Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?

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Herbert72
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Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?

Beitragvon Herbert72 » 01.04.2009, 18:09

Da die Beihilfestelle im Moment mit der Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen nicht nachkommt, frage ich mich, ob man nicht einen Abschlag beantragen kann (bereits über 800€ bei der Beihilfe offen)

Bisher habe ich nur von Abschlägen bei stat. KH Aufenthalten gelesen, nicht von Abschlägen auf Arztrechnungen usw. Wieviel € sind zumutbar für die Vorrauszahlungen ?

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Beitragvon Rossi » 01.04.2009, 22:54

Frag doch mal bei der Beihilfestelle nach, ob diese evtl. auch die Säumniszuschläge löhnen, wenn Du die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen kannst, weil die Beihilfestelle nicht aus dem Quark kommt.

Garuda
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Re: Beihilfe / Vorschuß auf die zu erw. Beihilfe ?

Beitragvon Garuda » 18.02.2011, 18:26

Herbert72 hat geschrieben:Da die Beihilfestelle im Moment mit der Bearbeitung von Beihilfe-Anträgen nicht nachkommt, frage ich mich, ob man nicht einen Abschlag beantragen kann (bereits über 800€ bei der Beihilfe offen)

Bisher habe ich nur von Abschlägen bei stat. KH Aufenthalten gelesen, nicht von Abschlägen auf Arztrechnungen usw. Wieviel € sind zumutbar für die Vorrauszahlungen ?


Die Beihlfestellen zahlen keine Vorschüße und keine Abschläge.
Dafür ziehen sie die Bearbeitung weit hinaus.
Nach frühestens sechs Monaten kann man Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 18.02.2011, 20:06

Falsch, in Hessen ist es z.B. möglich Abschläge zu bekommen.

Garuda
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Beitragvon Garuda » 19.02.2011, 01:28

Cassiesmann hat geschrieben:Falsch, in Hessen ist es z.B. möglich Abschläge zu bekommen.


OK.
BW lehnt strikt ab.


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