Hallo,
habe ich einen Anspruch auf Beihilfe obwohl ich gesetztlich versichert bin?
Hintergrund meiner Frage: bevor ich in die PKV wechseln kann, muss ich noch einige Zahnarzttermine wahrnehmen. Dadurch zahle ich im Referendariat einen höheren Beitrag in der GKV, als wenn ich in der PKV wäre.
Jetzt stellte sich mir die Frage, ob ich als Beamter nicht grundsätzlich Anspruch auf die Beihilfe habe? Mein ZA müsste mir quasi eine zusätzliche Rechnung für die Behandlung ausstellen. Davon bekäme ich im optimalen Fall 50% über die Beihilfe in BW erstattet. So würde sich zumindest rechnerisch mein Monatsbeitrag in der GKV etwas reduzieren...
... aber vermutlich bin ich auf dem Holzweg?
Gesetzlich versichert. Gleichzeitig beihilfeberechtigt?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 11.12.2009, 16:49
Hallo,
ich hab das richtig gelesen , bevor du in die PKV wechselst muss du erst noch einige Leistungen über die GKV abnehmen ?
Es kommt beim Zahnersatz auf die Beihilferichtlinien an,
dazu kann ich dir als Krankenkassenmensch leider nichts sagen - ich weiß nur, dass es auch bei GKV-Leistungen Anspruch auf Beihilfe geben kann, z.B. wenn man in Hessen Beamter ist und Mitglied der GKV.
Gruß
Czauderna
ich hab das richtig gelesen , bevor du in die PKV wechselst muss du erst noch einige Leistungen über die GKV abnehmen ?
Es kommt beim Zahnersatz auf die Beihilferichtlinien an,
dazu kann ich dir als Krankenkassenmensch leider nichts sagen - ich weiß nur, dass es auch bei GKV-Leistungen Anspruch auf Beihilfe geben kann, z.B. wenn man in Hessen Beamter ist und Mitglied der GKV.
Gruß
Czauderna
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