§ 193 VVG (3) 2. vs SGB V § 5(1) 11.

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leberecht
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§ 193 VVG (3) 2. vs SGB V § 5(1) 11.

Beitragvon leberecht » 27.06.2009, 18:26

Hallo liebe Forenmitglieder,

als Ruhegehaltsempfänger stehen mir 70 v.H. Beihilfe für meine Ehefrau zu. Da sie gkv-pflichtig versichert war, habe ich für sie eine große Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, wobei die Wahlleistungstarife bereits aktiv waren.

Mit dem 30.04.09 ist sie bei der Firma ausgeschieden und erhält Rente.

Nach SGB V § 5(1) 11. ist sie in der gkv. pflichtversichert.

Weil ich den pkv-Schutz aufleben lassen und die gkv kündigen möchte, stellt sich für mich die Frage:

Enthält SGB V § 5(1) 13. keine Regelung für Beihilfeberechtigte, weil das in § 193 VVG (3) 2. eindeutig geregelt ist?

Besteht die Möglichkeit, die KVdR mit dem Hinweis auf § 193 VVG (3) 2. zu kündigen, denn diese beruft sich auf SGB V § 5(1) 11.

Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.06.2009, 12:27

Im Bereich der KvdR hast Du eine ganz andere Möglichkeit.

Grundsätzlich wird die Holde durch den Antrag auf eine Rente gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V versicherungspflichtig.

In dieser Konstellation kann sich die Holde allerdings gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diesen Antrag muss Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Rentenantragstellung bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Allerdings kann man diesen Befreiungsantrag niemals rückgängig machen.

Dann könnte sie in die PKV wechseln. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die priv. Kv. günstiger ist, als die PKV. Ist natürlich ein Rechenexempel!

leberecht
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Beitragvon leberecht » 28.06.2009, 14:34

Besten Dank Rossi.

Edit: weil der Austritt unwiderruflich ist, haben wir uns entschieden, von der Befreiung abzusehen. Man weiß ja nie, was in der Zukunft einmal sein wird. Die Wahlleistungen bleiben weiterhin versichert, und von dem monatlichen eingesparten Betrag von 100 Euro kann man im Bedarfsfall auch einmal eine private Behandlung aus der eigenen Tasche zahlen.

Viele ältere Menschen mit dicken Sparbüchern laufen mit Schmerzen umher weil die gkv nicht zahlt, anstatt eine private Behandlung aus eigener Tasche zu zahlen.

Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße von Leberecht


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