Versicherungspflicht und Basistarif ab 01.01.09

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luis
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Versicherungspflicht und Basistarif ab 01.01.09

Beitragvon luis » 18.12.2008, 19:31

Habe ein Frage zu euren Erfahrungen mit dem ab nächstes Jahr kommendem Basistarif.
Meine Mutter ist die Witwe eines Bundesbeamten und hat 70 % Beihilfeanspruch. Sie ist bisher nicht krankenversichert und wurde jetzt darüber informiert, dass sie ihren Beihilfeanspruch verliert, wenn sie keine Krankenversicherung nachweisen kann. Sie hat deshalb Kontakte mt verschiedenen Krankenversicherungen aufgenommen, aber keine hat ihr bisher ein Angebot zum Basistarif machen können (wir haben inzwischen die 2. Dezemberhälfte und bis Anfang Januar nicht mehr allzu viele Arbeitstage, in denen noch was passieren könnte). Und eine Gesellschaft ist sogar soweit gegangen, auch beim Abschluss des Basistarifs zwingend eine Gesundheitsprüfung zu verlangen. Meine Ma ist natürlich jetzt ziemlich aufgelöst - da droht der Verlust jeglicher Absicherung im Krankheitsfall, weil die privaten an diesem Geschäft offensichtlich nicht interessiert sind. Hat jemand noch eine Idee, was getan werden könnte?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.12.2008, 19:56

Hi luis,
Erfahrungen gibt es noch keine da der Tarif ja erst ab 1.1.09 kommt. wie es aussieht haben Sie bereits begonnen :-( jetzt müssen Sie sich an den Versicherer wenden wo Sie den Antrag bereits gestellt haben. Eine Gesundheitsprüfung ist unumgänglich im Basistarif aber ohne Auswirkungen
auf den Beitrag. In erster Linie die Fragen des Antrages beantworten, möglicherweise Ateste des Hausarztes beifügen.
In den meisten Fällen beschäftigen Sie bei den Gesellschaften spezielle Beauftragte damit, bitte erfragen.
Gruß

luis
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Beitragvon luis » 20.12.2008, 15:17

Das verstehe ich nicht! Warum muss eine Gesundheitsprüfung erfolgen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe hat? Schließlich gibt es die nicht zum Nulltarif. Und wieso sind die Planungen zum Tarif nicht so rechtzeitig abgeschlossen, dass man den Menschen jetzt schon sagen kann, was ab 01.01.09 auf sie zukommt?

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Beitragvon dij » 20.12.2008, 15:24

luis hat geschrieben:Warum muss eine Gesundheitsprüfung erfolgen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe hat?


Weil 1. ein Risikoausgleich zwischen den verschiedenen Versicherern stattfindet, für den Gesundheitsdaten benötigt werden, und 2. eventuell ja einmal ein Wechsel in einen regulären Tarif stattfinden könnte, für den dann ein Risikozuschlag bezahlt werden muß.

luis hat geschrieben:Und wieso sind die Planungen zum Tarif nicht so rechtzeitig abgeschlossen, dass man den Menschen jetzt schon sagen kann, was ab 01.01.09 auf sie zukommt?


Da sind viele Stellen beteiligt: Gesetzgeber, Finanzministerium, Gesundheitsministerium, PKV-Verband, intern sicher auch die einzelnen Versicherer, BAFin, ...

luis
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Beitragvon luis » 20.12.2008, 15:34

Falls irgendwann mal ein Wechsel in einen regulären Tarif gewünscht wäre, könnte die Versicherung ja immer noch eine Gesundheitsprüfung verlangen. Darum geht es hier doch gar nicht. Und ein Ausgleich zwischen den Versicherungen sollte doch wohl besser nach den tatsächlichen Kosten erfolgen. Schließlich hat doch wohl der alte Grundatz Gültigkeit: wer nichts hat, ist entweder nicht richtig untersucht oder hat einen schlechten Arzt. Mir kommt das ganze doch eher so vor, als wollte die PKV auf kaltem Weg eine ungeliebte gesetzliche Regelung aushebeln.....

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Beitragvon dij » 20.12.2008, 17:07

Das ist eine gesetzliche Regelung, aus § 203 Abs. 1 VVG: „Im Basistarif ist eine Risikoprüfung nur zulässig, soweit sie für Zwecke des Risikoausgleichs nach § 12g des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder für spätere Tarifwechsel erforderlich ist.“

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Beitragvon luis » 20.12.2008, 17:47

hmmm, wer bestimmt denn den Umfang von "wenn" und "soweit"? Gibt es da einheitliche Regeln, was zu dieser Gesundheitsprüfung gehört?

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Beitragvon Frank » 20.12.2008, 17:59

Die Gesundheitsprüfung kann jede Gesellschaft individuell händeln. In der Regel sind es Gesundheitsfragen wie für jeden Neukunden auch.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.12.2008, 00:13

Warum es so lange dauert :-)
weil unsere Politiker speziell eine, keine Ahnung hat wie man Gesetze macht.
am 10 Dezember fand bereits die erste Verhandlung statt, noch ohne Ergebnis.
Es wird gegen den Basistarif geklagt, ich bin z.B nicht bereit für Jahrelang unversicherte mehr Beitrag zu bezahlen, was glauben Sie wer den Zuschuss zum Basistarif tragen muss? Das sind alle Privat versicherten, nicht irgendwelche Großen Gesellschaften sondern wir die Mitglieder müssen die Zeche bezahlen.
Gruß
Das geht nicht gegen Die Beamten welche sich entschlossen haben 30 % Ihre kosten selbst zu tragen und nun gezwungen werden eine Versicherung abzuschließen.

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Beitragvon dij » 21.12.2008, 00:48

Erst mal abwarten, wieviel Geld die Umlage ausmachen wird. Das ist ja auch noch nicht recht absehbar, weil es davon abhängt, wer nun alles in den Basistarif geht.

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Beitragvon luis » 28.12.2008, 18:14

tja, eine Gesundheitsprüfung mit Fragenbeantwortung, die ist aus meiner Sicht schon in Ordnung. Aber hier war das Vorgehen weit fieser: die Versicherung verlangt eine ärztliche Untersuchung. Und die müsste meine Ma volle Pulle aus eigener Tasche bezahlen. Das sieht für mich weiterhin nach Trickserei aus - man baut den Interessenten dermaßen hohe finanzielle Hürden auf, dass sie einen nicht mit dem ungeliebten Basistarif belästigen. Sorry, aber anders kann ich das nicht nennen. Außerdem habe ich mich schlau gemacht: bei einer Erhöhung vertraglicher Leistungen darf der Versicherer immer eine Gesundheitsprüfung fordern. Das Argument kann also vorliegend nicht ziehen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.12.2008, 20:28

Hallo Luis,
jede Gesellschafft hat Annahmerichtlinien, wenn diese Annahmerichtlinien einen Arztbesuch vorschreiben, dann sieht diese Gesellschaft das eben vor. Man behandelt Ihre Mutter wie es aussieht, als wäre Sie ohne Vorversicherung möglicherweise haben Sie dieses sogar selbst angegeben, ich sehe Ihre Mutter jedoch mit einer Versicherung bei welcher Sie jetzt eine Selbstbeteiligung von 30% hat.
Gruß

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Beitragvon luis » 29.12.2008, 10:47

Falls das einen Unterschied machen sollte, ok: meine Mutter hat zur Zeit keine die Beihilfe-Leistungen ergänzende Krankenversicherung. Im Ergebnis also eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30 % bei allen Behandlungen und Medikamenten. (Was letztlich auch dazu führt, dass sie sich bei Behandlungen sehr kostenbewusst verhält)
Macht es für die Auslegung bzw. den Vertragsabschluss denn jetzt einen Unterschied, wie man das betrachtet?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.12.2008, 21:14

hi luis,
ich weiß es ist mühsam, aber alleine schaffen Sie das glaube ich nicht.
Und wie Sie sicher wissen kann man mit dem Basistarif kein Geld verdienen,die Vertreter und Makler werden das auch nicht bewerben.
Es gibt 2 Möglichkeiten entweder Sie beauftragen jemanden damit und bezahlen diesen eine Pauschale oder Sie wenden sich an den sogenannten Bestandsbeauftragten für den Basistarif einer beliebigen Gesellschaft.
MfG
R.Maaß


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