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Beihilfeberechtigung Ehefrau/ Einkommengrenzen ?

Verfasst: 19.12.2006, 16:04
von Experte_24
Folgender Sachverhalt:

Mann Beihilfeberechtigt/ Beamter
Frau Freiberufliche Kosmetikerin / bekommt auch Beihilfe über den Mann

Bis zu welcher Einkommensgrenze darf die Frau verdienen um Ihren
Beihilfeanspruch NICHT zu verwirken, ab wann muss Sie sich selber versichern ?

Ist es so, dass die 18.000 EUR Grenze hier gilt ? Wenn ja, ab wann fällt dann die Beihilfe weg ? Ab dem Tag wo die 18.000 verdient sind, oder erst nach Einreichen des aktuellen Steuerbescheids ?

Verfasst: 19.12.2006, 17:41
von Frank
Berücksichtigungsfähige Angehörige sind der Ehegatte des Beihilfeberechtigten (sofern dessen Einkommen 18.000,- Euro im letzten Kalenderjahr nicht erreicht).

Es gilt immer das Einkommen des Vorjahres.

Verfasst: 19.12.2006, 17:53
von Experte_24
OK, angenommen Steuerberechnung für 2006 wird erst in Juli 2007 erstellt, Steuerbescheid kommt im November 2007.

Ab welchem Zeitpunkt entfällt die Berücksichtigungsfähigkeit konkret ?

Verfasst: 20.12.2006, 18:03
von Frank
Ich weiß es nicht. Würde ich bei der Beihilfestelle erfragen.

Wenn jemand bei der GKV aus der Familienversicherung fliegt wegen zu hohem Einkommen. Dann mit werden mit der Meldung rückwirkend Beiträge erhoben. Da spielt es dann keine Rolle wann es gemeldet wurde.