Berufssoldat und Krankenversicherung

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

aiko1503
Beiträge: 3
Registriert: 30.05.2010, 00:07

Berufssoldat und Krankenversicherung

Beitragvon aiko1503 » 30.05.2010, 00:38

Hallo Wissende :-)

es geht um die günstigste(!) Alternative sich und seine Frau nach der Dienstzeit als Berufssoldat zu versichern!

Meine Frau ist chronisch krank, nicht berufstätig und von daher nicht
privat versichert. Beiträge berechnen sich zur Zeit nach meinem
Einkommen (50% Bemessungsgrundlage).

Ich selber habe Freie Heilfürsorge und eine große Anwartschaft schon vor
Jahren abgeschlossen.

Welche Alternativen bieten sich, wenn ich aus dem aktiven Dienst
ausscheide?

1. Ich zahle weiterhin die GKV für meine Frau und meinen Beitrag zur PKV
auf Grundlage der Anwartschaft,
2. Ich gehe in die GKV und meine Frau ist familienversichert oder
3. Ich gehe in die PKV (Anwartschaft) und kann meine Frau mitnehmen(?).

Was ist die günstigste Alternative?
(ich betone die Günstigste nicht die Beste, im Sinne von der besten
Versorgung!)

Dank im voraus!

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 30.05.2010, 06:41

Hallo,
Welche Alternativen bieten sich, wenn ich aus dem aktiven Dienst
ausscheide?

1. Ich zahle weiterhin die GKV für meine Frau und meinen Beitrag zur PKV
auf Grundlage der Anwartschaft,
2. Ich gehe in die GKV und meine Frau ist familienversichert oder
3. Ich gehe in die PKV (Anwartschaft) und kann meine Frau mitnehmen(?).

Was ist die günstigste Alternative?


Die Frage ist, welche der 3 Varianten ist überhaupt möglich.
1. ist auf jeden Fall möglich

2. ist nur möglich, wenn Versicherungspflicht in der GKV eintritt (z.B. Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro)
vollständige Aufzählung: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Wenn die Versicherungspflicht vorliegt, ist die kostenlose Familienversicherung dann i.d.R. kein Problem.
Einzelheiten: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

3. ist möglich, wenn die Gesundheitsprüfung für den jeweiligen PKV-Tarif positiv ausgeht. Je nach Erkrankungen sind hier Ablehnungen des Vertrages oder Risikozuschläge denkbar oder wahrscheinlich. Hier empfiehlt sich eine ausführliche Beratung mit dem eigenen PKV-Berater und/oder Versicherungsmakler. Je nach Frage im Vertragsvordruck sind alle Vorerkrankungen bzw. Beschwerden anzugeben.
Auch ein ausführliches Gespräch mit der gesetzlichen Krankenkasse ist sinnvoll.

Vielleicht als Hintergrundinformation hilfreich (ist aber keine Fachliteratur):
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

Die Frage nach der günstigsten Alternative hat sich evtl. erledigt, wenn nur noch eine Alternative übrig bleibt. Sonst ggf. weitere Einzelheiten zu Punkt 2 und 3 nennen.

Gruß
RHW

aiko1503
Beiträge: 3
Registriert: 30.05.2010, 00:07

Beitragvon aiko1503 » 30.05.2010, 20:30

Hallo RHW,

vielen Dank für die Antwort, aber so richtig schlau werde ich aus den §§ nicht!!!
Ich habe gelesen: "Für Berufssoldaten besteht keine Wahlmöglichkeit.
Berufssoldaten müssen in die PKV, unabhängig davon, wo Sie vor Ihrer
Dienstzeit versichert waren."

Kann das jemand bestätigen, wenn ja, warum ist das so?
Demnach könnte ich mich und meine Frau bei einer GKV nicht
familienversichern!? Mir bleibt nur die PKV und meiner Frau die GKV!?

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 30.05.2010, 21:14

Hallo,
der Gesetzgeber hat in den §§ 5, 9 und 10 SGB V geregelt, wer Mitglied in der GKV wird bzw. werden kann:
- entweder man übt eine Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro aus
(Alter unter 55 Jahre)
- man war bereits während der Dienstzeit in der GKV-Anwartschaft
- man hat kein (steuerpflichtiges) Einkommen und wird kostenlos über den GKV-Ehegatten versichert

Hintergrund für den Gesetzgeber ist Folgendes:
Häufig wechselt man in jungen Jahren, alleinstehend und mit überdurchschnittlichen Einkommen in die PKV. Wenn sich einer oder mehrere Punkte ändern, möchte man häufig wieder zurück in die GKV, um dann Beiträge zu sparen. Deshalb hat der Gesetgeber eine sehr deutliche Trennlinie zwischen GKV und PKV gezogen, um eine spätere Rückkehr in die GKV zu erschweren (oder teilweise unmöglich zu machen). Die freie Heifürsorge der Bundeswehr behandelt der Gesetzgeber wie eine PKV.

Entscheidend ist jetzt das Alter und was nach der Dienstzeit beruflich gemacht wird.

Gruß
RHW

aiko1503
Beiträge: 3
Registriert: 30.05.2010, 00:07

Beitragvon aiko1503 » 30.05.2010, 21:49

Hallo,

also stimmt die Aussage: "Berufssoldaten müssen sich privat versichern"!

>>- entweder man übt eine Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro aus
>>(Alter unter 55 Jahre)
>>- man war bereits während der Dienstzeit in der GKV-Anwartschaft
>>- man hat kein (steuerpflichtiges) Einkommen und wird kostenlos über >>den GKV-Ehegatten versichert

- Wenn ich in Pension gehe, übe ich keine Arbeitnehmertätigkeit aus!
- Ich habe Anspruch auf Freie Heilfürsorge und eine PKV-Anwartschaft!
- Als Pensionär habe ich ein steuerpflichtiges Einkommen

????

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 30.05.2010, 22:05

ja, in diesem Fall stimmt die Aussage
Berufssoldaten müssen sich privat versichern


Die Wahlmöglichkeit zwischen den anwartschaftsersicherungen in der GKV und PKV bestand in den allermeisten Fällen bei Beginn der Dienstzeit.

Gruß
RHW


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste