Arbeitgeberzuschuss?

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Burgherr
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Arbeitgeberzuschuss?

Beitragvon Burgherr » 14.04.2009, 21:38

Hallo,

ich bin seit Dez. 2008 privat krankenversichert (AO, ~370€/Monat) , meine Frau ist beihilfeberechtigt (Land Hessen 70/30), meine Kinder entsprechend auch in der Beihilfeversicherung. Mein Arbeitgeber zahlt mir natürlich den Arbeitgeberzuschuss für meine PKV aus - der Maximalbetrag ist aber noch nicht ausgeschöpft. Frage: kann ich anteilig auch noch Zuschuss für den privaten Anteil der Versicherungen meiner Frau /meiner Kinder beantragen (bis zum Maximalbeitrag) ?

Danke für eure Hilfe!

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Beitragvon Experte_24 » 15.04.2009, 11:14

Nach meinem Verständis nach: NEIN, da Deine Frau ja bereits 30/70 Zuschuss von "Vatter Staat" bekommt.

dij
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Beitragvon dij » 15.04.2009, 12:42

Für die Frau auf keinen Fall, da ihr Einkommen ziemlich sicher über der Grenze für Familienversicherung liegt. Kinder könnten eventuell gehen, ist aber Auslegungssache des § 257 Abs. 2 SGB 5 – da müßte man wohl erst einmal einen Kommentar zu Rate ziehen, was sich die Rechtsprechung bisher dazu gedacht hat.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.04.2009, 20:09

Wenn der Burgherr, gesetzt den Fall noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung wäre! Und seine Knappen laut SGB V §10 Anspruch auf Familienversicherung hätten. Dann folgt daraus auch die Arbeitgeberzuschussfähigkeit.
Gruß

dij
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Beitragvon dij » 15.04.2009, 21:45

Das ist ja nur fiktiv; wenn die Kinder familienversichert wären, gesetzt den Fall einer gesetzlichen Versicherung des Beschäftigten, dann sind ihre Beiträge zuschußfähig.

Ich sehe aber Interpretationsspielraum bei den Fragen, ob 20% Restkosten die Gleichartigkeit erfüllen und wer Versicherungsnehmer sein kann.

GS
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Fiktiv ist die Familienversicherung der Kinder immer ...

Beitragvon GS » 17.04.2009, 00:11

dij hat geschrieben:Das ist ja nur fiktiv; wenn die Kinder familienversichert wären, gesetzt den Fall einer gesetzlichen Versicherung des Beschäftigten, dann sind ihre Beiträge zuschußfähig.
... wenn der betreffende Elternteil privat versichert ist. Also bei der Frage der Zuschussfähigkeit des Beitrages der Kinder nicht das Problem.

Ich sehe aber Interpretationsspielraum bei den Fragen, ob 20% Restkosten die Gleichartigkeit erfüllen ...
Hier liegt allerdings der Hase im Pfeffer. Wie bei einem guten Whisky wird es erst ab 40 % interessant ;-)

... und wer Versicherungsnehmer sein kann.
Das, lieber Ulrich, ist aber wieder völlig schnurz, denn z. B. könnte auch der "nicht gebeamte" Vater VN bei der 20%-Versicherung der Kinder sein, was die Beihilfe nicht zu interessieren hat, es aber für den Anspruch auf den AG-Zuschuss darauf ankäme.

Per saldo schließe ich mich Dir aber an, denn es genügt schon ein valides Argument gegen die Zuschussfähigkeit, in diesem Fall also die verwässerten 20 % :wink:

@Burgherr: Versuch es trotzdem einmal. Vorausgesetzt, die AO stellt Deiner Frau als Vertragspartnerin für die 20%-Versicherungen eine Bescheinigung für (in diesem Fall Deinen) Arbeitgeber aus - ohne die läuft es nicht - warum sollte der AG mauern? Die Prozente stehen da nicht darauf.

Mauert er aber trotzdem, weil ein halbwegs fitter Personaler weiß, was los ist, hast Du ein Problem. Oder würdest Du in dieser unsicheren Ausgangslage den Joker einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem AG ziehen?

Gruß von
Gerhard

Nachtrag:
Beihilfeträger Hessen, da ist auch bei 2 Kindern zumindest der ambulante Bemessungssatz deutlich niedriger als 80 %, also deutlich mehr als 20% Absicherung erforderlich. Ein Grund mehr, den AG-Zuschuss versuchsweise zu beantragen.


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