Wir sind in der folgenden Lage: Meine Frau ist als Lehrerin in Bayern beihilfeberechtigt und privatversichert. Sie verdient jährlich etwa 18.500€ brutto.
Ich bin in der GKV. Mein Jahresbrutto beträgt etwa 70.000 Euro. Unsere beiden Kinder Felix und Sophia (8 und 6 Jahre) sind bei mir familienversichert.
Felix bekommt Krankengymnastik. Allerdings erlaubt die GKV dem Orthopäden nur, 3 Monate KG zu verschreiben, dann müssen wir eine Pause von 3 Monaten einhalten, bevor die Behandlung wieder von der GKV bezahlt wird. Unsere Krankengymnastin und wir meinen, dass eine Unterbrechung kritisch ist, da bei einem Wachstumsschub eine gesundheitliche Verschlechterung auftreten könnte.
Frage: Können wir für die "Pausenzeit", in der die GKV keine KG bezahlt, Beihilfe für KG erhalten, wenn der Arzt ein Privatrezept ausschreibt?
Oder widerspricht das § 6 (1) der Bay.Beihilfevorschrift, Zitat:
"Art. 86a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 BayBG gelten nicht (...)
2. für berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten, die von der Versicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung einer anderen Person erfasst werden."
Leider bin ich nicht besonders gut im Lesen von Gesetzestexten, v.a. wenn auf zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen verwiesen wird.
Beihilfe für Krankengymnastik für familienversichertes Kind?
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