"Verbesserung"

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

DerHagn
Beiträge: 2
Registriert: 30.12.2008, 19:36

"Verbesserung"

Beitragvon DerHagn » 30.12.2008, 19:41

Bin aufgrund der Öffnungsaktion bei der Allianz, Zuschlag 30 %, bereits seit Anwärterzeiten.

Damals wurde der BE-Tarif ausgeschlossen.

Kann man es anstellen diesen Tarif nachträglich zu bekommen und wer kennt sich sonst mit Leistung und dgl. der Allianz aus?


Habe jed. folgende Tarife:

8151
8351
8451
8630

Damals wurde bei mir ausgeschlossen:

8600 (Stationär-Zusatz?) und

451(Krankenhaustagegeld?)

Ist beim Tarif 8600 das mit der Kur, oder is dies ein andrer Tarif?

Beim Tarif 8630 ist folgendes enthalten:

Zahnärztliche Heilbehandlung

* Nach Leistung von Grundabsicherung und Beihilfe verbleibende Aufwendungen für Zahnprophylaxe, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
* 30 % der Aufwendungen für zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ

Tarifleistung, Beihilfeleistung und Leistungen aus der Grundabsicherung sind zusammen auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag beschränkt.

* Erstattungshöchstbeträge für zahntechnische Leistungen von insgesamt

600 EUR während der ersten 12 Monate

1.200 EUR während der ersten 24 Monate

1.800 EUR während der ersten 36 Monate

2.400 EUR während der ersten 48 Monate

Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge

Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes

* Nach Leistung von Grundabsicherung und Beihilfe verbleibende Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays, Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen
* Nach Leistung von Grundabsicherung und Beihilfe verbleibende Aufwendungen für Transportkosten und Überführung bei Tod

Jedoch weiß ich nicht wie das zu deuten ist "Nach Leistung von Grundabsicherung und Beihilfe verbleibende Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlungen"...
Nur in Bezug auf "Zahn" oder allg. stationär. Denn eig. is ja Tarif 8600 für Einbettzimmer etc. glaub ich?

Risikoprüfung schauts wohl schlecht aus.
Gibt es noch die Möglichkeit die Tarife mit Zuschlag zu bekommen, oder wird man dann abgelehnt?
Tarif 8600 hätte damals 3,31 € ausgemacht bei mir, also wäre ein evtl. Zuschlag vll. annehmbar? Wie hoch wäre ein Zuschlag? Hab mal von 300 % gehört?

Danke für eure Hilfe

Grüße

Florian

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Re: "Verbesserung"

Beitragvon Cassiesmann » 30.12.2008, 22:42

DerHagn hat geschrieben:Bin aufgrund der Öffnungsaktion bei der Allianz, Zuschlag 30 %, bereits seit Anwärterzeiten.


Es würde mich wundern, wenn die Allianz Anwärter in die Öffnungsaktion nimmt. Für Anwärter gilt die Öffnungsaktion nämlich nicht!

DerHagn
Beiträge: 2
Registriert: 30.12.2008, 19:36

Beitragvon DerHagn » 31.12.2008, 12:34

Ist mir bewusst, ja.

Jed. war dies "Kulanz" seitens der Allianz und ich musste bereits als Anwärter den "richtigen" Beitrag mit eben 30 % Zuschlag zahlen.

Dachte eig. ich bekomm Hilfe zu meinem Problem und nicht iwelche Antworten, die mich bloßstellen sollen...

Schade :-(

Gruß

FS

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 31.12.2008, 17:07

Hallo, <-- Begrüßung

wenn Sie eine gezielte Nachfrage als "Bloßstellung! empfinden, ist dies eher weniger mein Problem!

Also bekommen Sie die einzig gültige Antwort: Klären Sie dies mit der Allianz ab. Ob es da Kulanz gibt, können wir Ihnen nicht sagen.

Gruß
CM

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Re: "Verbesserung"

Beitragvon dij » 31.12.2008, 17:36

Ohne den Gesundheitszustand zu kennen, ist da sowieso nichts zu sagen. Der Versicherer kann jederzeit Anträge auf Ergänzungstarife annehmen, mit oder ohne Zuschläge, muß es aber nicht. Im Prinzip könnte auch ein anderer Versicherer passende Ergänzungstarife anbieten.

DerHagn hat geschrieben:Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes

* Nach Leistung von Grundabsicherung und Beihilfe verbleibende Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlungen ...

Jedoch weiß ich nicht wie das zu deuten ist "Nach Leistung von Grundabsicherung und Beihilfe verbleibende Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlungen"...
Nur in Bezug auf "Zahn" oder allg. stationär.


Wie es drüber steht: für Auslandsreisen. Dort dann auch für Nicht-Zahn-Behandlungen.


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste