Da die Beihilfestelle im Moment mit der Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen nicht nachkommt, frage ich mich, ob man nicht einen Abschlag beantragen kann (bereits über 800€ bei der Beihilfe offen)
Bisher habe ich nur von Abschlägen bei stat. KH Aufenthalten gelesen, nicht von Abschlägen auf Arztrechnungen usw. Wieviel € sind zumutbar für die Vorrauszahlungen ?
Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?
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Re: Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?
Herbert72 hat geschrieben:Da die Beihilfestelle im Moment mit der Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen nicht nachkommt, frage ich mich, ob man nicht einen Abschlag beantragen kann (bereits über 800€ bei der Beihilfe offen)
Bisher habe ich nur von Abschlägen bei stat. KH Aufenthalten gelesen, nicht von Abschlägen auf Arztrechnungen usw. Wieviel € sind zumutbar für die Vorrauszahlungen ?
Die Beihlfestellen zahlen keine Vorschüße und keine Abschläge.
Dafür ziehen sie die Bearbeitung weit hinaus.
Nach frühestens sechs Monaten kann man Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.
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