Viele Fragen zum Beihilfeanspruch in Bremen
Verfasst: 25.01.2009, 12:07
Folgender Fall.
Ich bin Beamtin im Bremer öffentlichen Dienst. Mein Mann ist Zeitsoldat und hat somit Freie Heilfürsorge. Im Juni bekommen wir Nachwuchs.
Ich werde mal meine Fragen der Reihe nach auflisten.
1. Haben ich als Verheiratete nicht einen Beihilfenaspruch von 55% oder geht das nicht weil mein Mann Soldat ist?
2. Kann ich in der Elternzeit die Beihilfe meines Mannes (Bundesbeihilfe) nutzen? oder muss ich bei der Bremer Beihilfe bleiben?
3. Kann unser Nachwuchs bei der Beihilfe meines Mannes versichert werden oder muss die Bremer Beihilfe genutzt werden?
4. Wie hoch wäre der Beihilfesatz für das Kind bei der Beihilfe meines Mannes?
5. Steigt mein Beihilfesatz auch, wenn das Kind bei meinem Mann versichert ist?
Ich bin Beamtin im Bremer öffentlichen Dienst. Mein Mann ist Zeitsoldat und hat somit Freie Heilfürsorge. Im Juni bekommen wir Nachwuchs.
Ich werde mal meine Fragen der Reihe nach auflisten.
1. Haben ich als Verheiratete nicht einen Beihilfenaspruch von 55% oder geht das nicht weil mein Mann Soldat ist?
2. Kann ich in der Elternzeit die Beihilfe meines Mannes (Bundesbeihilfe) nutzen? oder muss ich bei der Bremer Beihilfe bleiben?
3. Kann unser Nachwuchs bei der Beihilfe meines Mannes versichert werden oder muss die Bremer Beihilfe genutzt werden?
4. Wie hoch wäre der Beihilfesatz für das Kind bei der Beihilfe meines Mannes?
5. Steigt mein Beihilfesatz auch, wenn das Kind bei meinem Mann versichert ist?