Beihilfe ?? für Kind trotz Anspruch auf Familienversicherung

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heinrich
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Beihilfe ?? für Kind trotz Anspruch auf Familienversicherung

Beitragvon heinrich » 19.02.2010, 10:47

FRAGE: ist es also möglich, dass trotz einer (kostenlosen) Familienversicherung in der GKV ganz normal über die Beihilfe so abgerechnet wird, als ob keine (Familien-)Versicherung in der GKV bestünde.



Hintgergrund der Frage (wenn es interessiert)

Frau: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mann: Beamter, Beihilfe, in der privaten Versicherung die Restkosten abgesichert
Brutto vom Mann: 3.000 EUR.

Kind, 5 Jahre alt: Anspruch auf FAMI (Familienversicherung) in der GKV wurde bisher bewusst nicht realisiert, da das Kind auch (wegen diverser Erkrankungen) privat behandelt werden soll. Die Kosten für das Kind werden über Beihilfe und Restkostenabsicherung in PKV abgerechnet.


Bei der Berechnung der Beiträge zur freiw. Versicherung in der GKV war es bis 31.12.2008 so, dass für Kinder, unabhängig davon, wie diese versichert waren, ein Absetzungsbetrag (1/3 der Bezugsgröße , also im Jahre 2008 = mtl. 828,33 EUR abgezogen wurden).

Seit 01.01.2009 geht dies mit 1/3 der Bezugsgröße nur noch, wenn der privat versicherte Ehepartner über der JAE-Grenze (derzeit 49.950 EUR jährlich bzw. 4162,50 mtl) liegt.

Dies ist hier nicht der Fall. Mann verdient zu wenig.

Rückwirkend zum 01.01.2009 wurde dann ergänzt, dass 1/5 der Bezugsgröße abgesetzt werden kann, wenn Kinder in der GKV familienversichert sind.

Dies ist hier auch (bislang) nicht der Fall, da die FAMI niemals realisiert wurde.

Jetzt möchte ich der Familie aber helfen. Und habe die Idee, dass das Kind in die FAMI bei der Frau reinkommt, was rechtlich kein Problem ist.

Dadurch würde bei der Beitragsberechnung für die Frau ein Absetzungsbetrag von 1/5 wegen eines FAMI-Kindes möglich sein. Der Beitrag in der freiwilligen Versicherung wäre als Folge günstiger.

Die Familie will für das Kind aber keine Leistungen der GKV in Anspruch nehmen, sondern weiterhin über Beihilfe und Restkostenabsicherung abrechnen.

Nochmal die FRAGE: ist es also möglich, dass trotz einer (kostenlosen) Familienversicherung in der GKV ganz normal über die Beihilfe so abgerechnet wird, als ob keine (Familien-)Versicherung in der GKV bestünde.

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Beitragvon ohdehbeh » 19.02.2010, 11:31

Nein, das ist nicht möglich.

Die Krankheitskosten müssen grundsätzlich zunächst über die GKV abgerechnet werden. Etwaige darüber hinausgehende Kosten, die von der Beihilfe, nicht jedoch von der GKV übernommen werden können, können jedoch im Rahmen der Beihilfeberechtigung mit dem entsprechenden Prozentsatz abgegolten werden.

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Beitragvon Czauderna » 19.02.2010, 12:01

ohdehbeh hat geschrieben:Nein, das ist nicht möglich.

Die Krankheitskosten müssen grundsätzlich zunächst über die GKV abgerechnet werden. Etwaige darüber hinausgehende Kosten, die von der Beihilfe, nicht jedoch von der GKV übernommen werden können, können jedoch im Rahmen der Beihilfeberechtigung mit dem entsprechenden Prozentsatz abgegolten werden.


Hallo,
ich bin kein Beihilfe-Experte, aber ich weiss das es bei Beamten (Hessen) in der Vergangenheit so war, dass sie auch dann eine Beihilfe erhielten wenn keine Mehrkosten bei einer behandlung zu Lasten der GKV entstanden sind - kann das an den Beihilferichtlinien der Länder liegen ??
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 19.02.2010, 18:00

Niedlich.

Sorry, Heinrich! Okay der Wortlaut der Vorschrift des § 240 Abs. 5 SGB V ist natürlich eindeutig.

Ich weiß jetzt nicht, welche Strukturen bei Euch im Hause sind.

Aber ich möchte Dir mal erklären, wie wir so etwas bei uns im Hause geregelt hätten.

Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 31.12.2008 es offensichtlich ohne Probleme (eigene Satzungsregelung) möglich war, hier einen Freibetrag zu berücksichtigen, hätte wir eine Analogregelung festgelegt. Wir hätten dann, ohne dass das Kind in die Familienversicherung eingetragen wird, den Freibetrag in Höhe von 1/5 der Bezugsgröße analog berücksichtigt.

Es gibt dort nämlich so ein Sprichwort.

Wer rechnen kann, der ist bekanntlich immer im Vorteil.

Stell Dir mal vor, jetzt nimmt das Kind die Leistungen der GKV in Anspruch. Jenes könnte unter Umständen ziemlich teuer werden, wenn das Kind mal krank wird.

Und dann mache eine Gegenrechnung?

Na ja, aufgrund des Gesundheitsfonds und der dortigen Mittelzuweisungen funktioniert das Finanzierungssystem der Kassen allerdings ein wenig anders.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.02.2010, 18:10

Hier ein Auszug aus der BeihilfeVO NRW

(3) Erhält ein Beihilfeberechtigter oder eine berücksichtigungsfähige Person Sach- oder Dienstleistungen (ärztliche und zahnärztliche Versorgung, ambulante und stationäre Krankenhausbehandlung, Heilmittel usw.), werden keine Beihilfen gewährt.

Mit Sachleistungen meint die VO wohl die Familienversicherung. Also dürfte es keine Beihilfe mehr geben und die Solidargemeinschaft hat einen Versicherten mehr.

Man kann allenfalls noch eine ergänzende Beihilfe erhalten und zwar für die Kosten, die nicht von der GKV abdeckt, wohl aber von der Beihilfe erfasst sind.


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