hallo,
kan mir jemand beantworten,ob es möglich ist, für ein chronisch krankes kind mit starker skoliose (korsettträger) eine zwingend notwendige jährliche intensiv-reha zu bantragen und eine reele chance zu haben, dass die kosten dafür übernommen werden.
normalerweise wird die reha lediglich alle 3 jahre übernommen. die ärzte finden es jedoch absolut nötig die reha bis zum ende des wachstums jährlich für 4 wochen durchzuführen. reicht es aus, wenn die behandelnden orthopäden mit entsprechenden attesten sich dafür einsetzen und das zuständige gesundheitsamt die reha befürwortet?
freiwillig wird wohl nichts gezahlt, vielleicht hat jemand tips für mich, wie ich um die selbstzahlung der horrenden kosten herumkomme.
gruß
girös
vorzeitige reha
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vorzeitige reha
da ich für meine tochter 80% beihilfe erhalte und zu 20% privat krankenversichert bin, hat es doch sicher etwas mit beihilfe zu tun.
in den beihilfebestimmungen nrw steht, dass eine reha nur alle 3 jahre übernommen wird, es sei denn es liegt eine schwerwiegende erkrankung vor. das ist natürlich relativ und individuell auslegbbar. daher habe ich gehofft, eventuell auskunft von jemand zu erhalten, der schon einmal in dieser situation war.
nun ja, dann hab ich halt pech gehabt und kämpfe mich weiter als einzelkämpfer durch den krankenkassen und beihilfekram.
liebste grüße
girös
in den beihilfebestimmungen nrw steht, dass eine reha nur alle 3 jahre übernommen wird, es sei denn es liegt eine schwerwiegende erkrankung vor. das ist natürlich relativ und individuell auslegbbar. daher habe ich gehofft, eventuell auskunft von jemand zu erhalten, der schon einmal in dieser situation war.
nun ja, dann hab ich halt pech gehabt und kämpfe mich weiter als einzelkämpfer durch den krankenkassen und beihilfekram.
liebste grüße
girös
Re: vorzeitige reha
girös hat geschrieben:da ich für meine tochter 80% beihilfe erhalte und zu 20% privat krankenversichert bin, hat es doch sicher etwas mit beihilfe zu tun.
in den beihilfebestimmungen nrw steht, dass eine reha nur alle 3 jahre übernommen wird, es sei denn es liegt eine schwerwiegende erkrankung vor. das ist natürlich relativ und individuell auslegbbar. daher habe ich gehofft, eventuell auskunft von jemand zu erhalten, der schon einmal in dieser situation war.
nun ja, dann hab ich halt pech gehabt und kämpfe mich weiter als einzelkämpfer durch den krankenkassen und beihilfekram.
liebste grüße
girös
Hallo,
ohne jetzt die Beihilferichtlinien zu kennen, vermute ich mal dass sich die Beihilfe an der Krankenversicherung orientiert.
Erkennt diese die Reha vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, wird das die Beihilfe auch tun - aber, wie geschrieben - nur eine Vermutung.
Gruß
Czauderna
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