Beihilfe Versicherung der Kinder

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schappi1848

Beihilfe Versicherung der Kinder

Beitragvon schappi1848 » 05.02.2009, 17:19

Hi.
Hier die Fakten.

Mann: Beamter und beihilfeberechtigt seit Ewigkeiten, Verdienst über Jaeg, Über Beihilfe und Privat versichert .
Frau: War Bankangestellte und hat 3 Kinder über Sie in der Familienversicherung mitversichert.

Nun will die GKV seit der Mann über JAEG verdient, die Kinder zu ihm bringen bzw 3 mal den Beitrag für die Kinder.
Muß eine Private die Kinder versichern obwohl alle krank sind?
Bei Erstverbeamtung ja - aber bei diesem Fall?

Vielen Dank für die Antwort(en)

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Beitragvon Experte_24 » 05.02.2009, 17:48

Die private muss die Kinder nicht aufnehmen, es gibt keinen Kontrahierungszwang.

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 05.02.2009, 17:55

danke, hatte ich mir schon gedacht

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.02.2009, 22:32

Buh, nicht so hastig, seit wann ist das So,
Bei welcher Gesellschaft ist der Vater, welchen Tarif. Da würde ich schon mal genau in den Bedingungen lesen.
Gruß

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 05.02.2009, 22:51

Ist tatsächlich so. Hab unseren Beihilfeguru angerufen. Geht nur bei Erstverbeamtung. Dass er jetzt über der Jaeg liegt, beeinflusst das ganze nicht.
3 mal Kinderbetrag in der GKV. Dumm gelaufen. Hat sich die Familie ein paar Jahre nen paar Euro für 20% Beihilfe in der PKV gespart um es jetzt richtig dicke zu zahlen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.02.2009, 23:00

ach ne, ne, ne , Schappi :-)

wie bereits oben genannt würde ich die Bedingungen durch forsten.
Und dem Guru würde ich den BeihilfeBasisTarif ans Herz legen :-) Wird wahrscheinlich billiger wie 3x 170 Euro
Gruß

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 05.02.2009, 23:04

kannst knicken . ich will die auch nicht. ungünstiges risiko

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Beitragvon dij » 05.02.2009, 23:10

Ich würde auch erst noch nachhaken. Wie ist der Mann in die PKV gekommen? Direkt mit Erstverbeamtung? Später? War er schon vorher PKV-versichert? Und wie ist das Beihilferecht, waren die Kinder schon bisher berücksichtigungsfähig in der Beihilfe?


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