Viele Fragen zum Beihilfeanspruch in Bremen

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SunBird
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Viele Fragen zum Beihilfeanspruch in Bremen

Beitragvon SunBird » 25.01.2009, 12:07

Folgender Fall.
Ich bin Beamtin im Bremer öffentlichen Dienst. Mein Mann ist Zeitsoldat und hat somit Freie Heilfürsorge. Im Juni bekommen wir Nachwuchs.
Ich werde mal meine Fragen der Reihe nach auflisten.

1. Haben ich als Verheiratete nicht einen Beihilfenaspruch von 55% oder geht das nicht weil mein Mann Soldat ist?

2. Kann ich in der Elternzeit die Beihilfe meines Mannes (Bundesbeihilfe) nutzen? oder muss ich bei der Bremer Beihilfe bleiben?

3. Kann unser Nachwuchs bei der Beihilfe meines Mannes versichert werden oder muss die Bremer Beihilfe genutzt werden?

4. Wie hoch wäre der Beihilfesatz für das Kind bei der Beihilfe meines Mannes?

5. Steigt mein Beihilfesatz auch, wenn das Kind bei meinem Mann versichert ist?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.01.2009, 22:23

Hi Sonnenvogel :-)

ich ziehe meine Antwort zurück :-) Dij weiß das besser :-)
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 26.01.2009, 09:25, insgesamt 3-mal geändert.

dij
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Beitragvon dij » 25.01.2009, 23:06

1. Der Mann verdient vermutlich mehr als 10000 Euro im Jahr? Dann bleibt es bei 50%, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BremBVO.
2. Solange eine Beihilfeberechtigung in Bremen besteht, gibt es kein Wahlrecht; § 4 Abs. 3 S. 1 BhV.
3. Bundesbeihilfe ist möglich, wenn der Ehemann den Familienzuschlag für das Kind bekommt. (Das ist eine Bremer Beschränkung – § 2 Abs. 2 S. 3 BremBVO –, dem Bund wäre es egal.)
4. 80% (und nicht 70%, das ist der für Ehegatten), § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BhV.
5. Nein, § 12 Abs. 1 S. 3 BremBVO.

SunBird
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Danke

Beitragvon SunBird » 09.02.2009, 20:10

Hey Dji,

ich danke dir für deine Antworten. Einfach perfekt. Sag mal wenn du dich da so gut auskennst, weisst du auch wie das mit der Probezeit läuft? Ich bin noch Beamtin z.A bekomme aber meine Probezeit nicht mehr rum. Muss ich die Zeit dann nachholen, wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme? Werde wohl 2 Jahre zuhause bleiben.

dij
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Beitragvon dij » 10.02.2009, 01:54

Nein, leider keine Ahnung. Nach einem Durchblättern des Bremer Beamtengesetzes scheint es mir so zu sein, daß das durch Rechtsverordnung geregelt wird (Grundlage in § 79).


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