Genaues Ende des Beihilfeanspruchs (Student/Niedersachen)

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frank_l
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Genaues Ende des Beihilfeanspruchs (Student/Niedersachen)

Beitragvon frank_l » 28.06.2010, 18:05

Hallo,

folgende Situation:

Ich, 25 Jahre alt (kein Wehrdienst/Zivi), habe mich für mein Studium von der Versicherunspflicht befreien lassen und war über meine Mutter (Lehrerin in Niedersachsen) Beihilfeberechtigt und privat krankenversichert. Auf Grund der Übergangsregel bin ich über meinen 25. Geburtstags hinaus ja noch beihilfeberechtigt gewesen.

Mir stellt sich jetzt die Frage, wann genau endet mein Beihilfeanspruch:

1. Abgabe Diplomarbeit (letzte Prüfung): Anfang Mai.
2. Datum der Diplomurkunde/Zeugniss: Mitte Juni
oder
3. Exmatrikulation, die zum 1.7. erfolgt.

Ab dem 1.7. bin ich wissenschaftliche Hilfskraft zur Promotion.
Sollte mein Beihilfeanspruch vor dem 30.6. enden, wie kann/muss ich mich für den Übergangszeitraum versichern?

Vielen Dank!
Frank

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.06.2010, 18:23

Hallo Frank,
letztentlich entscheidet die Beihilfestelle,
solange Sie im sogenannten Ortszuschlag Ihrer Mutter sind bekommen Sie Beihilfe.
Entfällt diese und Sie haben keine versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten Sie von Ihrem jetzigen PKV Unternehmen ein Angebot zur fortführung Ihrer Versicherung zu 100 % .
Gruß


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