Hallo zusammen,
weiß jemand, wie es mit einer Übergangsregelung bzgl. der Beihilfe für Studenten über 25 in BaWü aussieht?
(Ich war im WS 2006/07 bereits eingeschrieben.)
Würde mich über Antworten freuen!
Grüße,
Tinl
Übergangsregelung für Studenten über 25 auch in BaWü?
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Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!!
Ich habe heute allerdings beim für die Beihilfe in BW zuständigen Amt angerufen.
Dort sagte mir eine definitiv nicht besonders kompetente Dame (möglicherweise Urlaubsvertretung), der Beihilfeanspruch sei untrennbar an den Kindergeldanspruch gekoppelt und wollte gar nichts von einer Übergangsregelung wissen.
Was stimmt nun?
Ich habe heute allerdings beim für die Beihilfe in BW zuständigen Amt angerufen.
Dort sagte mir eine definitiv nicht besonders kompetente Dame (möglicherweise Urlaubsvertretung), der Beihilfeanspruch sei untrennbar an den Kindergeldanspruch gekoppelt und wollte gar nichts von einer Übergangsregelung wissen.
Was stimmt nun?
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Tinl hat geschrieben:D.h. jetzt also tatsächlich Beihilfe bis ich 27 bin oder eben nicht?!
Korrekt. Wenn die Dame der Beihilfe es anders sieht, legen Sie bitte Einspruch ein! Sie sind im Recht!
Wäre super, wenn mir nochmal (ein letztes Mal!) jemand antworten würde, bin wohl etwas schwer von Begriff!
Nö, der Sachverhalt ist nicht so ganz einfach zu verstehen. Bei welcher Versicherung sind Sie versichert? GGf. kann Ihr Betreuer Ihnen helfen, in dem er Ihnen die Rechtsquelle dazu liefert (für BW kenne ich die nämlich nicht).
Gruß
CM
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