitragvon Rossi » 03.12.2008, 23:34

Sorry - neugierig - ich würde mich jetzt im Schweinsgalopp um eine sog. ausreichende Absicherung im Krankheitsfall (fehlenede 22 % ) bemühen.

Sonst schnappt unter Umständen die Versicherungskralle zu.

Das SG Kassel hat sich mit dieser Thematik mehr als auführlich beschäftigt!!

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Neugierig
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Leider immer noch nicht schlauer...

Beitragvon Neugierig » 16.02.2009, 12:30

Moin,

wir haben leider immer noch keine Lösung des Problems gefunden.

Sowohl die Beihilfestelle als auch die KVB fühlen sich nicht zuständig.
Dafür haben wir von der KVB inzwischen eine Versicherungsbestätigung erhalten, die zur Vorlage bei der Beihilfestelle gedacht ist.

Nur leider wird dadurch alles noch komplizierter!

Die KVB hat nicht einen einheitlichen Prozentsatz der Aufwendungen die erstattet werden, sondern geschätzte 40 verschiedene, je nach Tariftstelle werden ganz unterschiedliche Leistungen erbracht.
Diese schwanken zwischen 19,37% und 45%!

Insgesamt verfügt sie also über eine Absicherung die zwischen 69,37% und 95% liegt!

Die Anfrage bei einer privaten KV, um diese Deckungslücken zu 100% zu schließen ist natürlich fehlgeschlagen, so stark differenzierte Erstattungssätze bietet keine KV an, das ist zu kompliziert.
Gleichzeitig lehnen sie auch eine Versicherung über zB. 30,63% ab, dann wären ja immer 100% abgedeckt, weil dann teilweise eine Abdeckung von mehr als 100% bestehen würde, was unzulässig sei.

Ein Verzicht auf die Mitgliedschaft bei der KVB ist ebenfalls nicht möglich, die Satzung sieht diesen Fall schlicht nicht vor, meine Mutter ist dort automatisch Mitglied, mein Vater zahlt automatisch den (höheren) Beitrag für Mitversicherung von Angehörigen.

Mir käme nur als Idee, das man den Beihilfeanspruch (meiner Mutter) von der Post auf das BEV umleiten würde... dann wäre sie beim BEV Beihilfeberechtigt und die KVB zahlt gesetzeskonform...

Vielleicht hat ja hier noch einer eine Idee?

Iregndwie fühlen wir uns von der Politik im Stich gelassen...

Gruß

Nata
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Beitragvon Nata » 27.02.2009, 21:07

Hallo,

bin gerade auch auf der Suche nach einer Lösung für mich selber.
Habe fast dasselbe Problem wie Ihre Mutter.
Bin selbst als Bundesbeamtin beihilfeberechtigt, mein Ehemann ist als Bahnbeamter über die KVB versichert.
Ich bin zusätzlich zu meinem eigenen Beihilfeanspruch mit einem beitragsbezogenen Anteil bei der KVB mitversichert.
Weiß im Moment auch nicht recht wie ich mich nun weiter versichern soll.
Habe bereits Angebote von PKV für die Absicherung meines nicht durch die eigene Beihilfe gedeckten Satzes eingeholt. Ist natürlich recht teuer und der mit zustehende Satz durch die KVB wäre dann verschenkt...
Werde wahrscheinlich in den saueren Apfel beißen, damit die Unsicherheit endlich ein Ende hat.

Neugierig
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Beitragvon Neugierig » 28.02.2009, 14:41

Aha, immerhin schön zu hören dass man nicht alleine mit diesem Problem dasteht.

Wir probieren derzeit noch eine andere Lösungsmöglichkeit aus, es gibt ja bei der Post eine ähnliche Institution wie die KVB, nämlich die Postbeamtenkrankenkasse.
Diese ist im wesentlichen eine ähnliches Konstrukt wie die KVB, allerdings mit dem entscheidenden Unterschied dass die PBeaKK diese Problematik (eigener Beihilfeanspruch eines Mitversicherten bei einer anderen Beihilfestelle) erkannt hat und bereits seit längerer Zeit einen entsprechden Tarif in ihrer Satzung vorsieht.
Diese Weitsicht fehlt der KVB aber leider.

Daher versuchen wir derzeit meine Mutter dort unterzubringen...ist aber wohl erst in einigen Wochen mit einer Antwort zu rechnen.

Gruß

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Beitragvon Rossi » 28.02.2009, 16:12

Uspela - neugierig - da bin ich aber mal gespannt, ob die PBeaKK die Mami aufnimmt. Sowohl die PBeakK als auch die KVB sind so eine Art Sozialeinrichtung. Allerdings klipp und klar nur für bestimmte Personenkreise. Wer dazu zählt, findet man in der Regel in der jeweiligen Satzung. Ich kann mir vorstellen, dass es daran scheitern wird.

Vor allen Dingen muss man ja auch sehen, dass bspw. die PBeaKK alles abwickelt, will heissen, sie holen sich die 70 % Beihilfe von der Post wieder und die 30 % werden aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Würde dann beudeten, dass die PBeaKK die 70 % Beihilfe von der Bundesbahn holen müsste und den Rest selber finanziert. Kann ich mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen!!! Aber es wäre natürlich schön!!!

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2009, 20:49

Hi Rossi,

das nennt mann Beihilfeablöseversicherung
kömmt immer mehr in Mode da sich dann
so z.B. die Kommune die Mitarbeiter einsparen kann welche die Beihilfeansprüche bearbeiten.
Du weißt doch in Zeiten knapper Kassen müssen wir überall sparen :-)
Gruß

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Beitragvon Neugierig » 01.03.2009, 07:43

Rossi hat geschrieben: Sowohl die PBeakK als auch die KVB sind so eine Art Sozialeinrichtung. Allerdings klipp und klar nur für bestimmte Personenkreise. Wer dazu zählt, findet man in der Regel in der jeweiligen Satzung. Ich kann mir vorstellen, dass es daran scheitern wird.

Meine Mutter gehört ja grundsätzlich zu exakt diesem Personenkreis. Sie war ja früher bei der PBeaKK, bis eben dass Problem auftauchte dass sie nach der Heirat mit meinem Vater auch automatisch in der KVB war, da eine Doppelversicherung weder zulässig noch sinnvoll war, haben sich meine Eltern eben damals für die KVB entschieden...und meine Mutter die PBeaKK verlassen.
Rossi hat geschrieben:Vor allen Dingen muss man ja auch sehen, dass bspw. die PBeaKK alles abwickelt, will heissen, sie holen sich die 70 % Beihilfe von der Post wieder und die 30 % werden aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Würde dann beudeten, dass die PBeaKK die 70 % Beihilfe von der Bundesbahn holen müsste und den Rest selber finanziert. Kann ich mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen!!! Aber es wäre natürlich schön!!!

Die PBeaKK ist ja eben die Stelle die meiner Mutter die Beihilfe gewähren müsste und dies eben derzeit aufgrund der nicht ausreichenden Versicherung durch die KVB nicht tut.
Das bedeutet die PBeaKK muss sich nichts von anderen Stellen wiederholen, da sie selber ja die 50% Beihilfe meiner Mutter bearbeitet.

Dieses gegenseitige wiederholen bei einer anderen Beilhilfestelle ist in der Satzung der PBeaKK sogar vorgesehen, von daher könnte mein Vater problemlos gesetzeskonform bei der PBeaKK mitversichert werden, meine Mutter aber eben bei der KVB nicht, diese sieht diese Konstellation leider nicht vor.

Gruß


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