Hallo,
ich bestreite seit ca. 2 Monaten mein Lebensunterhalt mit einem Kleinstgewerbe. Das Problem ist das ich seit dem auch nicht mehr Krankenversichert bin. Das Einkommen das ich mit der Arbeit erziehle reicht aber bei weitem nicht um eine Krankenversicherung zu bezahlen. Ich kenne mich mit dem Krankenversicherungssystem ziemlich schlecht aus. Auf der Suche nach Lösungen bin ich auf dieses Forum gestoßen. Kann mir jemand helfen ?
Kleingewerbe, Einkommen reicht nicht für Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
für die aktuelle Versicherung gibt es verschiedene Varianten:
1) kostenlose Familienversicherung über einen GKV-Ehegatten, wenn die betrieblichen Einnahmen abzüglich betieblicher Ausgaben durchschnittlich 365 Euro monatlich nicht überschreiten und die Selbständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.
2) freiwillige Versicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse:
Frist für den Antrag beträgt 3 volle 3 Monate.
Voraussetzung ist, dass die bisherige GKV-Versicherung mindestens 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre bestanden hat
3) Wenn keine dieser beiden Vorversicherungszeiten erfüllt ist, hat einen die frühere PKV zu den früheren Bedingungen wieder aufzunehmen (§ 5 Absatz 9 SGB V). Es besteht ein Annahmezwang der PKV, wenn der PKV-Vertrag mindestens 5 Jahre bestanden hat.
4) Wenn die Punkte 1 bis 3 nicht zu treffen, besteht eine Pflichtversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse.
Bei den Varianten 2 und 4 schwanken die Beiträge für Selbständige mit niedrigen Einnahmen zwischen 138 und 316 Euro.
Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen (aus Selbständigkeit und sonstige Einnahmen)?
Wird eine staatliche Förderung für Existenzgründer bezogen?
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?
Alleinlebend, verheiratet oder mit Partner/in zusammenlebend?
Wenn bei den Varianten 2 bis 4 die Beiträge nicht gezahlt werden können, besteht zumindest ein Leistungsanspruch bei Notfällen und bei Schmerzbehandlungen.
Unter Umständen gibt es eine Förderung von der Arge (Arbeitslosengeld II inkl. Krankenversicherung oder ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag).
Wenn die Grenzen überschritten werden, gibt es ggf. noch Wohngeld vom Wohnungsamt.
Wenn man sich nicht bei der Versicherung meldet, fallen später dennoch alle offenen Beiträge rückwirkend an (unabhängig von einem Leistungsbezug)!
Gruß
RHW
für die aktuelle Versicherung gibt es verschiedene Varianten:
1) kostenlose Familienversicherung über einen GKV-Ehegatten, wenn die betrieblichen Einnahmen abzüglich betieblicher Ausgaben durchschnittlich 365 Euro monatlich nicht überschreiten und die Selbständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.
2) freiwillige Versicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse:
Frist für den Antrag beträgt 3 volle 3 Monate.
Voraussetzung ist, dass die bisherige GKV-Versicherung mindestens 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre bestanden hat
3) Wenn keine dieser beiden Vorversicherungszeiten erfüllt ist, hat einen die frühere PKV zu den früheren Bedingungen wieder aufzunehmen (§ 5 Absatz 9 SGB V). Es besteht ein Annahmezwang der PKV, wenn der PKV-Vertrag mindestens 5 Jahre bestanden hat.
4) Wenn die Punkte 1 bis 3 nicht zu treffen, besteht eine Pflichtversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse.
Bei den Varianten 2 und 4 schwanken die Beiträge für Selbständige mit niedrigen Einnahmen zwischen 138 und 316 Euro.
Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen (aus Selbständigkeit und sonstige Einnahmen)?
Wird eine staatliche Förderung für Existenzgründer bezogen?
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?
Alleinlebend, verheiratet oder mit Partner/in zusammenlebend?
Wenn bei den Varianten 2 bis 4 die Beiträge nicht gezahlt werden können, besteht zumindest ein Leistungsanspruch bei Notfällen und bei Schmerzbehandlungen.
Unter Umständen gibt es eine Förderung von der Arge (Arbeitslosengeld II inkl. Krankenversicherung oder ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag).
Wenn die Grenzen überschritten werden, gibt es ggf. noch Wohngeld vom Wohnungsamt.
Wenn man sich nicht bei der Versicherung meldet, fallen später dennoch alle offenen Beiträge rückwirkend an (unabhängig von einem Leistungsbezug)!
Gruß
RHW
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