Beihilfe ?? für Kind trotz Anspruch auf Familienversicherung
Verfasst: 19.02.2010, 10:47
FRAGE: ist es also möglich, dass trotz einer (kostenlosen) Familienversicherung in der GKV ganz normal über die Beihilfe so abgerechnet wird, als ob keine (Familien-)Versicherung in der GKV bestünde.
Hintgergrund der Frage (wenn es interessiert)
Frau: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mann: Beamter, Beihilfe, in der privaten Versicherung die Restkosten abgesichert
Brutto vom Mann: 3.000 EUR.
Kind, 5 Jahre alt: Anspruch auf FAMI (Familienversicherung) in der GKV wurde bisher bewusst nicht realisiert, da das Kind auch (wegen diverser Erkrankungen) privat behandelt werden soll. Die Kosten für das Kind werden über Beihilfe und Restkostenabsicherung in PKV abgerechnet.
Bei der Berechnung der Beiträge zur freiw. Versicherung in der GKV war es bis 31.12.2008 so, dass für Kinder, unabhängig davon, wie diese versichert waren, ein Absetzungsbetrag (1/3 der Bezugsgröße , also im Jahre 2008 = mtl. 828,33 EUR abgezogen wurden).
Seit 01.01.2009 geht dies mit 1/3 der Bezugsgröße nur noch, wenn der privat versicherte Ehepartner über der JAE-Grenze (derzeit 49.950 EUR jährlich bzw. 4162,50 mtl) liegt.
Dies ist hier nicht der Fall. Mann verdient zu wenig.
Rückwirkend zum 01.01.2009 wurde dann ergänzt, dass 1/5 der Bezugsgröße abgesetzt werden kann, wenn Kinder in der GKV familienversichert sind.
Dies ist hier auch (bislang) nicht der Fall, da die FAMI niemals realisiert wurde.
Jetzt möchte ich der Familie aber helfen. Und habe die Idee, dass das Kind in die FAMI bei der Frau reinkommt, was rechtlich kein Problem ist.
Dadurch würde bei der Beitragsberechnung für die Frau ein Absetzungsbetrag von 1/5 wegen eines FAMI-Kindes möglich sein. Der Beitrag in der freiwilligen Versicherung wäre als Folge günstiger.
Die Familie will für das Kind aber keine Leistungen der GKV in Anspruch nehmen, sondern weiterhin über Beihilfe und Restkostenabsicherung abrechnen.
Nochmal die FRAGE: ist es also möglich, dass trotz einer (kostenlosen) Familienversicherung in der GKV ganz normal über die Beihilfe so abgerechnet wird, als ob keine (Familien-)Versicherung in der GKV bestünde.
Hintgergrund der Frage (wenn es interessiert)
Frau: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mann: Beamter, Beihilfe, in der privaten Versicherung die Restkosten abgesichert
Brutto vom Mann: 3.000 EUR.
Kind, 5 Jahre alt: Anspruch auf FAMI (Familienversicherung) in der GKV wurde bisher bewusst nicht realisiert, da das Kind auch (wegen diverser Erkrankungen) privat behandelt werden soll. Die Kosten für das Kind werden über Beihilfe und Restkostenabsicherung in PKV abgerechnet.
Bei der Berechnung der Beiträge zur freiw. Versicherung in der GKV war es bis 31.12.2008 so, dass für Kinder, unabhängig davon, wie diese versichert waren, ein Absetzungsbetrag (1/3 der Bezugsgröße , also im Jahre 2008 = mtl. 828,33 EUR abgezogen wurden).
Seit 01.01.2009 geht dies mit 1/3 der Bezugsgröße nur noch, wenn der privat versicherte Ehepartner über der JAE-Grenze (derzeit 49.950 EUR jährlich bzw. 4162,50 mtl) liegt.
Dies ist hier nicht der Fall. Mann verdient zu wenig.
Rückwirkend zum 01.01.2009 wurde dann ergänzt, dass 1/5 der Bezugsgröße abgesetzt werden kann, wenn Kinder in der GKV familienversichert sind.
Dies ist hier auch (bislang) nicht der Fall, da die FAMI niemals realisiert wurde.
Jetzt möchte ich der Familie aber helfen. Und habe die Idee, dass das Kind in die FAMI bei der Frau reinkommt, was rechtlich kein Problem ist.
Dadurch würde bei der Beitragsberechnung für die Frau ein Absetzungsbetrag von 1/5 wegen eines FAMI-Kindes möglich sein. Der Beitrag in der freiwilligen Versicherung wäre als Folge günstiger.
Die Familie will für das Kind aber keine Leistungen der GKV in Anspruch nehmen, sondern weiterhin über Beihilfe und Restkostenabsicherung abrechnen.
Nochmal die FRAGE: ist es also möglich, dass trotz einer (kostenlosen) Familienversicherung in der GKV ganz normal über die Beihilfe so abgerechnet wird, als ob keine (Familien-)Versicherung in der GKV bestünde.