Kostenübernahme durch Beihilfe bei Auslandsaufenthalt?

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thoemen
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Kostenübernahme durch Beihilfe bei Auslandsaufenthalt?

Beitragvon thoemen » 07.04.2010, 00:53

Hallo,

meine Frau und unsere 2 Kinder sind beihilfeberechtigt (Land Hamburg). Ich selber arbeite mittlerweile in der Schweiz. Im Juli 2010 wird meine Familie nachziehen, bleibt aber beihilfeberechtigt wegen Elternzeit. Meine Frage: Ist es richtig, dass die Kosten von der Beihilfe nur in der Höhe übernommen werden müssen, die in Deutschland gelten? Inwieweit wird die Höhe der zu übernehmenden Kosten im Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern geregelt?

Vielen Dank im Voraus.

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Re: Kostenübernahme durch Beihilfe bei Auslandsaufenthalt?

Beitragvon Garuda » 18.02.2011, 18:16

thoemen hat geschrieben:Hallo,

meine Frau und unsere 2 Kinder sind beihilfeberechtigt (Land Hamburg). Ich selber arbeite mittlerweile in der Schweiz. Im Juli 2010 wird meine Familie nachziehen, bleibt aber beihilfeberechtigt wegen Elternzeit. Meine Frage: Ist es richtig, dass die Kosten von der Beihilfe nur in der Höhe übernommen werden müssen, die in Deutschland gelten? Inwieweit wird die Höhe der zu übernehmenden Kosten im Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern geregelt?

Vielen Dank im Voraus.


Die Beihilfe leistet nach der BVO. Spezell mit der Schweiz gibt es Probleme, weil die Behandlungen in der Schweiz teurer sind als in der BRD.
Da die Beihilfe nach BVO leistet, bezahlst Du den Überhang selbst. Musst ja ehe in Vorleistung treten.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.02.2011, 20:20

Das Problem kann man umgehen in dem man eine Auslandsversicherung abschließt. Bedingung dafür ist jedoch das ich nicht dauerhaft ausgewandert bin.Ich meine jetzt nicht die Reisekrankenversicherung.
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 20.02.2011, 17:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Garuda » 20.02.2011, 00:49

DKV-Service-Center hat geschrieben:Das Problem kann man umgehen in dem man eine Auslandsversicherung abschließt.
Ich meine jetzt nicht die Reisekrankenversicherung.
Gruß


Und dann kommt die PKV Ausland daher und sagt "Du bist nicht im Ausland", weil du dort deinen Lebensmittelpnkt und Wohnsitz hast.
Ergebnis: Sie leisten für Nötfälle, wo es am wichtigsten wäre nicht.

Bitte korrigiere mich wenns nicht stimmt.
Danke.


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