Ehemann bislang privat versichert, jetzt beihilfeberechtigt?

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topolino
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Ehemann bislang privat versichert, jetzt beihilfeberechtigt?

Beitragvon topolino » 20.03.2010, 22:53

Hallo!

Ich habe folgende Frage: ich bin Bundesbeamtin mit Beihilfeanspruch 50 %. Mein Mann, der bis Juli 2008 als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, war etwa 25 Jahre lang privat krankenversichert. Im Juli 2008 ist er betriebsbedingt gekündigt worden und hat bis zum 30. Sept. 2009 ALG I bezogen. Da er über 55 Jahre alt war, konnte er auch während der Arbeitslosigkeit nicht in die GKV zurück. Die Arbeitsagentur hat ihm einen Zuschuss zu seiner privaten KV gewährt. Seit dem 01. Okt. hat sich mein Mann mit Gründungszuschuss der Arbeitsagentur selbständig gemacht (mangels anderer Alternativen). Die selbständige Tätigkeit trägt sich nicht. Er plant, ab Juli 2010 (wenn der Zuschuss der Arbeitsagentur ausläuft), seine Selbständigkeit wieder aufzugeben. Ab dem Zeitpunkt wird er Hausmann oder zumindest über kein eigenes Einkommen mehr verfügen.
Jetzt kommt meine Frage: Ist er dann ab diesem Zeitpunkt über mich beihilfeberechtigt? Kann er bei seiner KV-Gesellschaft (DKV) in einen Beihilfetarif wechseln? (Ich selbst bin bei einer anderen KV versichert.) Muss er eine Anwartschaftversicherung abschließen? Die DKV sagt, wenn er später in die normalen Tarife zurück will, braucht er zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung. Sie ist aber etwa genauso hoch wie der Beihilfetarif. Ich habe das Gefühl, man will uns nur abzocken. Muss er als Rentner, wenn er wieder eigenes Einkommen (die Rente) hat, aus dem Beihilfetarif wieder rausgehen? Er ist z.Z. 58 Jahre alt. Ich würde mich sehr über Antworten freuen, denn bei uns herrscht ziemliche Ratlosigkeit. Danke!

GS
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Entwarnung, topolino

Beitragvon GS » 21.03.2010, 00:08

topolino hat geschrieben:Hallo!

Ich habe folgende Frage: ich bin Bundesbeamtin mit Beihilfeanspruch 50 %. Mein Mann, der bis Juli 2008 als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, war etwa 25 Jahre lang privat krankenversichert. Im Juli 2008 ist er betriebsbedingt gekündigt worden und hat bis zum 30. Sept. 2009 ALG I bezogen. Da er über 55 Jahre alt war, konnte er auch während der Arbeitslosigkeit nicht in die GKV zurück. Die Arbeitsagentur hat ihm einen Zuschuss zu seiner privaten KV gewährt. Seit dem 01. Okt. hat sich mein Mann mit Gründungszuschuss der Arbeitsagentur selbständig gemacht (mangels anderer Alternativen). Die selbständige Tätigkeit trägt sich nicht. Er plant, ab Juli 2010 (wenn der Zuschuss der Arbeitsagentur ausläuft), seine Selbständigkeit wieder aufzugeben. Ab dem Zeitpunkt wird er Hausmann oder zumindest über kein eigenes Einkommen mehr verfügen.
Jetzt kommt meine Frage: Ist er dann ab diesem Zeitpunkt über mich beihilfeberechtigt?

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob Dein Mann im Jahr 2008 (2 Jahre vor dem Fall) mit seinem Einkommen nicht über 17000 € lag. Auf Antrag kann die Beihilfestelle aber auch das aktuelle Jahr zugrundelegen, z. B. wenn das derzeitige Einkommen deutlich darunter liegt, was ja wohl der Fall ist.

Kann er bei seiner KV-Gesellschaft (DKV) in einen Beihilfetarif wechseln?

Ja, wenn die Beihilfe auf "Grün" gestellt hat.
(Ich selbst bin bei einer anderen KV versichert.)

Kein Problem in diesem Zusammenhang
Muss er eine Anwartschaftversicherung abschließen?

nein, er muss nicht.
Die DKV sagt, wenn er später in die normalen Tarife zurück will, braucht er zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung. Sie ist aber etwa genauso hoch wie der Beihilfetarif.
Was kostet die aktuelle 100%-Versicherung, wieviel genau soll die 30%-Restkostenversicherung und die empfohlene Anwartschaft kosten? Wofür genau wird diese Anwartschaft empfohlen?
Ich habe das Gefühl, man will uns nur abzocken.
Gefühle können täuschen.
Muss er als Rentner, wenn er wieder eigenes Einkommen (die Rente) hat, aus dem Beihilfetarif wieder rausgehen?
Kommt nach heutigem Stand darauf an, ob die Jahresrente 17000 € überschreitet. Ab dem übernächsten Jahr fällt die Beihilfe flach.
Er ist z.Z. 58 Jahre alt. Ich würde mich sehr über Antworten freuen, denn bei uns herrscht ziemliche Ratlosigkeit. Danke!

Nur Mut, wo Schatten ist, ist immer auch Licht. Und da werden sicher auch die hier mitschreibenden DKV-Experten noch etwas Licht ins Dunkel bringen können. Du aber auch - durch Antworten auf Fragen, die dazu gestellt werden.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.03.2010, 13:59

hi Topolino,
Umwandlung der bestehenden Versicherung in eine Beihilfe Versicherung. Nach Entfall der Beihilfe Umwandlung in Volltarif.
Eine Anwartschaftsversicherung ist nach meinem Kenntnisstand gar nicht möglich da ja die Versicherung fortgeführt wird und kein Anwartschaftsgrund vorliegt.
Gruß

topolino
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Antworten auf Entwarnung Topolino

Beitragvon topolino » 21.03.2010, 17:20

Liebe Forummitglieder!

Vielen Dank Dank für Euere schnellen Antworten! Bislang ist mein Mann im Tarif M4BR4 versichert. Dies soll auf Q30 BET umgewandelt werden.
Jetzt die Antworten im Einzelnen:
1) Vor zwei Jahren hatte mein Mann natürlich mehr als 17000 € verdient, er war die ganze Zeit während seiner Berufstätigkeit über der Beitragsbemessungsgrenze, deswegen auch die PKV. Ich werde mich mit der Beihilfestelle in Verbindung setzen und beantragen, dass man für die Beihilfefähigkeit das Einkommen von diesem Jahr zugrunde legt. 2010 wird sein Einkommen auf jeden Fall unter dieser Grenze liegen. Vielen Dank für den Verweis auf diese Möglichkeit.
2) Nun zur Anwartschaftsversicherung: diese wurde meinem Mann empfohlen, damit er (als Rentner, wenn er wieder über ein eigenes Einkommen verfügt) ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Vollversicherung zurückkehren kann. Nach derzeitigem Stand wird seine Rente über 17000 € im Jahr liegen, zumindest dann, wenn man gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge zusammenrechnet. Wobei es mir in diesem Zusammenhang nicht klar ist, wie man das Einkommen bei Rentnern berechnet? Zählt man die effektiven Summen zusammen oder nur den Ertragsanteil, also den Anteil, den man effektiv versteuern muss? In dem Fall könnte sein Einkommen unter 17000 € pro Jahr liegen. Bliebe dann der Beihilfeanspruch bestehen?
3) Nun zu den konkreten Zahlen: Derzeit zahlt mein Mann im Tarif M4BR4 einen Monatsbeitrag in Höhe von ca. 470,00 € (incl. Pflegevers.). Im Beamtentarif Q30 BET + PVB (was auch immer das ist) würde sein Beitrag rund 160,00 € pro Monat betragen. Die Anwartschaftversicherung würde noch einmal 135,00 € pro Monat kosten.
Wir waren in Bezug auf die Anwartschaftsversicherung genau aus dem Grund skeptisch, da er ja bei der DKV bleibt und die Versicherung im Grunde in einem anderen Tarif forgeführt wird. Deswegen verstehen wir auch nicht die Notwendigkeit einer eventuellen erneuten Gesundheitsprüfung bei Rückkehr in die Vollversicherung. Die DKV wird ja über die evtl. eingereichten Rechnungen bestens über den Gesundheitszustand im Bilde bleiben.
Ich hoffe auf Euere weiteren kompetenten Ratschläge.
Viele Grüße
topolino

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.03.2010, 19:16

Die Idee ist ja nicht schlecht mit der Anwartschaft,
aber wie gesagt ich glaube nicht das Sie durchgeht.
Wegen den Gesundheitsangaben benötigt Ihre keine Anwartschaft, da die DKV bei entfall der Beihilfe ein Angebot machen muss für einen Gleichwertigen Versicherungsschutz. Das kann bedeuten das der jetzige Tarif kein gleichwertiger Versicherungsschutz zum tarif Q30 ist und er letztentlich nicht wieder in den M4 kommt.
Alles graue Theorie :-) erst muss die Beihilfe ja bestätigen das der Gatte Beihilfefähig ist. Das ist jetzt Ihr Geschick :-) darlegung das sich Ihr Mann bei Ihnen durchist :-), das Sie die Miete bezahlen und den überwiegenden Lebensunterhalt finanzieren :-)
Gruß


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