Restkostenversicherung - warum so hohe monatliche Beiträge?

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

der-mali
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 06.05.2009, 17:12

Restkostenversicherung - warum so hohe monatliche Beiträge?

Beitragvon der-mali » 12.05.2009, 10:21

Hallo,


bin auf der Suche nach einer Restkostenversicherung, die "nur" 30% abdecken soll.

Wenn ich im Internet nach PKV-Volltarifen zu 100% für mich, männlich, 36, suche, fängt es bei Euro 150,- an (z.B. Hanse Merkur).

Bei telefonischen Anfragen für die Restkostenversicherung (30%) sollen es aber schon Euro 125,- sein!

Wenn ich es so berechne, daß 30% von 150,- etwa 45,- sind, also sehr teuer.
Warum dann diese hohen Kosten für Restkostenversicherung?

Da kann ich mich gleich 100% pkv-versichern und habe weniger Aufwand.

Bei meiner Frau, 44, das gleiche:
100% PKV etwa 200,- ,
30% sogar 220-250,-.

Gruß,
Thomas

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 12.05.2009, 12:17

Unterschiede in Leistungen und Selbstbeteiligungen.

Polmonbob
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 22
Registriert: 20.03.2009, 13:39

Re: Restkostenversicherung - warum so hohe monatliche Beiträ

Beitragvon Polmonbob » 13.05.2009, 19:14

der-mali hat geschrieben:.......Warum dann diese hohen Kosten für Restkostenversicherung?.......
Das fand ich auch immer und habe deswegen bisher keine. Wie stand es so schön an anderer Stelle: die gesetzlichen KV nagen am Hungertuch und die Privaten schwimmen im Geld. So ist es!
Und in den Ost-Bundesländern ist es schon Gesetz, dass nur der Beihilfe bekommt, wer restversichert ist. Der Witz dabei ist, das die geforderte Minimalversicherung, die die Beihilfe in den Ost-Ländern fordert, garnicht angeboten wird. Damit die Privaten weiterhin im Geld schwimmen.... (...mit ihren überteuerten Volltarifen).
Zum Glück gilt das Ganze für NRW nicht!

der-mali
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 06.05.2009, 17:12

Beitragvon der-mali » 17.05.2009, 20:20

Hallo,

gemäß der neuen BBhV (§10) MUSS nun diese Restkostenversicherung abgeschlossen werden.
Siehe hier:
http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=2055

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 17.05.2009, 23:38

Es ist nicht so sinnvoll, aus diesem Thread auf diesen Thread zu verlinken. :)

Aber zum Inhalt, 16 Länder, ein Bund, macht potentiell 17 verschiedene Beihilferegelungen. Bis jetzt ist nicht in allen Ländern die Beihilfegewährung vom Nachweis einer Versicherung abhängig.

der-mali
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 06.05.2009, 17:12

Beitragvon der-mali » 18.05.2009, 06:43

Achso, beginne zu verstehen, die BBhV hat nicht unbedingt "übergreifend" auf alle Bundesländer Wirkung, sondern nur auf die genannten.

Jetzt versteh ich auch langsam, warum es immer einer "individuellen" Beratung bedarf, um seine Monatsprämie zu ermitteln, weil es bis zu 17 unterschiedliche Modelle gibt (16+1), also gibt es auch unterschiedliche Leistungen, die gezahlt werdne oder auch nicht!?

dij
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 502
Registriert: 21.01.2008, 23:12

Beitragvon dij » 18.05.2009, 23:31

In den „normalen“ Prozenttarifen wird das üblicherweise nicht gemacht, da gibt es nur Unterschiede in den Prozentsätzen. Dann gibt es noch gesonderte Beihilfeergänzungstarife, die speziell Lücken abdecken sollen (dann auch bis zu 100%); dort gibt es häufig tatsächlich unterschiedliche Tarife für verschiedene Länder(gruppen).


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste