Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

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nachfrager
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Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beitragvon nachfrager » 06.12.2009, 22:38

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine sehr spezielle Nachfrage, der mit Beihilfe / PKV / Kontrahierungszwang und Ehepartner zu tun hat.

Hier die bestehenden Fakten:
1. Ich selbst bin verbeamtet
2. Ich habe eine PKV-Versicherung ("Central")
3. PKV ist normaler Beihilfetarif durch Kontrahierungszwang erhalten. PKV musste mir diesen durch die 6-Monats-Frist gewähren

Nun zu meinen Fragen:

Meine Freundin und ich haben vor zu heiraten und daraus ergeben sich einige Fragen.

4. Beihilfeberechtigung / Einkommensgrenze

--> Wie hoch ist die Grenze derzeit in BaWü wegen Beihilfeberechtigung?
--> Was zählt da alles zum Einkommen? Mieteinnahmen? Bruttogehalt? Nettogehalt? Zu versteuerndes Einkommen? Nach Abzug von Werbungskosten? Sonderausgaben?

5. Freundin arbeitet Teilzeit. Also ergeben sich für mich grundsätzliche Fragen
--> Nachdem Sie ganz normal Angestellte ist, hat sie ja Pflicht zur GKV Versicherung. Kann man auch bei Verdienst über 400 EUR, falls man beihilfeberechtigt wäre, in die PKV kommen? Oder ist GKV Pflicht?
--> Was bringt evtl. die Beihilfeberechtigung, wenn man verpflichtend in der GKV sein muss.

6. Freundin ist auch Studentin (berufsbegleitend?)
--> Könnte man darüber was drehen? Also Ausstieg aus GKV oder Einstieg in PKV trotz Arbeit in Teilzeit?

7. Freundin hat Vorerkrankungen
--> Wie gilt hier der Kontrahierungszwang? 6 Monate ab Beihilfeberechtigung?
--> Wann ist dieser Termin?
--> Was passiert, wenn Gehalt irgendwann wieder über Beihilfberechtigungsgrenze?

Dies stellt mal nur kurz so meine Fragen dar.
Gerne nenne ich auf Nachfrage mehrere Details.
Finde hierzu leider einfach gar nichts.

Danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß,
nachfrager

Cassiesmann
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Re: Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beitragvon Cassiesmann » 06.12.2009, 23:08

Hallo!

nachfrager hat geschrieben:
4. Beihilfeberechtigung / Einkommensgrenze
--> Wie hoch ist die Grenze derzeit in BaWü wegen Beihilfeberechtigung? 17.000 oder 18.000€
--> Was zählt da alles zum Einkommen? Mieteinnahmen? Bruttogehalt? Nettogehalt? Zu versteuerndes Einkommen? Nach Abzug von Werbungskosten? Sonderausgaben?

Das zuversteuernde Einkommen


5. Freundin arbeitet Teilzeit. Also ergeben sich für mich grundsätzliche Fragen
--> Nachdem Sie ganz normal Angestellte ist, hat sie ja Pflicht zur GKV Versicherung. Kann man auch bei Verdienst über 400 EUR, falls man beihilfeberechtigt wäre, in die PKV kommen? Oder ist GKV Pflicht?
--> Was bringt evtl. die Beihilfeberechtigung, wenn man verpflichtend in der GKV sein muss.


Wenn die Ehefrau in der GKV pflichtversichert ist, ist die Beihilfe außen vor.


6. Freundin ist auch Studentin (berufsbegleitend?)
--> Könnte man darüber was drehen? Also Ausstieg aus GKV oder Einstieg in PKV trotz Arbeit in Teilzeit?

Dank der Versicherungspflicht und der Beihilfe ist da wenig drin!

7. Freundin hat Vorerkrankungen
--> Wie gilt hier der Kontrahierungszwang? 6 Monate ab Beihilfeberechtigung? Nur wenn eine Zugangsmöglichekit zur PKV vorleigt, was derzeit scheinbar nicht der Fall ist.
--> Was passiert, wenn Gehalt irgendwann wieder über Beihilfberechtigungsgrenze? Keine Beihilfe mehr, also 100% PKV oder GKV wenn möglich.



Was für Wunderlösungen erwarten Sie durch die Beihilfe bzw. die PKV?

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Re: Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beitragvon nachfrager » 07.12.2009, 05:03

Cassiesmann hat geschrieben:Hallo!

Was für Wunderlösungen erwarten Sie durch die Beihilfe bzw. die PKV?


Ich erwarte keine Wunderlösungen durch die PKV oder Beihilfe, aber ich möchte natürlich auch verhindern, dass evtl. Ansprüche gegenüber PKV oder Beihilfe durch Fristen verfallen.
Bei mir damals hatte ich Glück, dass ich doch noch einen Makler gefunden habe, der sich mit Kontrahierungszwang auskannte.
Bin nach einigen Querelen am Anfang nun völlig zufrieden. Und trotz dem Mehr an Papierkram ist natürlich die Wahl Beihilfe / PKV selbst in meinem speziellen Fall sinnvoller als wenn ich in der GKV geblieben wäre.

Gruß,
nachfrager

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Re: Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beitragvon nachfrager » 07.12.2009, 05:08

Cassiesmann hat geschrieben:Hallo!

nachfrager hat geschrieben:
4. Beihilfeberechtigung / Einkommensgrenze
--> Wie hoch ist die Grenze derzeit in BaWü wegen Beihilfeberechtigung? 17.000 oder 18.000€
--> Was zählt da alles zum Einkommen? Mieteinnahmen? Bruttogehalt? Nettogehalt? Zu versteuerndes Einkommen? Nach Abzug von Werbungskosten? Sonderausgaben?

Das zuversteuernde Einkommen


5. Freundin arbeitet Teilzeit. Also ergeben sich für mich grundsätzliche Fragen
--> Nachdem Sie ganz normal Angestellte ist, hat sie ja Pflicht zur GKV Versicherung. Kann man auch bei Verdienst über 400 EUR, falls man beihilfeberechtigt wäre, in die PKV kommen? Oder ist GKV Pflicht?
--> Was bringt evtl. die Beihilfeberechtigung, wenn man verpflichtend in der GKV sein muss.


Wenn die Ehefrau in der GKV pflichtversichert ist, ist die Beihilfe außen vor.




Was für Wunderlösungen erwarten Sie durch die Beihilfe bzw. die PKV?


Danke für die Antworten!

Und hier noch Nachfragen....
4. Welche Zahl gilt nun? 17.000 EUR oder 18.000 EUR
Wieso schwirren hier überall 2 Zahlen rum? Kann mir das jemand näher erklären.

5. GKV - Pflicht

a)
Heißt dass, dass meine zukünftige Frau auf jeden Fall in die GKV muss, selbst wenn sie unter 17.000 EUR verdienen würde aber mehr als 400 EUR im Monat?
Gibt es hier keine Befreiungsmöglichkeit?
Welchen Sinn macht dann die 17.000 EUR Grenze? Ist die dann evtl. nur bei selbständigen Ehefrauen anwendbar? Oder wozu das Ganze?

b)
Auch wenn nach a) eine Pflicht zur GKV gelten würde, wäre doch trotzdem wegen Verdienst unter 17.000 EUR eine Beihilfeberechtigung rechtlich vorhanden. Was kann ich mit dieser anfangen?
Gilt diese überhaupt, auch wenn gleichzeitig GKV-Pflicht herscht? Kann das irgendwie miteinander verrechnet werden?
Zahlt die Beihilfe zusätzlich etwas zur Kostenübername der GKV, wenn GKV-Recht schlechter als Beihilferecht?

c)
Und wann entsteht die Beihilfeberechtigung?
Wenn wir eine Frist beachten müssten wegen Kontrahierungszwang für Ehefrau, dann sollte man wissen, wann die Frist anfängt.

Gruß,
nachfrager

Cassiesmann
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Re: Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beitragvon Cassiesmann » 07.12.2009, 07:04

nachfrager hat geschrieben:

Danke für die Antworten!

Und hier noch Nachfragen....
4. Welche Zahl gilt nun? 17.000 EUR oder 18.000 EUR
Wieso schwirren hier überall 2 Zahlen rum? Kann mir das jemand näher erklären.

Es gibt Beihilfen mit 17.000 und welche mit 18.000. Ich hatte gestern Abend schlicht und einfach keine Lust mehr nachzuschauen, was für BaWü gilt. 18.000€ ist die Grenze

http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/b ... e/ehegatte



5. GKV - Pflicht

a)
Heißt dass, dass meine zukünftige Frau auf jeden Fall in die GKV muss, selbst wenn sie unter 17.000 EUR verdienen würde aber mehr als 400 EUR im Monat?

Korrekt!

Gibt es hier keine Befreiungsmöglichkeit?

Nein, das Ding nennt sich KrankenversicherungsPFLICHT.


Welchen Sinn macht dann die 17.000 EUR Grenze? Ist die dann evtl. nur bei selbständigen Ehefrauen anwendbar? Oder wozu das Ganze?

Sie könnte ja selbständig sein, Zinseinkünfte haben usw. Alles was ebene keine GKV-Pflicht auslöst hilft hier.

b)
Auch wenn nach a) eine Pflicht zur GKV gelten würde, wäre doch trotzdem wegen Verdienst unter 17.000 EUR eine Beihilfeberechtigung rechtlich vorhanden. Was kann ich mit dieser anfangen?


Möglicherweise gibt es in BaWü eine sog. Restkostenbeihilfe für den stationären Bereich.


Gilt diese überhaupt, auch wenn gleichzeitig GKV-Pflicht herscht? Kann das irgendwie miteinander verrechnet werden?
Zahlt die Beihilfe zusätzlich etwas zur Kostenübername der GKV, wenn GKV-Recht schlechter als Beihilferecht?

s.o.

c)
Und wann entsteht die Beihilfeberechtigung?
Wenn wir eine Frist beachten müssten wegen Kontrahierungszwang für Ehefrau, dann sollte man wissen, wann die Frist anfängt.

Gruß,
nachfrager


Ab Eheschließung.

ABER: Warum fragen sie dies nicht den Makler, der Sie versichert hat? Wenn er sich mit Beihilfe auskennt, muss doch nicht der blöde Einfirmenvertreter hier aushelfen ;-)

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Re: Spezielles (Beihilfe/PKV/Kontrahierungszwang/Ehepartner)

Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2009, 19:10

ABER: Warum fragen sie dies nicht den Makler, der Sie versichert hat? Wenn er sich mit Beihilfe auskennt, muss doch nicht der blöde Einfirmenvertreter hier aushelfen ;-)

ups :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
es gibt auch blöde Einfirmenvertreter


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