KV der Ehefrau und Kind eines Berufssoldaten

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chrisusi
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KV der Ehefrau und Kind eines Berufssoldaten

Beitragvon chrisusi » 13.01.2009, 21:40

Hallo.

Ich bin Berufssoldat und habe die Beihilfe bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen. Meine Frau (seit einem halben Jahr sebständig) ist nun freiwillig gesetzlich verichert. Meine Tochter (4) über meine Frau. Das Jahreseinkommen meiner Frau übersteigt die 18.000 EUR nicht.
In welcher Höhe kann ich Beihilfe beantragen? Meine Frau ist ja zu 100% versichert. Erstattet die Beihilfe rückwirkend einen Teil ihrer Versicherungsbeiträge?
Ist es ratsam eine private Versicherung abzuschließen?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.01.2009, 23:52

Hi Chrisusi,
ich nehme an das das Kind Anspruch auf Familienversicherung bei der Frau hat und dieses von der Kasse Ihrer Frau festgestellt wurde.
Der Beihilfe Anspruch Ihrer Frau beträgt im Allgemeinen 70 % Die Beihilfe erstattet keine Versicherungsbeiträge sondern nur tatsächlich entstandene Kosten.
Einen Rat ohne Beratung und Kenntnis der Perspektive ist nicht möglich. Wie hoch ist a.Ihr Einkommen, b) bleibt Ihre Frau unter den 18000
wie alt und Gesund sind Frau und Kind und und ....

Gruß


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