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Freiberufliche Tätigkeit - Trotz Beihilfe?

Verfasst: 06.08.2010, 19:23
von btc10
Hallo,

ich bin Student und 25 Jahre alt. Wegen einer Sonderregelung werde ich noch bis 27 über meine Mutter (Beamtin) von der Beihilfe versichert.

Meine Frage:

Ich würde gerne selbständig als Programmierer arbeiten, also mit Gewerbeschein. Evtl. auch später mit anderen Menschen z.B in einer GbR.

Darf ich das ohne den Versicherungschutz zu verlieren? Darf ich mehr als 400€ im Monat verdienen? Gibt es eine max. Grenze pro Jahr?

Vielen Dank für euren Antworten! Bin echt verzweifelt, die Beihilfe gibt mir einfach keine Antwort...

Verfasst: 06.08.2010, 20:44
von Cassiesmann
Sie sind beihilfefähig, so lange Sie die Einkommensgrenze des Kindergeldes nicht überschreiben. Die 400€ wären evtl. interessant bei einer Angestelltentätigkeit.

Verfasst: 06.08.2010, 20:54
von btc10
Bisher hat die Beihilfe gesagt (Bevor ich 25 wurde) das ich nicht selbstständiger Arbeit nachgehen könnte. Das ist praktisch wenn ich das jetzt darf ;-)

Wo kann ich das konkret nachlesen?

Vielen Dank!

Verfasst: 06.08.2010, 21:58
von Cassiesmann
Das durften Sie auch vorher, allerdings eben auch in den Grenzen des Kindergeldes und Sie mussten "hauptberuflich" Student sein.

Verfasst: 06.08.2010, 22:06
von DKV-Service-Center
[quote="btc10"]

Wo kann ich das konkret nachlesen?

quote]

Das steht in der Beihilfeverordnung Ihrer Mutter.
Gruß