Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)
Verfasst: 06.12.2009, 22:38
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine sehr spezielle Nachfrage, der mit Beihilfe / PKV / Kontrahierungszwang und Ehepartner zu tun hat.
Hier die bestehenden Fakten:
1. Ich selbst bin verbeamtet
2. Ich habe eine PKV-Versicherung ("Central")
3. PKV ist normaler Beihilfetarif durch Kontrahierungszwang erhalten. PKV musste mir diesen durch die 6-Monats-Frist gewähren
Nun zu meinen Fragen:
Meine Freundin und ich haben vor zu heiraten und daraus ergeben sich einige Fragen.
4. Beihilfeberechtigung / Einkommensgrenze
--> Wie hoch ist die Grenze derzeit in BaWü wegen Beihilfeberechtigung?
--> Was zählt da alles zum Einkommen? Mieteinnahmen? Bruttogehalt? Nettogehalt? Zu versteuerndes Einkommen? Nach Abzug von Werbungskosten? Sonderausgaben?
5. Freundin arbeitet Teilzeit. Also ergeben sich für mich grundsätzliche Fragen
--> Nachdem Sie ganz normal Angestellte ist, hat sie ja Pflicht zur GKV Versicherung. Kann man auch bei Verdienst über 400 EUR, falls man beihilfeberechtigt wäre, in die PKV kommen? Oder ist GKV Pflicht?
--> Was bringt evtl. die Beihilfeberechtigung, wenn man verpflichtend in der GKV sein muss.
6. Freundin ist auch Studentin (berufsbegleitend?)
--> Könnte man darüber was drehen? Also Ausstieg aus GKV oder Einstieg in PKV trotz Arbeit in Teilzeit?
7. Freundin hat Vorerkrankungen
--> Wie gilt hier der Kontrahierungszwang? 6 Monate ab Beihilfeberechtigung?
--> Wann ist dieser Termin?
--> Was passiert, wenn Gehalt irgendwann wieder über Beihilfberechtigungsgrenze?
Dies stellt mal nur kurz so meine Fragen dar.
Gerne nenne ich auf Nachfrage mehrere Details.
Finde hierzu leider einfach gar nichts.
Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß,
nachfrager
ich habe eine sehr spezielle Nachfrage, der mit Beihilfe / PKV / Kontrahierungszwang und Ehepartner zu tun hat.
Hier die bestehenden Fakten:
1. Ich selbst bin verbeamtet
2. Ich habe eine PKV-Versicherung ("Central")
3. PKV ist normaler Beihilfetarif durch Kontrahierungszwang erhalten. PKV musste mir diesen durch die 6-Monats-Frist gewähren
Nun zu meinen Fragen:
Meine Freundin und ich haben vor zu heiraten und daraus ergeben sich einige Fragen.
4. Beihilfeberechtigung / Einkommensgrenze
--> Wie hoch ist die Grenze derzeit in BaWü wegen Beihilfeberechtigung?
--> Was zählt da alles zum Einkommen? Mieteinnahmen? Bruttogehalt? Nettogehalt? Zu versteuerndes Einkommen? Nach Abzug von Werbungskosten? Sonderausgaben?
5. Freundin arbeitet Teilzeit. Also ergeben sich für mich grundsätzliche Fragen
--> Nachdem Sie ganz normal Angestellte ist, hat sie ja Pflicht zur GKV Versicherung. Kann man auch bei Verdienst über 400 EUR, falls man beihilfeberechtigt wäre, in die PKV kommen? Oder ist GKV Pflicht?
--> Was bringt evtl. die Beihilfeberechtigung, wenn man verpflichtend in der GKV sein muss.
6. Freundin ist auch Studentin (berufsbegleitend?)
--> Könnte man darüber was drehen? Also Ausstieg aus GKV oder Einstieg in PKV trotz Arbeit in Teilzeit?
7. Freundin hat Vorerkrankungen
--> Wie gilt hier der Kontrahierungszwang? 6 Monate ab Beihilfeberechtigung?
--> Wann ist dieser Termin?
--> Was passiert, wenn Gehalt irgendwann wieder über Beihilfberechtigungsgrenze?
Dies stellt mal nur kurz so meine Fragen dar.
Gerne nenne ich auf Nachfrage mehrere Details.
Finde hierzu leider einfach gar nichts.
Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß,
nachfrager