Student über 25 mit Übergangsregelung
Verfasst: 20.06.2010, 23:31
Hallo liebe Forumsfreunde,
beim Stöbern und Info sammeln im net bin ich auf diese großartige Seite gestoßen und hoffe nun, auf ein paar Ungereimtheiten von Euch eine Antwort zu bekommen.
Also ich bin Bundesbeamter in Bayern mit 2 familienversicherten Kids (30 % Kasse, 70 % Beihilfe). Unser Ältester wird im kommenden November 26 und die KK stellt sich nun quer wegen seiner Mitversicherung. Diese soll ab Semptember 2010 entfallen (Geburtstag im November plus 9 Monate Zivildienst).
Die Begründung lautet: Wenn kein Kindergeld gezahlt wird, der Ortszuschlag auf 1 Kind reduziert wird, ist somit auch die Familienversicherung nur noch für 1 Kind, sprich für unseren Jüngsten.
Mein Sohn war im Wintersemester 06/07 bereits an einer Universität eingetragen und fällt somit in die Übergangsregelung.
Nun meine Fragen:
1. Nach meiner Info, bleibt die Familienversicherung also, KK einschließlich Beihilfe, bestehen bis zum 27. Lebensjahr zzgl. 9 Monate Zivildienst. Stimmt das?
2. Wie sieht es denn mit der privaten Pflegepflichtversicherung aus? Gilt hier die selbe Altersgrenze (27 + 9 Monate) oder doch die 25 Jahre Regelung?
3. Ich habe für meine Kids auch eine Zusatzversicherung für Zahnarzt, Brille und Krankenhaus abgeschlossen. Können diese Versicherungen, unabhängig von einer Familienmitversicherung, weiterhin bestehen bleiben?
Es sind viele Fragen und ich hoffe doch auf eine Antwort von Euch, um in dieses Wirr warr ein bißchen Licht zu bekommen.
Einen schönen Abend wünscht
papas_best
[/b]
beim Stöbern und Info sammeln im net bin ich auf diese großartige Seite gestoßen und hoffe nun, auf ein paar Ungereimtheiten von Euch eine Antwort zu bekommen.
Also ich bin Bundesbeamter in Bayern mit 2 familienversicherten Kids (30 % Kasse, 70 % Beihilfe). Unser Ältester wird im kommenden November 26 und die KK stellt sich nun quer wegen seiner Mitversicherung. Diese soll ab Semptember 2010 entfallen (Geburtstag im November plus 9 Monate Zivildienst).
Die Begründung lautet: Wenn kein Kindergeld gezahlt wird, der Ortszuschlag auf 1 Kind reduziert wird, ist somit auch die Familienversicherung nur noch für 1 Kind, sprich für unseren Jüngsten.
Mein Sohn war im Wintersemester 06/07 bereits an einer Universität eingetragen und fällt somit in die Übergangsregelung.
Nun meine Fragen:
1. Nach meiner Info, bleibt die Familienversicherung also, KK einschließlich Beihilfe, bestehen bis zum 27. Lebensjahr zzgl. 9 Monate Zivildienst. Stimmt das?
2. Wie sieht es denn mit der privaten Pflegepflichtversicherung aus? Gilt hier die selbe Altersgrenze (27 + 9 Monate) oder doch die 25 Jahre Regelung?
3. Ich habe für meine Kids auch eine Zusatzversicherung für Zahnarzt, Brille und Krankenhaus abgeschlossen. Können diese Versicherungen, unabhängig von einer Familienmitversicherung, weiterhin bestehen bleiben?
Es sind viele Fragen und ich hoffe doch auf eine Antwort von Euch, um in dieses Wirr warr ein bißchen Licht zu bekommen.
Einen schönen Abend wünscht
papas_best
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