Folgender Fall.
Ich bin Beamtin im Bremer öffentlichen Dienst. Mein Mann ist Zeitsoldat und hat somit Freie Heilfürsorge. Im Juni bekommen wir Nachwuchs.
Ich werde mal meine Fragen der Reihe nach auflisten.
1. Haben ich als Verheiratete nicht einen Beihilfenaspruch von 55% oder geht das nicht weil mein Mann Soldat ist?
2. Kann ich in der Elternzeit die Beihilfe meines Mannes (Bundesbeihilfe) nutzen? oder muss ich bei der Bremer Beihilfe bleiben?
3. Kann unser Nachwuchs bei der Beihilfe meines Mannes versichert werden oder muss die Bremer Beihilfe genutzt werden?
4. Wie hoch wäre der Beihilfesatz für das Kind bei der Beihilfe meines Mannes?
5. Steigt mein Beihilfesatz auch, wenn das Kind bei meinem Mann versichert ist?
Viele Fragen zum Beihilfeanspruch in Bremen
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Hi Sonnenvogel
ich ziehe meine Antwort zurück Dij weiß das besser
Gruß
ich ziehe meine Antwort zurück Dij weiß das besser
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Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 26.01.2009, 09:25, insgesamt 3-mal geändert.
1. Der Mann verdient vermutlich mehr als 10000 Euro im Jahr? Dann bleibt es bei 50%, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BremBVO.
2. Solange eine Beihilfeberechtigung in Bremen besteht, gibt es kein Wahlrecht; § 4 Abs. 3 S. 1 BhV.
3. Bundesbeihilfe ist möglich, wenn der Ehemann den Familienzuschlag für das Kind bekommt. (Das ist eine Bremer Beschränkung – § 2 Abs. 2 S. 3 BremBVO –, dem Bund wäre es egal.)
4. 80% (und nicht 70%, das ist der für Ehegatten), § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BhV.
5. Nein, § 12 Abs. 1 S. 3 BremBVO.
2. Solange eine Beihilfeberechtigung in Bremen besteht, gibt es kein Wahlrecht; § 4 Abs. 3 S. 1 BhV.
3. Bundesbeihilfe ist möglich, wenn der Ehemann den Familienzuschlag für das Kind bekommt. (Das ist eine Bremer Beschränkung – § 2 Abs. 2 S. 3 BremBVO –, dem Bund wäre es egal.)
4. 80% (und nicht 70%, das ist der für Ehegatten), § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BhV.
5. Nein, § 12 Abs. 1 S. 3 BremBVO.
Danke
Hey Dji,
ich danke dir für deine Antworten. Einfach perfekt. Sag mal wenn du dich da so gut auskennst, weisst du auch wie das mit der Probezeit läuft? Ich bin noch Beamtin z.A bekomme aber meine Probezeit nicht mehr rum. Muss ich die Zeit dann nachholen, wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme? Werde wohl 2 Jahre zuhause bleiben.
ich danke dir für deine Antworten. Einfach perfekt. Sag mal wenn du dich da so gut auskennst, weisst du auch wie das mit der Probezeit läuft? Ich bin noch Beamtin z.A bekomme aber meine Probezeit nicht mehr rum. Muss ich die Zeit dann nachholen, wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme? Werde wohl 2 Jahre zuhause bleiben.
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