Wechsel von der PKV in die KVB (Beihilfe) sinnvoll?

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sanderw
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Wechsel von der PKV in die KVB (Beihilfe) sinnvoll?

Beitragvon sanderw » 07.07.2010, 13:21

Liebe Experten,
benötige Hilfe bzw Beratung bzgl folgender Situation: Bin seit 1977 bis jetzt in der PKV. Meine Firma hat in 2/2009 Insolvenz angemeldet, seitdem zahl das AA den überwiegenden Teil meiner PKV-Beiträge.
Demnächst müsste ich Beiträge komplett aus eigener Tasche bezahlen, ALG2 ist kein Thema. Zeitgleich hat sich ergeben (das ist jetzt kein Scherz!), das ich im August 2010 meine Lebensgefährtin (Beamtin bei der Bahn, versichert in der KVB) heirate. Da scheint es die Möglichkeit der Mitversicherung als Ehegatte zu geben. Fragen:
Ist das tatsächlich so, das ich durch Heirat die Möglichkeit hätte in die KVB zu kommen? (Da ich schon 58 Jahre bin wurde mir immer gesagt das das nicht möglich wäre, da über 55) Ist das überhaupt sinnvoll ? (Ich meine ja!) Spricht irgendwas dagegen? Kann jemand was dazu sagen bzgl Gesundheitsprüfung und Wartezeiten bei Beitritt als mitversicherter Angehöriger? Die KVB deckt ja nicht 100% der Kosten ab, deswegen benötigt man eine sog. Restkostenversicherung. Könnte das die bisherige alte PKV (DKV) sein, da dort ja eine beträchtliche Altersrückstellung aufgebaut wurde, die ja sonst verfallen würde bzw könnte die überhaupt angerechnet werden?
Fragen über Fragen, vielen Dank für alle möglichen Antworten zu diesem, wahrscheinlich seltenen, Thema.
Viele Grüsse
Wolfgang

alwina71
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Beitragvon alwina71 » 08.07.2010, 17:15

Hallo Wolfgang,
ich bin zwar kein Experte,war aber vor ca. 2 Jahren in der gleichen Situation.
Wenn Du heiratest, bist automatisch in der KVB mitversichert, es sei denn, Deine Gattin lässt Dich befreien. Sie muss für Dich dann einen etwas höheren Beitrag (ca. 60 - 80 EUR. je nach Dienstgrad) bezahlen. Damit sind aber nur ca. 20% Deiner Krankheitskosten abgedeckt. Der Rest kommt über die Beihilfe (ca. 60 - 70 % je nach Leistungsgruppe). Die Beihilfe zahlt für Ehegatten aber nur, wenn der "Gesamtbetrag der Einkünfte" im Vorvorjahr unter 17.000 EUR. lag; bei dieser Grenze aber auch schon im laufenden Jahr mit Nachweis (Steuerbescheid) Anfang des nächsten Jahres. Das bedeutet bei Berufstätigen das Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten, bei Rentnern der zu versteuernde Teil der Rente, bei beiden zzgl. Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw. Der Zusatzbeitrag in der KVB für "Nicht-Beihilfeberechtigte" liegt z. Zt. bei 450,- EUR! Ausserdem fehlen dann immer noch ca. 10 - 20%, entweder über Restkostenversicherung oder selbst bezahlen.
Die Beihilfe steht Dir bei entsprechenden Einkünften aber auch ohne KVB zu. Ich habe nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes einen Antrag auf Beihilfe gestellt und den Beitragssatz bei meiner vorhandenen PKV auf ca. 30 % gesenkt. Als Rentner werde ich aber wohl leider aus der Beihilfe wieder rausfliegen und muss dann wieder aufstocken! :( :cry:
Deine zukünftige Gattin kann im Internet unter www.kvb.de alles nachlesen; dort gibt es alle Richtlinien auch für "Nicht-KVB-Mitglieder"!
Viele Grüsse
alwina28

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Beitragvon alwina71 » 08.07.2010, 17:26

Hallo Wolfgang,
kleiner Nachtrag: es heisst www.kvb.bund.de!
Bei der Einkommensgrenze gibt es eine Übergangsregelung: beihilfeberechtigt ist auch, wer zwischen 17.000 und 18.000 EUR. hat; ist er aber einmal über 18.000 EUR. gekommen, gelten 17.000!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.07.2010, 11:05

Hallo ,
zur KVB wurde bereits einiges gesagt :-) danke.
zur DKV selbstverständlich kann und sollte die 100 % Vollversicherung der DKV umgestellt werden in einen Tarif welcher Beihilfekonform ist. zB. Q30.
Erworbene Ansprüche werden erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.Wartezeiten gibt es auch nicht.
Gruß

sanderw
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Beitragvon sanderw » 09.07.2010, 12:03

Hallo alwina28,
vielen Dank für Deine Auskünfte. Inzwischen habe ich mich auch schon etwas schlauer gemacht. Die Variante ohne KVB (nur Beihilfe) kannte ich bisher noch nicht aber ist sicherlich auch zu überlegen. Du schreibt, das du mit Rentenbeginn wahrscheinlich wieder raus musst aus der KVB. Nach meinem Wissensstand wird doch nur der Ertragsanteil der Rente, bei einem Rentenbeginn z.B. in 2010 = 22%, genommen. Ausser zusätzlichen Einnahmen wie aus Kapital oder Vermietung/Verpachtung müsste da die Rente ja ganz schön hoch sein um bei 22% über 17.000 Eur zu kommen. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Vielen Dank nochmal für kurze Info
Viele Grüsse
Wolfgang

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Beitragvon alwina71 » 09.07.2010, 14:12

Hallo Wolfgang,
Du hast doch leider etwas falsch verstanden.
1. Ich bin nicht in der KVB, sondern habe eine Restkostenversicherung bei meiner "alten" PKV.
Die Beihilfe kommt über das "Bundeseisenbahnvermögen - BEV"; die KVB ist dort mit angegliedert.
2. Der zu versteuernde Teil der Rente liegt leider nicht mehr bei 32 %. Es gibt seit ein paar Jahren ein neues Rentenbesteuerungsgesetz. Der zu versteuernde Anteil beträgt bei Rentenbeginn ab 2005 50 % und erhöht sich jedes Jahr um 2 %, bis 2040 dann 100 % der Rente zu versteuern sind. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag einer evtl. Betriebsrente vermindern sich in 35 Jahren in gleicher Weise wie die Renten steuerpflichtig werden.
Der verbleibende Freibetrag bei Rentenbeginn wird für alle Folgejahre festgeschrieben und auch bei Rentenerhöhungen nicht verändert.
Da werden die meisten Rentner, die sich in jungen Jahren wohl eine PKV als Arbeitnehmer leisten konnten, im Alter als Beamtenehegatte irgendwann aus der Beihilfe rausfallen. (Es sei denn, sie werden Witwe/r, was ja wohl keiner hoffen will. Dann sind sie nämlich wieder selbst beihilfeberechtigt ohne Einkommensbegrenzung).
Gruß
alwina28

RHW
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Beitragvon RHW » 10.07.2010, 15:07

Hallo,
vielleicht als Ergänzung:
(Da ich schon 58 Jahre bin, wurde mir immer gesagt, dass das nicht möglich wäre, da über 55)

Die Altersgrenze von 55 Jahren nach §6 SGB V gilt nur, wenn als Mitglied (wieder) in die gesetzliche Krankenversicherung möchte. Die KVB ist aber keine gesetzliche Krankenkasse, die SGB V-Regelungen gelten somit nicht. Die KVB ist aber auch kein privates Krankenversicherungsunternehmen. Maßgebend ist daher nur die Satzung der KVB. Die gleiche Problematik gilt übrigens auch bei der Postbeamtenkasse.

Gruß
RHW


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