Hallo,
ich bin selbständig und in der PKV versichert. Nun habe ich zufällig mitbekommen, dass ich über meine Frau beihilfeberechtigt bin. Das wurde auch von der Beihilfe bestätigt.
Nun leistet die Beihilfe eigentlich das gleiche, was meine PKV auch leistet (mehr oder weniger). Bedeutet dass
a) mir bringt die Beihilfe eigentlich gar nichts oder
b) ich kann meine PKV kündigen, weil die Beihilfe meine Kosten trägt?
Letzteres wäre schon scharf ...
Gruß
Andreas
P.S. Ich weiss, dass ich nur bis zu einem Einkommen von 18T€ Beihilfe bekomme.
Beihilfe - Verstehe den Sinn nicht so ganz
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Re: Beihilfe - Verstehe den Sinn nicht so ganz
Hallo agrupe,
Beihilfeberechtigt bedeutet, das der Staat eine Für-. bzw Vorsorgeverpflichtung für seine Beamten und dessen Angehörigen übernimmt.
[quote]Nun leistet die Beihilfe eigentlich das gleiche, was meine PKV auch leistet (mehr oder weniger). Bedeutet dass[/quote]
Nein das bedeutet das die Beihilfe 70 % der entstehenden Krankheitskosten übernimmt.
Die restlichen 30 % werden über eine sogenannte Resrkostenversicherung eines PKV Unternehmens abgedeckt.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
Die PKV über den Beihilfeanspruch informieren und die bestehende Vollversicherung in eine Restkostenversicherung umwandeln.
Möglicherweise bereits von Beginn an wenn Sie den Abschlussvermittler
wegen eine Fehlberatung rann kriegen.Im Regelfall müssen Sie die Krankenversicherung innerhalb einer Frist von 8 Wochen über diesen Vorgang informieren.
MfG
Beihilfeberechtigt bedeutet, das der Staat eine Für-. bzw Vorsorgeverpflichtung für seine Beamten und dessen Angehörigen übernimmt.
[quote]Nun leistet die Beihilfe eigentlich das gleiche, was meine PKV auch leistet (mehr oder weniger). Bedeutet dass[/quote]
Nein das bedeutet das die Beihilfe 70 % der entstehenden Krankheitskosten übernimmt.
Die restlichen 30 % werden über eine sogenannte Resrkostenversicherung eines PKV Unternehmens abgedeckt.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
Die PKV über den Beihilfeanspruch informieren und die bestehende Vollversicherung in eine Restkostenversicherung umwandeln.
Möglicherweise bereits von Beginn an wenn Sie den Abschlussvermittler
wegen eine Fehlberatung rann kriegen.Im Regelfall müssen Sie die Krankenversicherung innerhalb einer Frist von 8 Wochen über diesen Vorgang informieren.
MfG
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