Hallo Forum,
ich habe ein großes Problem.
Ich habe als Referendar in diesem Schuljahr den letzten Teil meiner Lehramtsausbildung begonnen.
Ich habe vor kurzem erst herausgefunden, dass es irgendwo hakte mit meiner Anmeldung bei der PKV und ich nun die letzten Monate nicht krankenversichert war. Ich war aber fleißig beim Arzt und habe nun sehr hohe Rechnungen ausgelegt bzw. offen.
Bezahlt die Beihilfe auch, wenn man nicht versichert gewesen ist?
Referendar: Nicht versichert, aber Beihilfeempfänger?
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Wenn Du Pech hast, dann zahlt die Beihilfe auch nicht.
Es kommt nämlich darauf an, was in der entsprechenden Beihilfeverordnung des Landes steht. In vielen Vo´s steht, dass ein Beihilfeanspruch davon abhängig ist, dass jemand eine sog. Restkostenversicherung hat. Tja und die hast Du wohl nicht, oder?
Ferner würde ich im Schweinsgalopp zur PKV rennen. Denn das Problem ist nicht aufgehoben sondern aufgeschoben.
Die PKV löhnt erst ab dem Tag, wo der Vertrag bei der PKV angezeigt wird, ergo niemals rückwirkend.
Aber dennoch zahlst Du einen Strafzuschlag ab dem 01.01.2009, ohne Leistungen zu bekommen.
Hurtig, hurtig!!!
Es kommt nämlich darauf an, was in der entsprechenden Beihilfeverordnung des Landes steht. In vielen Vo´s steht, dass ein Beihilfeanspruch davon abhängig ist, dass jemand eine sog. Restkostenversicherung hat. Tja und die hast Du wohl nicht, oder?
Ferner würde ich im Schweinsgalopp zur PKV rennen. Denn das Problem ist nicht aufgehoben sondern aufgeschoben.
Die PKV löhnt erst ab dem Tag, wo der Vertrag bei der PKV angezeigt wird, ergo niemals rückwirkend.
Aber dennoch zahlst Du einen Strafzuschlag ab dem 01.01.2009, ohne Leistungen zu bekommen.
Hurtig, hurtig!!!
Ich habe mal hier ein Schreiben vom BMI hochgeladen. Dieses gilt nicht nur für Bundesbeamte sondern auch für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
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Wieso bezahle ich einen Strafzuschlag ohne Leistungen zu beziehen? Ich war noch bis einschließlich Juli gesetzlich versichert.
Das Problem war, dass meine Maklerin mir nach dem Ausfüllen des Antrags zusagte, ich könne wieder zum Arzt gehen.
Sie hat dann nicht mitbekommen, dass es bei der Krankenversicherung nicht durch kam (der Antrag schien untergegangen zu sein).
Ich werde sie wahrscheinlich verklagen müssen.
Das Problem war, dass meine Maklerin mir nach dem Ausfüllen des Antrags zusagte, ich könne wieder zum Arzt gehen.
Sie hat dann nicht mitbekommen, dass es bei der Krankenversicherung nicht durch kam (der Antrag schien untergegangen zu sein).
Ich werde sie wahrscheinlich verklagen müssen.
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Vergil09owl hat geschrieben:Hm grundsätzlich ist es ja eigentlich das denn deine gesetzliche KV weiterbesteht wenn du das Pech hattest das der Antrag den Gang der Titanic angetreten hat.
Abe ich geh davon aus das deine PKV dir eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt hat?
Da geh ich nicht davon aus,
sonst hätte er sich nicht gemeldet !
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