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Kostendämpfungspauschale

Verfasst: 16.07.2009, 19:32
von malato
Hallo,

kann mir ein Beihilfeempfänger und/oder -kundiger (aus NRW) erklären, warum unsere Beihilfebescheide hinsichtlich der Kostendämpfungspauschale immer noch mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, obwohl doch das Bundesverwaltungsgericht die Pauschale bereits 2008 für rechtens erklärt hat? Lies hier.

Was für ein Verfahren ist denn noch wo anhängig, dass in unseren Beihilfebescheiden immer noch auf den Runderlass des Finzanzministeriums NRW vom 24.09.2007 (PDF) verwiesen wird?

malato