Wie Studentin nach Ende der Beihilfe versichern

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Gast

Wie Studentin nach Ende der Beihilfe versichern

Beitragvon Gast » 12.09.2006, 12:12

Mein Mann ist beihilfeberechtigter Ruheständler mit 30% PKV. Unsere
älteren Kinder sind mit dem Studienbeginn in die studentische GKV
gewechselt. Unsere 20j.Tochter beginnt jetzt zu studieren. Bei ihr
wissen wir aber nicht,ob die GKV auch angeraten ist, denn sie ist
Diabetikerin (Typ 1). Die Leistungen von Beihilfe und PKV waren immer
sehr gut, vor allem was die freie Arztwahl betrifft. Wie ist die
Situation, wenn sie privat versichert bleibt, aber mit 25J. nicht
mehr beihilfeberechtigt sein wird, das Studium gerade beendet hat,
aber noch keine Anstellung gefunden hat? Die fehlenden 70% PKV wird
sie ja wohl nicht ohne einen horrenden Risikoaufschlag bekommen,
oder? Was würden Sie uns raten?

Frank
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Beitragvon Frank » 12.09.2006, 12:14

Erstmal eine gute Nachricht vorweg. Der Bund und die Länder planen
eine Sonderregelung. Studenten, die in 2006 immatrikuliert sind,
sollen ihren Beihilfeanspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
behalten und zwar unabhängig vom Kinderkeldanspruch.

Sollte Ihre Tochter nicht mehr beihilfeberechtigt sein, muss Sie in eine
Versicherung nach Normaltarif wechseln, die 100% abdeckt. Hier kann
die Gesellschaft Risikozuschläge fordern.

Sie haben 3 Monate nach Studienbeginn Zeit, sich von der Versicherungs-
pflicht rückwirkend befreien zu lassen.

Ich würde in der privaten Versicherung bleiben, da davon auszugehen ist,
dass Ihre Tochter bis zum 27. Lebensjahr beihilfeberechtigt bleibt.


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