Ehemann bislang privat versichert, jetzt beihilfeberechtigt?
Verfasst: 20.03.2010, 22:53
Hallo!
Ich habe folgende Frage: ich bin Bundesbeamtin mit Beihilfeanspruch 50 %. Mein Mann, der bis Juli 2008 als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, war etwa 25 Jahre lang privat krankenversichert. Im Juli 2008 ist er betriebsbedingt gekündigt worden und hat bis zum 30. Sept. 2009 ALG I bezogen. Da er über 55 Jahre alt war, konnte er auch während der Arbeitslosigkeit nicht in die GKV zurück. Die Arbeitsagentur hat ihm einen Zuschuss zu seiner privaten KV gewährt. Seit dem 01. Okt. hat sich mein Mann mit Gründungszuschuss der Arbeitsagentur selbständig gemacht (mangels anderer Alternativen). Die selbständige Tätigkeit trägt sich nicht. Er plant, ab Juli 2010 (wenn der Zuschuss der Arbeitsagentur ausläuft), seine Selbständigkeit wieder aufzugeben. Ab dem Zeitpunkt wird er Hausmann oder zumindest über kein eigenes Einkommen mehr verfügen.
Jetzt kommt meine Frage: Ist er dann ab diesem Zeitpunkt über mich beihilfeberechtigt? Kann er bei seiner KV-Gesellschaft (DKV) in einen Beihilfetarif wechseln? (Ich selbst bin bei einer anderen KV versichert.) Muss er eine Anwartschaftversicherung abschließen? Die DKV sagt, wenn er später in die normalen Tarife zurück will, braucht er zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung. Sie ist aber etwa genauso hoch wie der Beihilfetarif. Ich habe das Gefühl, man will uns nur abzocken. Muss er als Rentner, wenn er wieder eigenes Einkommen (die Rente) hat, aus dem Beihilfetarif wieder rausgehen? Er ist z.Z. 58 Jahre alt. Ich würde mich sehr über Antworten freuen, denn bei uns herrscht ziemliche Ratlosigkeit. Danke!
Ich habe folgende Frage: ich bin Bundesbeamtin mit Beihilfeanspruch 50 %. Mein Mann, der bis Juli 2008 als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, war etwa 25 Jahre lang privat krankenversichert. Im Juli 2008 ist er betriebsbedingt gekündigt worden und hat bis zum 30. Sept. 2009 ALG I bezogen. Da er über 55 Jahre alt war, konnte er auch während der Arbeitslosigkeit nicht in die GKV zurück. Die Arbeitsagentur hat ihm einen Zuschuss zu seiner privaten KV gewährt. Seit dem 01. Okt. hat sich mein Mann mit Gründungszuschuss der Arbeitsagentur selbständig gemacht (mangels anderer Alternativen). Die selbständige Tätigkeit trägt sich nicht. Er plant, ab Juli 2010 (wenn der Zuschuss der Arbeitsagentur ausläuft), seine Selbständigkeit wieder aufzugeben. Ab dem Zeitpunkt wird er Hausmann oder zumindest über kein eigenes Einkommen mehr verfügen.
Jetzt kommt meine Frage: Ist er dann ab diesem Zeitpunkt über mich beihilfeberechtigt? Kann er bei seiner KV-Gesellschaft (DKV) in einen Beihilfetarif wechseln? (Ich selbst bin bei einer anderen KV versichert.) Muss er eine Anwartschaftversicherung abschließen? Die DKV sagt, wenn er später in die normalen Tarife zurück will, braucht er zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung. Sie ist aber etwa genauso hoch wie der Beihilfetarif. Ich habe das Gefühl, man will uns nur abzocken. Muss er als Rentner, wenn er wieder eigenes Einkommen (die Rente) hat, aus dem Beihilfetarif wieder rausgehen? Er ist z.Z. 58 Jahre alt. Ich würde mich sehr über Antworten freuen, denn bei uns herrscht ziemliche Ratlosigkeit. Danke!