PKV, Basis, GKV

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

SchmiVo
Beiträge: 3
Registriert: 26.02.2012, 10:01

Beitragvon SchmiVo » 26.02.2012, 22:48

Zum Kommentar von DKV-Service-Center:
Wenn schon der Bundesverband der PKVs mitteilt, dass meine Frau in den Basistarif aufgenommen werden muss und auch einige PKVs dies bestätigen, dann kann ich Aussagen wie "seit 2001 verbeamtet da iss der Zug abgefahren" nicht nachvollziehen.
Scheint sich nicht gut auszukennen, der Benutzer: "DKV-Service-Center".
Zur Anfrage von Benutzer "Cassiesmann": Makler haben schon abgewunken; teilten mit, keine Chance. Es würde zwei Wege geben, einmal über Standardtarif, mit 30% Risikozuschlag und dann nach sechs Monaten in den Basistarif oder gleich in den Basistarif.

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 27.02.2012, 07:45

Das ist gut, dann gibt es noch nicht mal einen Erstantrag der evtl. Probleme machen könnte.

@DKV-SC: https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... el-beamte/

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 27.02.2012, 08:05

Und noch mal SchmiVo, ich rede nicht vom Basistarif sondern von einem ganz normalen Tarif mit 30% Risikozuschlag.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 27.02.2012, 10:57

Scheint sich nicht gut auszukennen,


danke für die Blumen , die Bemerkung der Zug ist abgefahren bezog sich nicht auf den Basistarif sondern auf die Öffnungsaktion, der Basistarif ist jederzeit möglich.

eastman
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 212
Registriert: 23.08.2007, 12:25
Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
Kontaktdaten:

Beitragvon eastman » 27.02.2012, 13:47

Warum sollte die "dauernde Öffnung für GKV-versicherte Beamte" nicht funktionieren? Mitgliedschaft in der GKV seit 31.12.2004 ist doch gegeben...

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 27.02.2012, 19:21

Ich glaube, dass Rüdiger diese Öffnungsaktion meint:

http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/gkv_versicherte_beamte_erleichterter_wechsel.pdf

Ich denke auch mal, hier ist der Zug abgefahren, oder?

Eine andere Öffnungsaktion kenne ich nicht, Cassiesman!

Ferner glaube ich nicht, dass die PKV verpflichtet ist, in dieser Konstellation den Basistarif anzubieten. Denn hier ist der Zug nämlich auch abgefahren. Es hat hier bis zum 30.06.2009 ein einmaliges Wechselrecht bestanden.

Wer Anspruch auf den Basistarif hat, ergibt sich aus § 193 Abs. 5 VVG.

Zitat:

(5) Der Versicherer ist verpflichtet,

1. allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten

a) innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,

b) innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses,

....

Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren.



Zu 1a
Hier hätte man bis zum 30.06.2009 (Einführung Basistarif 01.01.2009) von der GKV als freiwilliges Mitglied in die PKV wechseln können. Dieser Zug ist abgefahren.


zu 1b
In der GKV gibt es eine Bdingunsfrist von 18 Monatne. Nach Ablauf dieser Bindungsfrist kann man wechseln. Diese Bindungsfrist dürfte bei der Holden auch schon längst abgelaufen sein. Denn sie ist ja seit Jahren freiwilliges Mitglied und hat die 18 Monate schon längst überstanden.

Von daher besteht noch nicht einmal die Verpflichtung der PKV hier den Basistarif anzubieten.

Na klar, die PKV kann den Basistarif anbieten, sie muss es aber nicht.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 27.02.2012, 19:39

Hm, interessant hier die Diskussion und die Aussagen des PKV-Verbandes.

Der Auszug aus der Begründung zum Gesetzentwurf sagt allerdings etwas anderes.

Zitat zur der Begründung zu § 193 Abs. 5 VVG (ursprünglich 178 a Abs. 7 VVG)

Weitergehend als die Verpflichtung der Versicherten zum Abschluss einer Krankenversicherung in Absatz 5 regelt Absatz 7 den Kontrahierungszwang des Versicherers, der allerdings nur für den Basistarif gilt.

Das Versicherungsunternehmen behält jedoch weiterhin die Möglichkeit, den Vertrags- abschluss abzulehnen, wenn sich der Versicherungsnehmer früher nicht vertragstreu verhalten hat.

Nicht nur für nicht abgesicherte Personen, sondern auch für Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, oder für Personen, die bereits einen privaten Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen haben und abgesichert sind, besteht die Möglichkeit, ggf. innerhalb definierter Fristen in einen Basistarif der PKV zu wechseln.

Dabei ist es bei einem Wechsel oder einer Kündigung nach Absatz 5 Satz 2 ausreichend, wenn die erforderlichen Erklärungen und Anträge innerhalb der dort ge- nannten Frist abgegeben werden. Um Wechselmöglichkeiten des Versicherten nicht zu behindern, besteht nach Absatz 5 Satz 3 der Kontrahierungszwang bereits dann, wenn privat Versicherte ihren bisherigen Vertrag gekündigt haben, die Kündigung jedoch nach § 178h Abs. 5 Satz 2 noch nicht wirksam geworden ist. Personen mit Beihilfeansprüchen können, soweit bisher noch keine Absicherung der von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten besteht, eine Versicherung in einer die Leistungen der Beihilfe ergänzenden Variante des Basistarifs verlangen, soweit sie der PKV zuzu- ordnen sind. Ob Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, in den Basistarif ihres eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln, Alterungsrückstellungen mitnehmen können, ist weitergehend in § 178 f VVG geregelt.


Hm, für mich ist es derzeit klar. Es gibt hier klipp und klar Fristen (Zitat: innerhalb definierter Fristen) von der freiw. Kv. in die PKV zu wechseln.

Die Fristen habe ich oben aufgezählt.

Andere Vorschläge, ode wie sieht die Praxis aus?

SchmiVo
Beiträge: 3
Registriert: 26.02.2012, 10:01

Beitragvon SchmiVo » 28.02.2012, 08:37

Gespräch mit der unabhängigen Patienten-Beratung in München:
Die PKVs müssen meine Frau im Basistarif aufnehmen ...

Aussage der Bayerischen Beamtenversicherung:
Die wollen meine Frau aufnehmen; in einem Tarif im Rahmen der Öffnungsaktion mit 30 % Risikozuschlag; nach 6 Monatne Wechsel in den Basistarif möglich ...

Aussage der HUK:
Nehmen meine Frau im Basistarif auf ...

Auch andere PKVs: Basistarif möglich, bzw. meine Frau hat einen Rechtsanspruch darauf ...

Ernste Reaktion bei beamtentalk.de:
Es besteht Rechtsanspruch; aber es wird abgeraten ....

Mir geht es eher um die Frage: Ist der Wechsel anzuraten? 2400 € Ersparnis im Jahr ...

eastman
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 212
Registriert: 23.08.2007, 12:25
Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
Kontaktdaten:

Beitragvon eastman » 28.02.2012, 09:13

Im Rahmen der Öffnungsaktion für GKV-versicherte Beamte würden ähnliche Beiträge entstehen, die Leistungen wären allerdings tariflich fixiert und auf PKV-Niveau.

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 28.02.2012, 20:57

Rossi hat geschrieben:
Eine andere Öffnungsaktion kenne ich nicht, Cassiesman!


Hallo Rossi,

das ist nicht schlimm das Du sie nicht kennst, Hauptsache der PKV-Verband kennt die andere Öffnungsaktion^^

Schau Dir doch einfach mal den Link an, den ich oben gepostet habe, es gibt nämlich ZWEI Öffnungsaktionen!

BG
CM

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 28.02.2012, 21:00

SchmiVo hat geschrieben:Aussage der Bayerischen Beamtenversicherung:
Die wollen meine Frau aufnehmen; in einem Tarif im Rahmen der Öffnungsaktion mit 30 % Risikozuschlag; nach 6 Monatne Wechsel in den Basistarif möglich ...


Was soll der Wechsel in den Basistarif bringen? Wenn Sie regulär mit 30% Risikozuschlag aufgenommen werden ist das doch deutlich besser!


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste