Beihilfe bei Implantaten

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silber2008
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Beihilfe bei Implantaten

Beitragvon silber2008 » 09.01.2007, 17:02

Hallo, bin Beamtin mit 50 % krankenversichert und 50 % Beihilfe.
Laut Beihilfeverordnung erhält man für die ersten 3 durch Implantate ersetzten Zähne eine Pauschale von je 450,00 EUR, ab dem 4. ersetzten Zahn eine Pauschale von je 250,00 EUR.

Die Beihilfestelle hat mir 3 x 450,00 EUR angewiesen und meint jetzt, dass man mir nur die 50 % hätte erstatten dürfen, sprich 3 x 225,00 EUR.

konnte nirgendwo finden, wo steht, dass die Pauschale von je 450,00 EUR nur nach dem Bemessungssatz (50 %) berechnet wird.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Bin der Meinung, dass man hier die jeweils 450,00 EUR auszahlen müsste.

Dankeschön schon mal ...
;o)

Sonya
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Beitragvon Sonya » 09.01.2007, 17:37

Hi!

Die anderen 50% bekommst du doch von der privaten Versicherung wieder.
Dann paßt es doch wieder.

silber2008
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Beitragvon silber2008 » 09.01.2007, 17:41

Hallo Sonja,
das Problem ist, dass die Krankenversicherung die Implantate ja ganz anders anerkannt hat.
Die Beihilfestelle aber hat die Implantate nicht als beihilfeberücksichtigungsfähig gehalten und in diesem Fall werden diese Pauschale von je 450,00 EUR angesetzt.

VG

Andi
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Beitragvon Andi » 10.01.2007, 12:08

Bei der privaten Versicherung gibt es doch Ergänzungstarife, die auch den Teil erstatten, welche die Beihilfe nicht übernimmt. Die sollten doch bei jeder privaten Versicherung dabei sein. Hast du mal deinen Berater gefragt?

silber2008
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Beitragvon silber2008 » 10.01.2007, 19:10

Hallo Andi,
es geht sich lediglich um die Erstattung der Beihilfe.
Mit der Krankenkasse hab ich keine Probleme. Die haben nach dem Ergänzungstarif erstattet.

Laut Beihilfeverordnung steht mir pro Zahn pauschal 450,00 EUR zu.
Die Beihilfestelle will mir aber nur nach dem Bemessungsatz (50%) die 450,00 EUR berechnen, sprich 225,00 EUR. Meine Frage ist, ob das stimmt.

Auszug:
Für die ersten drei durch ein Implantat ersetzten Zähne je 450 Euro und für jeden weiteren Zahn durch ein Implantat ersetzten Zahn je 250 Euro bis zu insgesamt 10 Zähnen (Höchstbetrag 3.100 €) als beihilfefähig anerkannt... Mit diesem Betrag sind alle durch zahnärztliche oder kieferchirurgische Behandlung entstandenen Kosten abgegolten. Bei Reparaturen sind je ersetzten Zahn max. 250 Euro als beihilfefähig anzuerkennen.

Andi
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Beitragvon Andi » 11.01.2007, 11:39

Die Beihilfe hat schon recht. Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Welche Behilfe ist das denn? Können die Laborkosten nicht noch gesondert abgerechnet werden?

Beispiel Beihilfe Schleswig-Holstein:
"Je Implantat wird ein Betrag von bis zu 480,00 Euro pauschal als beihilfefähig anerkannt. Daneben sind die Aufwendungen für Material- und Laborkosten pauschal bis zu 500,00 Euro je Implantat beihilfefähig."


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