Wer soll das bezahlen?

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Polmonbob
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Wer soll das bezahlen?

Beitragvon Polmonbob » 20.03.2009, 13:52

Erst mal die Situation:
Ehefrau Lehrerin, Beamtin auf Lebenszeit in NRW, über Beihilfe 50% Erstattung.
Ehemann nicht berufstätig, bei der Beihilfe mitversichert 70% Erstattung.

Bisher waren wir nicht zusätzlich versichert und haben die Restkosten selbst bezahlt. Seit 1.1.09 jedoch verlangt die Beihilfe eine Versicherung der Restkosten.

Das würde für unsere Altersklasse (Jahrgang 49 = 60 Jahre alt) für beide inkl. Pflegeversicherung monatlich bei einer günstigen Versicherung 490,- € kosten. Für uns völlig unbezahlbar.....
Ich sehe mich schon für den Rest des Lebens unversichert durchs Leben gehen, zwangsweise sozusagen!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.03.2009, 23:37

Für uns völlig unbezahlbar.....


Nehme mir es nicht übel; Du bist Lehrerin und es ist unbezahlbar. Sorry!

Ich sehe mich schon für den Rest des Lebens unversichert durchs Leben gehen, zwangsweise sozusagen!


Ich nicht! Seit dem 01.01.2009 gibt es eine Verpflichtung eine priv. Kv. abzuschliessen und zu unterhalten. Igendwann wird der Tag kommen, wo Du sagst, oh man, ich brauche jetzt einen Kv-Schutz da ich den Krempel selber nicht bezahlen kann.

Dann dackelst Du zu einer priv. Kv. und zeigst dieser die Versicherungspflicht an.

Dann geht es los. Du bist seit dem 01.01.2009 verpflichtet eine priv. Kv. abzuschliessen und zu unterhalten. Wenn Du dieser Verpflichtung erst später nachkommst, zahlst Du einen Strafzuschlag. Dieser kann ganz schön heftig sein.

Aber spielen wir das Spielchen mit den Strafzuschlägen bei Dir mal durch.

Am 01.01.2012 ist es soweit, es geht nicht mehr, Du kannst den Krempel nicht mehr löhnen und dackelst zur priv. Kv. und verlangst die Aufnahme in den Basistarif. Kostenpunkt 570,00 Euro * 50 % = 285,00 Euro monatlich.

Für Janaur 2009 (ab hier besteht eine Verpflichtung) ist man gnädig, da zahlst Du keinen Strafzuschlag. Für Februar 2009 - Juni 2009 zahlst Du jeweils 1,0 von dem lfd. Monat; ab Juli 2009 nur 1/6 des lfd. Beitrages. Will heissen bei einem Monatsbeitrag von 285,00 Euro zahlst Du einen Strafzuschlag für die Zeit vom 01.01.2009 - 31.12.2011 in Höhe von schlappen 2.850,00 Euro, mehr nicht. Ach ja, rückwirkend bekommst Du natürlich keine Leistungen; erst ab dem Zeitpunkt, wo Du den Vertrag anzeigst. Der Strafzuschlag vom Gnädigen kommt auch noch hinzu. Der Strafzuschlag ist sofort mit der ersten Prämie fällig. Dafür mutet Dir der Gesetzgeber sogar die Aufnahme eines Kredites zu.

Willst Du noch mehr wissen?

Sorry, Du bist Pädagogin, verstehst Du, was ich Dir sagen möchte?

Ich kann Dir nur empfehlen im Schweinsgalopp eine priv. Kv. für beide abzuschliessen.

Ach ja, wenn Du meinst, dass es nicht bezahlbar ist und durch die Beitragszahlung Hartz IV-Bedürftigkeit entsteht, dann wird der Beitrag halbiert. Ist doch auch etwas, oder! Allerdings muß es von der Hartz IV-Behörde bestätigt werden!!!

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Beitragvon Rossi » 20.03.2009, 23:49

Ach ja, jetzt hole ich Dich ein wenig runter.

Dem Grunde genommen hast Du nur nachfolgende Pflicht:

- ambulante und stationäre Krankheistkostenversicherung mit max. 5.000,00 Euro jährliche Eigenbeiteiligung; bei Dir allerdings, da Beamtin mit 50 % Beihilfe max. 2.500,00 Euro Selbstbeteiligung.

- keine Kur- und Rehamassnahmen

- kein Zahnersatz


Ist die Frage, ob die priv. Kv. Dir so einen Tarif überhaupt anbietet; denn hierzu ist sie nicht verpflichtet. Ferner würden hier Wartezeiten entstehen.

Du hast aber das Recht, die Aufnahme in den Basistarif zu verlangen, weil dieses nicht abgelehnt werden darf. Dieser stellt einen Komplettschutz, sowie in der GKV dar, dort ist alle drinne. Der würde bei Dir im Bereich der Krankenversicherung max. 285,00 Euro kosten dürfen; die Pflege kommt noch hinzu.

Polmonbob
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Beitragvon Polmonbob » 21.03.2009, 14:05

Rossi hat geschrieben:
Für uns völlig unbezahlbar.....
Nehme mir es nicht übel; Du bist Lehrerin und es ist unbezahlbar. Sorry!
Sorry, hatte vergessen, das ich nur 2/3-Lehrerin bin, diese neue Versicherungspflicht frißt 1/4 unseres Einkommens, finde ich mehr als unzumutbar. Aber das mit den Strafzuschlägen wußte ich noch nicht, interessant.....
Mir leuchtet irgendwie nicht ein, dass der nicht berufstätige Ehemann sich voll versichern soll, er war doch bisher auch in einer Art Familienversicherung zumindest für 70% mitversichert.....
Trotzdem vorab schon mal vielen Dank, hab' schon eine Menge dazugelernt!

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Beitragvon dij » 21.03.2009, 15:15

Polmonbob hat geschrieben:diese neue Versicherungspflicht frißt 1/4 unseres Einkommens, finde ich mehr als unzumutbar.


Ein Krankheitsfall könnte leicht 100/4 des Einkommens oder auch mehr fressen. Abgesehen davon wäre es entschieden billiger, wenn von Anfang an eine Versicherung bestanden hätte, weil dann erstens nicht (voraussichtlich) der teure Basistarif bzw. teure Risikozuschläge erforderlich wären und zweitens Alterungsrückstellungen hätten angespart werden können.

Polmonbob hat geschrieben:Mir leuchtet irgendwie nicht ein, dass der nicht berufstätige Ehemann sich voll versichern soll, er war doch bisher auch in einer Art Familienversicherung zumindest für 70% mitversichert.....


Das wurde nicht behauptet und ist auch nicht so; er braucht nur eine 30%-Restkostenversicherung. Insgesamt fallen also ggf. 80% eines normalen Basistarifbeitrags an, und ab Pensionierung sogar nur noch 60%.

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Beitragvon Polmonbob » 21.03.2009, 16:02

Nun, ich gehöre zu den Menschen, die Versicherungen äußerst skeptisch gegenüber stehen. Denn im "Schadensfall" versuchen alle erst mal, sich zu drücken.
Und so gehöre ich zu den 200.000-300.000 Beamten in Deutschland, die das bisher genauso gemacht haben, wie ich - das, was die Beihilfe nicht bezahlte, aus eigener Tasche ergänzt.
Bisher sind wir damit gut gefahren. Diese Minderheit wird nun gezwungen, zwangsweise an einem System mit immensen Kosten teilzuhaben, welches aus unserer Sicht mehr als korrupt ist. Sicher, eine Grundsatzdiskussion, aber durchaus nachdenkenswert.
Uns wundert, das kein Aufschrei in der Bevölkerung stattfindet, aber dafür ist Anzahl der Betroffenen wohl zu gering. Minderheiten kann man halt knechten, bis sie zusammenbrechen.....
Oder sich andere Wege suchen!

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Beitragvon dij » 21.03.2009, 17:00

Polmonbob hat geschrieben:das, was die Beihilfe nicht bezahlte, aus eigener Tasche ergänzt.
Bisher sind wir damit gut gefahren.


Reines Glück. Mit dem entsprechenden Pech wäre inzwischen Haus und Hof weg. Hier ein Beispiel (nicht mehr aktuell, was die Leistungen des Basistarifs angeht, aber darauf kommt es ja hier nicht an).

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Beitragvon Rossi » 21.03.2009, 17:27

Mh, mal was anderes?

Ich habe es doch richtig verstanden; Du bist Lehrerin und hast bislang nie eine private Restkostenversicherung gehabt, richtig?

Wenn ja, wie bist Du vor dem Beamtenverhältnis versichert gewesen. Etwa in der gesetzlichen Kv?

Dann bist Du nämlich in der gesetzlichen Kv versicherungspflichtig, da du zuletzt nämlich GKV versichert gewesen bist. Könnte ein wenig günstiger werden, vor allen Dingen auch mit dem Vorteil des kostenlose Familienversicherung des Gattens - vorausgesetzt er hat kein Gesamteinkommen oberhalb von 360,00 Euro monatlich.

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Beitragvon Polmonbob » 21.03.2009, 20:23

dij hat geschrieben:
Polmonbob hat geschrieben:das, was die Beihilfe nicht bezahlte, aus eigener Tasche ergänzt.
Bisher sind wir damit gut gefahren.

Reines Glück. Mit dem entsprechenden Pech wäre inzwischen Haus und Hof weg.......
Klar, das Leben ist immer lebensgefährlich. Ist mir durchaus bewußt, was da alles passieren kann.
Zu der anderen Frage: Leider war ich mal für ein paar Monate bei zwei verschiedenen Versicherungen restkostenversichert.....
Das Einkommen des Ehegatten ist Null.... (wer findet in der Industrie mit 55-60 Jahren noch einen Job, der nicht zur Ausbeutung führt?)

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Beitragvon Experte_24 » 23.03.2009, 14:36

Anstatt zu jammern sollten Sie bitte mal die sehr wichtige Frage von Rossi beantworten: Waren Sie jemals in einer gesetzlichen Krankenkasse ?

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Beitragvon Polmonbob » 23.03.2009, 16:38

Ja, der Ehemann war mal in einer gesetzlichen Krankenkasse, ist aber schon ca. 15 Jahre her.

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Beitragvon Experte_24 » 23.03.2009, 17:01

Na dann ist doch alles takko. Er ist versichert seit dem 01.04.2007, die Beiträge müssen rückwirkend nachbezahlt bezahlt werden. Schlimmer kanns nimmer werden... Die Versicherungkralle hat mal wieder zugeschlagen.

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Beitragvon Polmonbob » 23.03.2009, 18:06

Dazu finde ich im fünften Sozialgesetzbuch unter § 6 Versicherungsfreiheit 3a:
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.....

Ich würde sagen, das trifft für den Ehemann zu....

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Beitragvon Dipling » 23.03.2009, 18:42

Dann muss man den Satz zu Ende lesen:

"Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 ist genau die Vorschrift, die zu der rückwirkenden Beitragspflicht ab 01.04.2007 in der GKV führt.

Da ist es schon günstiger zu versuchen in der PKV unterzukommen - wo kein Kläger, da kein Richter.

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Beitragvon Polmonbob » 23.03.2009, 20:05

Dipling hat geschrieben:Dann muss man den Satz zu Ende lesen:
"Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 ist genau die Vorschrift, die zu der rückwirkenden Beitragspflicht ab 01.04.2007 in der GKV führt.
Da ist es schon günstiger zu versuchen in der PKV unterzukommen - wo kein Kläger, da kein Richter.
Seltsam. Habe das ganze Sozialgesetzbuch online vorliegen, dort gibt es § 5 Abs. 1 Nr. 13 garnicht!


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