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Übergangsregelung für Studenten über 25 auch in BaWü?
Verfasst: 04.11.2009, 18:12
von Tinl
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie es mit einer Übergangsregelung bzgl. der Beihilfe für Studenten über 25
in BaWü aussieht?
(Ich war im WS 2006/07 bereits eingeschrieben.)
Würde mich über Antworten freuen!
Grüße,
Tinl
Verfasst: 04.11.2009, 18:33
von Cassiesmann
Hallo,
Sie sind bis zum 27. LJ (+ evtl. Wehr-/Zivildienst) weiterhin beihilfefähig und erhöhen ggf. den Beihilfesatz des beihilfeberechtigtem Elternteils wenn Sie sich zum WS 06/07 oder früher eingeschrieben haben. Kindergeld gibt es trotzdem nur bis zum 25 LJ + Dienst..
Gruß
CM
Verfasst: 05.11.2009, 13:43
von Tinl
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!!
Ich habe heute allerdings beim für die Beihilfe in BW zuständigen Amt angerufen.
Dort sagte mir eine definitiv nicht besonders kompetente Dame (möglicherweise Urlaubsvertretung), der Beihilfeanspruch sei untrennbar an den Kindergeldanspruch gekoppelt und wollte gar nichts von einer Übergangsregelung wissen.
Was stimmt nun?

Verfasst: 05.11.2009, 17:26
von DKV-Service-Center
die Dame hat Recht ,
Beihilfe erhalten die Kinder solange die Eltern den sogenannten Ortszuschlag für die Kinder bekommen. Dieser wird aber angewendet wie CM es beschrieb.
Gruß
Verfasst: 05.11.2009, 17:49
von Tinl
D.h. jetzt also tatsächlich Beihilfe bis ich 27 bin oder eben nicht?!
Sorry, dass ich nochmal nachfrage, aber ist ja eine so extrem wichtige Sache...
Wäre super, wenn mir nochmal (ein letztes Mal!) jemand antworten würde, bin wohl etwas schwer von Begriff!
1000 Dank im Voraus!
Verfasst: 05.11.2009, 18:04
von Cassiesmann
Tinl hat geschrieben:D.h. jetzt also tatsächlich Beihilfe bis ich 27 bin oder eben nicht?!
Korrekt. Wenn die Dame der Beihilfe es anders sieht, legen Sie bitte Einspruch ein! Sie sind im Recht!Wäre super, wenn mir nochmal (ein letztes Mal!) jemand antworten würde, bin wohl etwas schwer von Begriff!
Nö, der Sachverhalt ist nicht so ganz einfach zu verstehen. Bei welcher Versicherung sind Sie versichert? GGf. kann Ihr Betreuer Ihnen helfen, in dem er Ihnen die Rechtsquelle dazu liefert (für BW kenne ich die nämlich nicht).
Gruß
CM
Verfasst: 05.11.2009, 18:07
von Tinl
Ich bin bei der Debeka zu 20% versichert.
Meine Ansprechpartnerin dort meinte, sie müsse sich da selber erstmal schlau machen, kann mir also zumindest bis jetzt nicht weiterhelfen...

Verfasst: 05.11.2009, 19:07
von Cassiesmann
Tinl hat geschrieben:Ich bin bei der Debeka zu 20% versichert.
Meine Ansprechpartnerin dort meinte, sie müsse sich da selber erstmal schlau machen, kann mir also zumindest bis jetzt nicht weiterhelfen...

Sie soll mal ihren Chef in der Abteilung KV/G anrufen und sich den Gesetzestext faxen lassen!