Student über 25 mit Übergangsregelung

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papas_best
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Student über 25 mit Übergangsregelung

Beitragvon papas_best » 20.06.2010, 23:31

Hallo liebe Forumsfreunde,

beim Stöbern und Info sammeln im net bin ich auf diese großartige Seite gestoßen und hoffe nun, auf ein paar Ungereimtheiten von Euch eine Antwort zu bekommen.

Also ich bin Bundesbeamter in Bayern mit 2 familienversicherten Kids (30 % Kasse, 70 % Beihilfe). Unser Ältester wird im kommenden November 26 und die KK stellt sich nun quer wegen seiner Mitversicherung. Diese soll ab Semptember 2010 entfallen (Geburtstag im November plus 9 Monate Zivildienst).

Die Begründung lautet: Wenn kein Kindergeld gezahlt wird, der Ortszuschlag auf 1 Kind reduziert wird, ist somit auch die Familienversicherung nur noch für 1 Kind, sprich für unseren Jüngsten.

Mein Sohn war im Wintersemester 06/07 bereits an einer Universität eingetragen und fällt somit in die Übergangsregelung.

Nun meine Fragen:

1. Nach meiner Info, bleibt die Familienversicherung also, KK einschließlich Beihilfe, bestehen bis zum 27. Lebensjahr zzgl. 9 Monate Zivildienst. Stimmt das?

2. Wie sieht es denn mit der privaten Pflegepflichtversicherung aus? Gilt hier die selbe Altersgrenze (27 + 9 Monate) oder doch die 25 Jahre Regelung?

3. Ich habe für meine Kids auch eine Zusatzversicherung für Zahnarzt, Brille und Krankenhaus abgeschlossen. Können diese Versicherungen, unabhängig von einer Familienmitversicherung, weiterhin bestehen bleiben?

Es sind viele Fragen und ich hoffe doch auf eine Antwort von Euch, um in dieses Wirr warr ein bißchen Licht zu bekommen.

Einen schönen Abend wünscht
papas_best

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Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 21.06.2010, 08:00

Hallo,

nur zur Abklärung, sind Sie gesetzlich oder privat versichert? Begriffe wie KK, Zusatzversicherung und Familienversicherung lassen auf eine GKV-Mitgliedschaft schließen.

Gruß
CM

papas_best
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Beitragvon papas_best » 21.06.2010, 13:00

Hallo Cassiesmann,

ich bin privat versichert. Es teilt sich wie folgt auf:

30 % Krankenkasse(Postbeamten) und 70 % Beihilfe.

Die Grundstufe umfasst:

a) ärztl. + zahnärztl Leistungen
b) Tagegeld bei Sanatoriumsbehandlung und einen geringen Zuschuss für Krankenhaustagegeld.

Die Zusatzversicherung (Ergänzungsstufe) umfasst:

a) Leistungen für Material- u. Laborkosten bei Zahnersatz
b) Leistungen für Brille

Ich habe dann noch mal das Krankenhaustagegeld aufgestockt, damit eine 2 Bett Belegung möglich ist. Eine extra Versicherung nur für 2 Bett und Chefarzt gibt es nicht.

Schon jetzt sage ich danke für Deine Antwort. Falls noch Infos benötigt werden, bitte einfach mailen

Viele Grüße

papas_best

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 21.06.2010, 17:39

papas_best hat geschrieben:
1. Nach meiner Info, bleibt die Familienversicherung also, KK einschließlich Beihilfe, bestehen bis zum 27. Lebensjahr zzgl. 9 Monate Zivildienst. Stimmt das?


Wenn er vor dem WS 06/07 eingeschrieben waren, ist er in der Tat bis 27 + Dienstzeit behilfefähig. Lassen Sie sich dies von der Beihilfestelle eine Bestätigung ausstellen und legen Sie diese der PBeaKK vor.


2. Wie sieht es denn mit der privaten Pflegepflichtversicherung aus? Gilt hier die selbe Altersgrenze (27 + 9 Monate) oder doch die 25 Jahre Regelung?

25 + DZ


3. Ich habe für meine Kids auch eine Zusatzversicherung für Zahnarzt, Brille und Krankenhaus abgeschlossen. Können diese Versicherungen, unabhängig von einer Familienmitversicherung, weiterhin bestehen bleiben?

Fragen Sie die PBeaKK, dies sind aber m.E. Quotentarife, da die Beihilfeleistungen nicht über die Zusatztarife abgesichert sind.




Gruß
CM

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Beitragvon papas_best » 21.06.2010, 23:51

Hallo CM,

vielen Dank für die raschen Antworten.

Also dann heißt es doch mit 25 + DZ eine Pflegeversicherung zu suchen, aber immerhin bleibt bei der Krankenversicherung alles beim Alten.

Wegen den zusätzlichen Versicherungen setze ich mich mit der KK in Verbindung, in der Hoffnung, dass man endlich einmal durchkommt.

Viele Grüße

papas_best

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 22.06.2010, 07:57

Da die Pflegeversicherung i.d.R. der Krankenversicherung folgt, muss der Sohn die Pflegepflichtversicherung bei der PBeaKK haben. Er wird nebenbei die ganze Zeit schon pflegeversichert gewesen sein, halt nur ohne Beitrag.

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Beitragvon papas_best » 22.06.2010, 12:53

Genau so ist es, die Pflegepflichtversicherung lief automatisch mit.

Für mich war nur unklar, wenn die Krankenversicherung bis 27 Jahre läuft, warum dann die Pflegepflichtversicherung mit 25 endet bzw. ab dann ein Beitrag zu zahlen ist.

Es ist halt so, dass es anscheinend verschiedene Altersbegrenzungen gibt.

Jedenfalls, danke für die Info!!


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