Guten Tag,
ich bin Bundesbeamtin und erwarte in Kürze mein 1. Kind.
Mein Partner ist freiwillig als Angestellter privat versichert; verdient über Beitragsbemessungsgrenze.
Ich bin bei der HUK-Coburg privat versichert; zusäzlich erhalte ich 50%Beihilfe vom Bund. Kind würde ja 80%beihilfeberechtigt sein..
Was können Sie mir raten? sollte das Kind auch bei mir bei der HUK Coburg versichert werden?
- Heirat mit dem Kindesvater ist geplant - wird vorauss. im Herbst umgesetzt. * Würde das dann bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt das Kind bei ihm versichert sein müsste? (weil er ja mehr verdient.. **und was wäre dann mit dem Beihilfeanspruch?? - ***müsste seine KV dann einen günstigeren Tarif anbieten, weil nur 20% von der priv. KV getragen werden).**** Eine Zusatzversicherung KV für Leistungen die die Beihilfe nicht übernimmt sollte man für das Kind mit abschließen, oder??
Fragen über Fragen. DANKE für eine Rückmeldung!!!!
Bin Beamtin und Partner ist freiwillig privat kv-versichert
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Hallo HH- Fink,
die Fragen in Ihrer jetzigen Situation sind völlig normal. Was ich nicht verstehe warum lässt Sie Ihre HUK-Coburg so im Regen stehen? Ein Anruf bei Ihren Betreuer und alle Fragen wären beantwortet.
Keiner, der für seinen Rat haftet würde raten das Kind bei der xxx - xxxxxx zu versichern.
Da das Kind Beihilfe erhält, unabhängig vom Einkommen des Vaters können Sie es versichern wo Sie wollen, lassen Sie sich aber von der HuK - Coburg den Begriff der Kindernachversicherung erklären. Ein Abschluss einer BeihilfeErgänzungsversicherung ist in jedem Falll ratsam.
Gruß
die Fragen in Ihrer jetzigen Situation sind völlig normal. Was ich nicht verstehe warum lässt Sie Ihre HUK-Coburg so im Regen stehen? Ein Anruf bei Ihren Betreuer und alle Fragen wären beantwortet.
Keiner, der für seinen Rat haftet würde raten das Kind bei der xxx - xxxxxx zu versichern.
Da das Kind Beihilfe erhält, unabhängig vom Einkommen des Vaters können Sie es versichern wo Sie wollen, lassen Sie sich aber von der HuK - Coburg den Begriff der Kindernachversicherung erklären. Ein Abschluss einer BeihilfeErgänzungsversicherung ist in jedem Falll ratsam.
Gruß
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