Hallo,
ich habe auch schon bei "Sonstiges" gepostet, weil mein Mann zur Zeit ohne Krankenversicherung ist, hab aber noch mal genauere Frage wegen Beihilfe.
Er ist durch mich (Beamtin) 70% beihilfeberechtigt, PKV hat ihn aber nun rausgeschmissen, weil zwei Arztbesuche vergessen anzugeben. Haben nun Schwierigkeiten, neue PKV zu finden. Wissen auch noch nicht, was nun das Richtige wäre. Da mein Mann nun aber ins Krankenhaus musste wegen Gallen-OP - ohne Versicherung natürlich - haben wir natürlich jetzt richtig hohe Kosten. Bezahlt die Beihilfe trotzdem ihre 70%?
Und gibt es noch weitere Möglichkeiten, da von irgendwo her Unterstützung zu bekommen?
Gruß kastro
aus PKV geflogen, bezahlt dann noch Beihilfe?
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Hallo,
es gibt die Pflicht zur Krankenversicherung. Einige Beihilfen berufen sich bei der Kostenübernahme darauf und verlangen einen Nachweis der Krankenverscherung. Das hängt aber von der jeweiligen Beihilfe ab.
Ich habe eben Ihren anderen Beitrag gelesen, Sie sollten in die Pötte kommen und Ihrem Mann umgehend im Basistarif versichern (warum lassen Sie sich das Zeug zuschicken, gehen Sie hin und lassen sich beraten!). Beitrag 30% vom GKV-Maximalbeitrag, Leistungen der GKV.
Gruß
CM
es gibt die Pflicht zur Krankenversicherung. Einige Beihilfen berufen sich bei der Kostenübernahme darauf und verlangen einen Nachweis der Krankenverscherung. Das hängt aber von der jeweiligen Beihilfe ab.
Ich habe eben Ihren anderen Beitrag gelesen, Sie sollten in die Pötte kommen und Ihrem Mann umgehend im Basistarif versichern (warum lassen Sie sich das Zeug zuschicken, gehen Sie hin und lassen sich beraten!). Beitrag 30% vom GKV-Maximalbeitrag, Leistungen der GKV.
Gruß
CM
Danke auch hier noch mal für Antwort.
Wie gesagt, die ersten haben uns gleich am Telefon abgewimmelt. Bei der einen haben wir Termin für nächste Woche, aber auch die drucksten ewig rum. Und für die anderen gibt es hier keine Filialen, deshalb halt zuschicken lassen. Ginge halt nur über Makler... und mit denen haben wir in letzter Zeit nicht so gute Erfahrungen gemacht... (Deswegen ist mein Mann ja jetzt immer noch ohne Versicherung).
Hätten ihn lieber gestern als morgen versichert! Bleiben ja nun schon auf einigen Kosten sitzen...
Danke und Gruß
Kastro
Wie gesagt, die ersten haben uns gleich am Telefon abgewimmelt. Bei der einen haben wir Termin für nächste Woche, aber auch die drucksten ewig rum. Und für die anderen gibt es hier keine Filialen, deshalb halt zuschicken lassen. Ginge halt nur über Makler... und mit denen haben wir in letzter Zeit nicht so gute Erfahrungen gemacht... (Deswegen ist mein Mann ja jetzt immer noch ohne Versicherung).
Hätten ihn lieber gestern als morgen versichert! Bleiben ja nun schon auf einigen Kosten sitzen...
Danke und Gruß
Kastro
Ob die Beihilfe zahlt, wenn keine Restabsicherung besteht, liegt in erster Linie an dem Bundesland, in dem man wohnt. (Wenn man Landesbeamter ist).
Die neuen Bundesländer und Rheinland-Pfalz haben das Bundesgesetz übernommen, dass nur noch der Beihilfe erhält, wer restversichert ist.
In den anderen Bundesländern muß die Beihilfe auch ohne Restversicherung zahlen! Auch die 70% eines Mitversicherten.
Die neuen Bundesländer und Rheinland-Pfalz haben das Bundesgesetz übernommen, dass nur noch der Beihilfe erhält, wer restversichert ist.
In den anderen Bundesländern muß die Beihilfe auch ohne Restversicherung zahlen! Auch die 70% eines Mitversicherten.
Polmonbob hat geschrieben:Ob die Beihilfe zahlt, wenn keine Restabsicherung besteht, liegt in erster Linie an dem Bundesland, in dem man wohnt. (Wenn man Landesbeamter ist).
Die neuen Bundesländer und Rheinland-Pfalz haben das Bundesgesetz übernommen, dass nur noch der Beihilfe erhält, wer restversichert ist.
In den anderen Bundesländern muß die Beihilfe auch ohne Restversicherung zahlen! Auch die 70% eines Mitversicherten.
Das stimmt ja jetzt Gott sei Dank nicht mehr, weil das Land BW eine Klage verloren hat und diese Regelung für Rechtswidrig erklärt hat.
Garuda hat Recht. Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.10.2010 - 10 S 2821/09 - veröffentlicht unter " www.kostenlose-Urteile.de" darf BW von seinen Beihilfeberechtigten keine Restkosten-versicherung mehr verlangen. Das Urteil ist lesenswert und könnte auch für andere Bundesländer und den Bund von Bedeutung sein, wenn unter Berufung auf das obige VGH-Urteil geklagt wird.
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