Beihilfeberechtigung Ehefrau/ Einkommengrenzen ?
Verfasst: 19.12.2006, 16:04
Folgender Sachverhalt:
Mann Beihilfeberechtigt/ Beamter
Frau Freiberufliche Kosmetikerin / bekommt auch Beihilfe über den Mann
Bis zu welcher Einkommensgrenze darf die Frau verdienen um Ihren
Beihilfeanspruch NICHT zu verwirken, ab wann muss Sie sich selber versichern ?
Ist es so, dass die 18.000 EUR Grenze hier gilt ? Wenn ja, ab wann fällt dann die Beihilfe weg ? Ab dem Tag wo die 18.000 verdient sind, oder erst nach Einreichen des aktuellen Steuerbescheids ?
Mann Beihilfeberechtigt/ Beamter
Frau Freiberufliche Kosmetikerin / bekommt auch Beihilfe über den Mann
Bis zu welcher Einkommensgrenze darf die Frau verdienen um Ihren
Beihilfeanspruch NICHT zu verwirken, ab wann muss Sie sich selber versichern ?
Ist es so, dass die 18.000 EUR Grenze hier gilt ? Wenn ja, ab wann fällt dann die Beihilfe weg ? Ab dem Tag wo die 18.000 verdient sind, oder erst nach Einreichen des aktuellen Steuerbescheids ?